Band 
Erster Band. A bis Bl.
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Auswanderung ü75

der» ist eine Befugnis, welche die Bundesacte (?lrt. 18) allen Unterthanen derdeutschen Bundesstaaten beilegt. Allein daß rechtliche Familien, zu Hundertenaufemmal, die geliebte Heimaih, einen scheuen Hiuiniel und einen fruchtbarenBoden verlassen konnten, um nach einer Irrfahrt voll Unglück in den WüsteneienRußlands oder in den Wäldern von Nordamerika zu sterben: dies harte man nachdem Friede» von 1814 in dem beruhigten Europa von Völkern, die unter weisenRegierungen zufrieden lebten, nicht erwartet. Und doch geschah es, daß 181 5—>17über 50,000 Menschen, meistens aus dem Elsaß , den Rheinländern, Wurtem-berg und der Schweiz, mit Weib und Kind auszogen, um sich in Rußland oderNordamerika anzusiedeln. 1817 waren allein zu T.uebeck 4113 ausgewanderteEuropäer angekommen. Und wie Diele sind nicht auf der See ei» Opfer derschändlichsten Raubgier geworden oder bei ihrer Ankunft in schmähliche Dienstbar-keil gefallen , weil sie He Überfahrt nicht bezahlen konnten! Nicht Übervölkerungund der Trieb, ein ungewisses Glück unter fremden Sternen zu suchen, sondernmehr als dies, Hoffnungslosigkeit, daß es je besser werde, Furcht, daß nochSchlimmeres bevorstehe, und gänzlicher Mangel an Vertrauen zu der Fürsorge derRegierungen: diese Ursachen haben, nebst andern zum Theil sittlichen Übeln, andenen unser Zeitalter kränkelt, ganze Familien in die öde Welt hinanSgetrieben.Ein Gefühl der Verzweiflung hat die Völker ergriffen, daß es keine Freiheit mehrfür den Armen gebe, der unter dem Druck der Abgaben und unter der Last von Ar-beite», selbst beim niedrigsten Preise der erste» Bedürfnisse, erliegt, und der dabeider finstern Vorstellung sich überläßt, daß die arbeitende Classe, der zahlreichsteTheil des Volks, nicht für sich arbeite, sondern nur für Hof-, Standes- oder Guts-herren. — Die Auswanderung nach Amerika ist übrigens so alt als die Gründungder freie» Staaten. Wie zuerst die in Europa unterdrückte Religionsfreiheit dieWüsteneien Amerikas angebaut hat, so treibt der Wunsch, in einem Lande zuleben, wo den Grund und Boden geringe Abgaben belasten, die Europäer dahin.Wenn man bedenkt, wieviel zu dem Entschlüsse gehört, die Heimaih, an welcheder Mensch mit den stärksten Bande» der Erinnerung, Sprache und Sitten ge-knüpft ist, zu verlassen, um unter fremden Nationen ein ungewisses Glück zusuchen, so wird man der Besorgnis keinen Raum gebe» können, daß die Auswan-derungssucht jemals ein Volk ohne dringende Ursache ergreifen werde. Man darf alsunumstößlich gewiß aunehmen, daß die Auswanderung, wo sie überhand nimmt,nie die Krankheit selbst, sondern nur Folge und Symptom eines Übels ist, welchesseinen Sitz in dem Widersprüche hat, worein sich die Regierung mir dem Sinnedes VolkcS gesetzt hat. Wenn es dahin gekommen ist, daß die Menschen glauben,den Geboren des Staats ohne Verletzung ihres Gewissens nicht gehorchen zu kön-nen, so muß ihnen freistehen, dem Bürgerrechte zu entsagen und in andern Län-dern eine Freistätte für ihre religiösen und politischen Überzeugungen zu suchen. Eswar die härteste Tyrannei, als Ludwig X I V. den Reformisten die bisherige Glau-bensfreiheit entzog und doch auch ihre Auswanderung zu hindern suchte. Auch demEinzelnen kann dies Recht der freien Auswanderung nicht geschmälert werden,denn auch der Einzelne kann mit seinem Pflichtgefühl und den Staarsgcboten inCollision kommen. Aus den Pflichten entspringt das Recht; kein Recht, demnicht die Möglichkeit einer Pflicht vorausginge: dies ist einer der fruchtbarstenGrundsätze des allgemeinen StaatSrechtS. Daher gehört es auch zu den funda-mentalen Freiheiten des englischen Volkes, sich ohne besondere Erlaubniß aus demLande zu begeben, welche nur, wie sich von selbst versteht, in Ansehung Derer be-schränkt ist, welche in besondern Pflichten (Beamte, Soldaten w.) gegen den Staatstehen und in einzelnen Fällen durch ein Mandat: Xe eec-nt >r»uum (welchesvom Grrßkanzler ausgeht), aufgehoben werden kann. Die Parlamentsaete gegenauswärtige Kriegsdienste sind mehre Male wiederholt worden (z. B. in Beziehung