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Erster Band. A bis Bl.
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Bmrisichr Lcmdsrände

wen soll. Die fünf Classen sind 1) die Ritterschaft, oder die mit Gerichtsbarkeit«ersehenen Gutsbesitzer, »reiches nur Adelige sein können (14 Abgeordnete); 2) diedrei Universitäten (3); 3) die katholische und protestantische Geistlichkeit (jene 9,diese 5 Abgeordn.); 4) die Städte und Märkte (worunter München 2, Augs-burg und Nürnberg jede 1, die übrigen 24 gemeinschaftstche Abgeordnete haben); jund 5) die Landeigenrhümer ohne Gerichtsbarkeit (58). Die Wahlen kann man lvielleicht in Ansehung der Ldtadr- und Landeigenrhümer zu complicirt finden, da sie "sich auf die Gen»eindeve»sass»l»g gründen und, mit Ausschluß aller unmittelbaren iTheilnahme der Bürger, nur in die Hände der Magistrate und Gcmeindebevoll- j»nächtigten gelegt sind. Hierdurch kann es in der Folge leicht dahin kommen, daßsich in diesen'Ausschüssen der Gemeinden »nieder jener unechteCorporarionsgeist ent-wickelt, welcher schon in der alten baltischen landständischen Verfassung den Aus-schuß verleitete, sich für etwas Mehres als bloße Bevollmächtigte der Stände anzu-sehen. Noch bedenklicher ist es, daß alle Abgeordnete schlechterdings nur angeses-sene Männer aus den» Orte oder Bezirk der Wahl sein müssen. Man hat auchhierin den» falschen Prinzip nachgegeben, daß in der Ständeversammlung nur diezufälligen individuellen und corporativen Interessen (der Egoismus), nicht die all-gemeine Bildung und Einsicht des Volks (die Veknunst), dargestellt werden müsse.Die nächste Folge davon ist, daß eine Menge von Männern in die Ständever-sämmlung kommen können, welche, wenn auch im Allgemeinen wohldenkend undgesunden Verstandes, doch von Dem, was in der Versammlung berathen wird,keine hinreichende Kenntniß haben. Diese Bemerkung trifft die meisten neuernC tändeveisass.mgen und hat sich in der Erfahrung häufig als gegründet bewiesen,gleich den» Bedenken, welches gegen die besondere zahlreiche Repräsentation derGeistlichkeit erhoben werden kann. Eine weitere Folge ist dann eine ebenso blindeNachgiebigkeit als Widersetzlichkeit, je nachdein den Vorurtheilen und dem eng-herzigen Egoismus geschmeichelt oder widersprochen wird, bald ein Beharre» amAlten, bald ein unvorsichtiges Hineinfahren in neue Einrichtungen, und wenn sichdereinst in dieserMasse deinagogischeTalente (im unverfänglichen Ltinnc) entwickeln,eii» allzu großes Übergewicht einzelner Männer. Auch ist schon von Andern bemerktn orden, daß die Vermögensbedingungen (10 Gldn. Stcuersimplum, welches einGrundvermögen von 8000 Gldn. voraussetzt) offenbar zu hoch sind und ganzeDistrictc von der Repräsentation .-issclstiefien. Von den nothwendigen RacbtewderRepräsentation, wozu wir die wesentliche Concurrcnz an Gesetzgebung und Steucr-bewilligung, dasRecht der Beschwerden und Bitten (auch deSAntragS aufAbände-rung der Gesetze) rechnen, ist den baui'ckcn Ständen keins entzogt-». <— Diese soconjtituirte Repräsentation hat ihren ersten Landtag (der alle drei Jahre wiederkehrt)1819 gehalten. Er wurde am I.Fcbr. durch eine Rede von» Throne eröffnet, undam 25. Juli durch Ablesung des von» Könige ertheilten Landtagsabsckueds (vom22. Juli) geschlossen. Beide Kammer» haben ihre Verhandlungen amtlich bekcmnt-geinacht; von der 2. Kammer füllen sie 11 Bde. (München 1819—20), von der1. Kammer 1 Bd. (München 1819). Eine „Landtagszeitung", herauSgcg. vondem AppellationSgerichtSpräsidentcn Ehlph. v. Arerin (München 1819,19 Hfte.),ifi keineswegs ein anerkanntes Organ des Landtag?. Die Öffentlichkeit, womit dieVerhandlungen gepflogen wurden, und der echte Geist der Reform (welches der ein-zige echt-antirevoluiionnaire ist), von dein die 2. Kammer belebt war, hat die Augenaller Deutschen auf diese wichtigen DiScussionen gelenkt. Eine geistvolle Übersichtderselbe» hat der„Hen»es" (5.Bd., S. 311, K.Bd., S. 809, 7.Bd„ S. 246, und8.ü?d„ S. 246) gegeben; den Landtagsabschied hat die „Allgem. Zeit.", 1819,Nr. 208 u. 209, mitgetheilt. Die Kammer der Reicksräthe hatte gleich anfangs inder Antwort auf die königl. Eröffnungsrede von einem gegen den Thron anwogen-dcn Volke gesprochen, wogegen sie denselben zu beschütz n habe, und dadurch eine An-