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Erster Band. A bis Bl.
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574 Australocean Auswanderung

den darin übereil, daß sie einen Hang zum Stehlen haben und ihre Weiber undTöchter ebne Zurückhaltung den Europäern preisgebe». Auch herrscht bei einigenderselben die abscheuliche Litte des Genusses des Menschenfleisches und der Men-schenopfer. Sie leben in Dörfern, wo nian auch öffentliche Gebäude antrifft, ver-fertigen Kähne mit kunstvoller Schnitzarbeit, Werkzeuge, Geräthschaften und Waf-fen von Stein und Holz, deren Arbeit man, bei ihrem Mangel an Hülfsmitteln,bewundern muß; sie machen Fischernetze, Körbchen, Ltricke, sehr feine Mattenund Zeuche zur Bekleidung ihres Körpers, die sie schönzufärben wissen; sie treibeneine Art von Landwirthschaft, welche vorzüglich im Anbau der Äaronswurzeln,der PamS, auch der Kartoffeln besteht, und leben in einer bürgerlichen Verbindung,deren Grundlage eine Art von Lehnsfystem ist. Sie verehren Haupt -und Unter-götter, haben Priester und Opfer, und hegen sehr sinnliche Hoffnungen in Rück-sicht eines andern Lebens. Gewöhnlich sind ihre Morais oder Äegräbnißgebäudedie Örter, wo der Gottesdienst verrichtet wird. Englische Missionnaire haben diecbristlicbe Religion auf den LvcietätS-und Sandwichinseln verbreitet. Unter allendiesen Insulanern sind die Bewohner der Sandwichinfeln (s d.) durch ihreBekanntschaft mit den Europäern am weitesten fortgeschritten. Außer diesen Ur-einwohnern Australiens findet man jetzt auch Europäer: wenige in den Sandwich-inseln ; über 50,000 in der von den Engländern auf der Ostkuste Neubollands an-gelegten Verbrechercolonie, und eine geringere Zahl in Vandiemensland. Über-haupt hat Großbritanien 1824 alle zwischen dem 129. und 135.° der Länge lie-gende Inseln und Landstriche Australiens , nebst Apsley und Clarence-LtraßeundPort Essington auf der Halbinsel Koburg, in Besitz genommen. Die Hauptbe-standtheile Australiens sind, außer vielen kleinern einzeln liegenden, Neuholland ,Vandiemensland, Neuguinea, die AdmiralitätSinsel», Neubritannien , die La-lomonsinseln, die Konigin - Eharlotteninseln oder der Archipel von Lanta Cruz,die neuen Hebriden oder das Heiligegeistland, Neucaledonien, Neuseeland , diePelew-, carolinischen oder neuphilippinischen, Mariaucn-oder Ladronen-, Mon-teverdos-, Mulgraves-, Fischer-, Freuntschafrs-, Blighs-, Schiffer-, Socie-tätS-, Marguesas-, Washingtons-und die Sandwichinfeln. S. Hassel'S „Erd-beschreibung von Australien", Weimar 1825 (der 23. Bd. des „Handb. der neue-sten Erdbeschreib.").

A u s r a l o c e a n, s. Südsee und Krusenstern.

A uswanderung, das Verlassen eines Orts oder Landes für seine Per-son sowol als auch mit Habe und Gut, uin anderswo seinen Wohnsitz zu wählen.AuSwanderungSrecht (ju? rini^eainli), die Befugniß, in gewissen Fällenungehindert aus einem Örte oder Lande wegziehen zu dürfen. Dieses Recht hatteehedem jeder Freigeborene und Freigelassene, sobald es ihm an einem Orte und ineinem Lande nicht gefiel. Allein da durch die Auswanderung der Ltaat an Ein-künften, physischen Kräften und GcwerbSthätigkeit verliert, so glaubte man dieAuswanderung verbieten zu müssen, und erlaubte nur, innerhalb der Grenzen einesStaatS aus einem Orte in den andern zu ziehen. Die Erfahrung beweist jedoch,daß solche Verbote nichts fruchten, und der einzige Weg, die Auswanderung zuverhüten, besteht darin, daß man das Eigenthum der Einwohner auf daS vollstän-digste schützt; daß man ihnen Gewissensfreiheit und Ausübung ihrer Religion un-verletzt verstattet und sie nicht, wie vormals in Frankreich und Lalzburg, durchGlaubenszwang aus dem Lande treibt; daß man sie unter dem Lchutze vernünfti-ger Gesetze, bei gesicherter Freiheit der Gewerbe und des Handels, die Früchte ihresFleißes ungestört genießen läßt; daß man sie den Bedrückungen der Beamtennicht preisgibt, und ihnen endlich das Zutrauen abgewinnt, daß sie weder unbilligenoch willkürlich zu erhöhende Abgaben besorgen dürfen. — Die Auswanderungoder das freie Wegziehen in schuldloser Absicht aus einem Bundesstaat in den an-