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Bank
1821 ihre Auszahlungen nicht in klingender Münze zu beschaffen. Natürlich wirdsie noch manche Schwierigkeiten in einem Staate bekämpfen müssen, der sich erstaus dem Mangel an baarem edelnMekall, in Folge des vieljährigen dänischen Pa-piergeldsystems, herausarbeiten muß. 11) Rom hat eine Leihbank unter demNamen vuimo clel «piiit» 8anto. Sie ist ein Theil des Leihhauses klonte clixit-iä. Die Zettel haben einen gezwungenen CurS und Unterwerlh gegen Metall.12) Rotterdam hat seit 1635 eine Girobank, deren Einrichtung der von Am-sterdam nicht ganz gleich ist. 13)Die russische Reichsleihebank gründete Katha-rina II. 1786. iLÜe leiht und verleiht, discontirt Wechsel zu 6Procent Zinsen undversichert Häuser und Fabrikgebäude. Von dieserLeihbank ist die Reichsassigna-tionsbank verschieden, welche es bloß mit der Verfertigung, Ausgabe und Ver-wechslung derAssignationen zu thun und ihre Filialbanken in den größer» Han-delsstädten des Reichs, Moskau, Odessa , Taganrog rc., hat. Diese sind bloß zurEinnahme und Ausgabe der Bankassignationen bestimmt. Die russischen Bank-assignarionen lamm auf umlaufende Münze, wodurch es unbestimmt ist, wogegendie Banken sie auswechseln sollen. «Lie gaben Kupfergeld dafür, solange sie in ge-höriger Menge damit versehen waren. In beliebiger Menge war dasselbe schon seitlanger Zeit nicht von den Banken zu erlange». Die theilweise Auswechselung ge-schah und geschieht noch meistens nach Gunst. Neuerlich ist eine Commerzbank er-richtet worden, welche einen großen Theil der Geschäfte der Leihbanken ansichgezo-gcn hat. 14) Die schwedische Reichs- und Wechselbank zu Erockholm wurdeauf dem Reichstage von 1688 gegründet. 1777 wurde damit eine Zettelbank ver-bunden, die über die Einlage sogenannte Dank-Transport-Zettel ertheilte. 1789kam eine Depositenbank durch Anleihe einer Summe von 10,000 Obligationen,jede ä lOO THlr., hinzu, welche nicht immer die gewunschteWirkung hervorbrachte,weil Gustav III. sie für seine finanziellen Zwecke benutzte. Zufolge einer königl.Verordnung sind sie seit 1823 baar eingelöst worden. 15) Stuttgart er-hielt, vermöge Verordnung vom 15. Aug. 1802, eine Hofbank, deren Credit„n Würtembergischen fest begründet ist. Sie gebraucht nicht immer die ihrzur Nutzung angebotenen großen Summen, ein Beweis, daß sie nicht schwindeltund daher das jetzige Zutrauen allerdings mit Recht verdient. 16) Wien erhielt1714 vom Kaiser Karl VI. durch die freie Bancalitätsordnung eine Stadtbank.Seit 1771 gab diese für 12Mill.Gldn. Bankzettel aus, 1784 noch 20 Millionen.1800, 1806 und 1808 vermehrte sich die Masse der wiener Bankzettel sehr. 1818gründete die Verordnung vom 1. Juli 1816 die neue östr. Nationalbank, welchedie umlaufenden Zettel bereits so sehr vermindert bar, daß sie einen fast festen CurSvon 40 Pi oc. gegen Silber gewonnen haben. Eine der Hauptoperationen der wie-ner Bank ist, daß sie Verpfändungen der Staatsobligationen annimmt zu billigemPfandzins. Man hat angenommen, daß dies den Credit der StaatSpapiere sehrstütze. Allerdings konnte den Unternehmern großerStaatsanleihen dies nicht andersals höchst vortheilhaft sein, die nun mit dem Verkauf der neuen und alrenStaars-schuldscheine zögern, und es lange hinhalten können, diese Effecten in feste Händegelangen zulassen, und folglich daüCirculationsinetall, wenn es ihrem Interessegemäß ist, auch außer Landes in großen Massen zu nutzen. Vermöge dieser-LtaatS-operation kann aber auch der Credit der Sraarspapiere sinken, wenn eine von denVerpfändern der Staarsobligationen erzwungene Rückzahlung oder eine noch vor-theilhaftere Geldspeculation der Börsenmänner in Staatseffccten diese bewegt,des Staats Effecten fallen zu machen, der seinem Credit an aus-und inländischeGeldlicherer genug geopfert hat. In einer Periode, wo der Handel so schwach unddie Produktion so wohlfeil, ist jede Begünstigung des Gewinns ohne Arbeit leidereine Einladung, sich Geschäften in Speculatioma vorzugsweise zu widmen, undnicht der Nahrung durch Arbeitz auch vertheilt sich durch das Verpsändungssysiem