Brüdergemeinde 233
hätten, in der die systematische Folgerichtigkeit, die ihrer (Glaubenslehre abgeht, mitbewundernswürdiger Genauigkeit durchgeführt ist. Sämmtliche Mitglieder derGemeinden sind nach Geschleckt, Alter und Lebensverhälmiß in Chöre abgetheilt,daher man in jeder derselbe» ein Kinder-, Knaben:, Mädchen-, ledige Brüter-,ledige Schwestern-, Ehe-, Witwer- und Wiiwenchor findet. Jedes Chor hatseinen Chorbelfer, der die Seelsorge nnd Siltenzucht, und seinen Chordiener, derdie äußern Angelegenheiten des Chors besorgt. Bei den weiblichen Chören wer-den diese Ämter von weiblichen Personen verwaltet und bei öffentlichen Verhand-lungen durch eigne Beistände vertreten. Die ledigen Brüter wohnen mit denaus der Schule entlassene» Knaben in dem Brüderhause, einem großen Gebäude,worin sie mit allerlei Knusten und Handwerken beschäftigt und zu gemeinschaftli-chen Andachtsübungen angehalten werden, zusammen. Eine gleiche Einrichtunghak das Schwesternhaus, in dem auch zur Bedienung keine Mannsperson zuge-lassen wird, und größere Gemeinorke haben auch ähnliche Häuser für Witwer undWitwe». Bemittelte oder in Diensten stehende Glieder dieser Chöre dürfen sichauch, mit besonderer Erlaubniß der Obern, bei ihren Familie» und Dienstherr-schaften aufhalten. Das Ehechor besteht aus sämmtlichen Ehepaaren in der Ge-meinde, welche zwar in Privathällsern wohnen und ihre Geschäfte treiben, aber,wie die Mitglieder der übrigen Chöre, unter der Aufsicht lind Berathung terChor-beaniken stehen. Durch diese Chorbeamten wird die Ältestenconferenz jeder Ge-meinde von Dem, was in den Chorhäuser» und Familien vorgeht, in Kenntniß ge-bracht. Diese, alle Angelegenheiten der Gemeinte leitende Behörde besteht ausdem Gemeindehelfer, welcher als der oberste Vorsteher der Gemeinde den Vorsitzführt, dem Ortsprediger und den Chorbeamten. Beigeordnet ist ihr ein Auf-sehe! collegium, welches über den Währungsfonds und die Polizei wacht, auch Ltrei-tigkeire» schlichtet. Beide Behörden machen, mit Zuziehung eines engern Aus-schusses aus der Gemeinde, die große Helfereonferenz aus, welche die gewöhnlichenallgemeinen Angelegenheiten in Überlegung zieht und den beiden obern Behördenzur Entscheidung übergiebt. Zur Berathung über außerordentliche Angelegenhei-ten vereinigt sich mit diesen Collegie» ein weiterer Ausschuß und bildet mit ihnenden Gemeinderath. Die Beamte» der Brüdergemeinde sind Bischöfe, welche diePrediger weihen und über die Erhaltung der kirchlichen Ordnung wachen, übrigensaber weder bestimmte Litze noch eigne Sprengel oder Diöcesanrechte haben; be-und (äinscninrr.-, rn i l>'5. welchen die Sorge für die äußere Verfassung unddie Verhältnisse zu den respectiven Landesobrigkeitcn obliegt; Presbyter oder Pre-diger, welche entweder bei Gemeinden angestellt sind oder zu Missionen gebrauchtwerde»; Diakonen, welche den Predigern beigeordnet sind, und Diakonissen , welchesich mit der Seelenpstege und Berathung des weiblichen Geschlechts beschäftigen.Der Mittelpunkt der in so viele Zweige getheilten Aufsicht und Gewalt war,so lange er lebte, der Graf Zinzendorf , welcher der Gemeinte unter dem Nameneines Ordinarius vorstand. Aus den ihm zur Hülfe beigegebenen Bischöfen undÄltesten bildete sieh ein Collegium, welches unter dem Namen UnitätSälte-jien- Conferenz gegenwärtig die Angelegenheiten der ganzen Gesellschaft leitet.Der Litz dieses Directorüuns ist nicht bestimmt; seit 1489 hält es sich ;u Ber-thelsdorf bei Herrnhut auf. Nach der Verschiedenheit seines Geschäftskreiseswird es in 4 Departements getheilt: in das Helferdepartement, welches die rcin-kirehlichen Sachen besorgt und die Stelle eines ObereonsistoriumS vertritt; dasAufs,Herdepartement, welches über die Aufrechtbaltung der Zucht wacht; dasDienerdepartement, welchem die ökonomischen Angelegenheiten anvertraut sind,und das Missionsdeparkement, welches die Sachen der Heidenbekehruna leitet.Ohm Wissen und Willen dieser Behörde kann in keiner Gemeinde etwas Wichti-ges geschehe» oder unternommen werden; aber ungeachtet ihres großen Ansehens