Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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Circulationsbank

Macht aber die Dank Schwierigkeiten bei der Auswechselung oder verweigert siedieselbe gar, so fallen die Noten unter den Werth des baaren Geldes, welches so weitgehen kann, daß sie endlich gar Nichts mehr gelten. Beispiele von einem solchensinkenden und fast gänzlich vernichteten Werthe der Banknoten haben die Bankenvon Östreich, Schweden, Rußland u. s. w. gegeben, und selbst die Bank vonEngland ist in diesen Fehler während des letzten französ. Krieges verfallen. EineCircularionS- oder Zettelbauk kann nur dann mit Nutzen bestehen, wenn sie einenso großen Fonds hat, daß sie dadurch das Vertrauen erweckt, daß sie alle ihre Geld-verbindlichkeiten auf das bestimmteste erfüllen könne und werde. Das Publicumbedient sich gern dergleichen Noten. Es hat nämlich jedes Land eine gewisse Quan-tität Geld zum leichtern Kauf und Verkauf seiner Waaren ebenso nöthig alsdie Waaren selbst. Nun ist aber dem Verkäufer nicht sowol daran gelegen, daß erdas baare Geld für seine Waaren selbst in Empfang nimmt, als vielmehr, daß erein Mittel in Händen hat, womit er kaufen kann, was ihm beliebt, und das Andrefür Waaren ebenso gern nehmen als baares Geld. Diese Versicherung ertheiltihm nun die Banknote, denn mit dieser kann er und jeder Andre, dem er sie gibt,das reelle Geld hebe», worauf sie lautet, sobald er es braucht. Da nun vieleVerkäufer ebenso denken wie er, so kann eine solche Note lange die Stelle des baa-ren Geldes vertreten und wie Metallgeld circuliren, bis es einmal Jemand nöthigfindet, sie zu realisireu. Diese Noten haben übrigens weit mehr Bequemlichkeitenals das baare Geld selbst, indem sie 1) die großen Zahlungen erleichtern, 2) leichtzu transportiren sind, und 3) Alles damit ausgerichtet werden kann, was mit Geldegeschieht, so weit ihr Credit reicht: so werden sie in einem Lande, das große Hand-lung treibt und vollen Credit hat, sich bald beliebt machen, und man wird der Bankin der Regel nur wenige ihrer Zettel zur Auswechselung präsentsten. Wenn nuneine solche Bank bemerkt, daß wenig Metallgeld für ihre Noten gefodert wirdund selbe größtentheils stets im Publicum bleiben, so wird sie ohne Gefahr dasihr überflüssige baare Geld benutzen können und nur so viel in Casse behalten, alszu den gewöhnlich vorkommenden Verwechselungen hinreichend ist. Indessen mußsie bei dieser Benutzung ihres müßig liegenden baaren Geldes bestimmte Regelnbeobachten, wenn sie nicht in Gefahr gerathen will, ihre Verbindlichkeiten nichterfüllen zu können. Diese Regeln sind: 1) daß sie nie eine größere Quantität No-ten ausgibt, als das Publicum, unter welchem sie genommen werden, nothwen-dig bedarf; denn sonst kehren die überflüssigen sogleich zur Bank zurück, und sie hatnur die Mühe der Verwechselung davon. 2) Die Bank muß den Werth ihrerNoten stets dem baaren Gelde gleich erhalten. Dieses kann sie mit Gewißheit undallein dadurch, daß sie selbige ununterbrochen auf eines Jeden Verlangen unverzüg-lich und ohne Kosten mit baarcm Gelde für voll auswechselt und diese Auswechse-lung in allen Orten, wo die Noten häufig gebraucht werden, erleichtert. Um aberdieses immer zu können, muß sie 8) nicht nur an allen Orten, wo dergleichen Ein-wechselungen vorkommen können, einen solchen Vorrath baaren Geldes bereit hal-ten, daß sie nie in die Verlegenheit kommen kann, die gefederten Verwechselungenaufschieben oder umgehen zu müssen; sondern sie muß auch ihre überflüssigen baa-ren Gelder nur auf eine solche Weise anlegen, daß sie nach kurzen Fristen immerwieder zu ihr zurückkehren, damit, falls außerordentliche Umstände vorkommen,sie sich stets in Bereitschaft setzen könne, den entstehenden größern Federungen ansie Genüge leisten zu können. Der Hauptnutzen einer solchen Zettelbank besteht da-her darin, daß sie den Handel unterstützt, mdem sie den Kaufleuten durch Cassen-credik oder durch Disconnrung ihrer Wechsel die Zahlungen erleichtert und e>< ihnenmöglich macht, einen Theil ihres baaren Vermögens, den sie sonst zu ihn» vor-kommenden Zahlungen in Cassa hätten behalten müssen, zu andern Zwecke» anzu-wenden, und daß sie dem Lande die Kosten des Instrumentes, das zur Verseilung