772 Colonialpolitik
selbst Ostreich an dem Colonialhandel Antheil zu nehmen strebte. Schon unterChristian lV., 1818, ward in Dänemark eine ostindische Compagnie gestiftet, diezwar Trankebar von dem Rajah von Tanjore erwarb, dennoch aber 1634 wiederzu Grunde ging. Kein günstigeres Schicksal hatte die zweite, 1670 gestiftete Com-pagnie, die bis 1729 bestand. 1671 hatten die Dänen auch die Insel St.-Tho-mas in Wesiindien beseht, wozu in der ersten Hälfte des 18. Jahrh, noch St.-Ieanund St.-Croip kamen, die sie von Frankreich erkauften. 734 ward eine westindi-sche Compagnie errichtet, nach deren Aufhebung aber (1764) der Handel nachWesimdien freigegeben, worauf sich die dortigen Inseln schnell hoben. Auch derostindische Handel, für welchen 1732 eine Compagnie errichtet worden, war sehrgewinnreich, wiewol die Compagnie nur hauptsächlich mit China Handel trieb,ihre Niederlassungen in Ostindien aber 1777 an die Krone abtrat. — AuchSchweden, obgleich es keine Besitzungen in Indien hatte, errichtete 1751 eineostindische Gesellschaft, um unmittelbaren Antheil an dem Theehandel mit China zunehmen, den es mir vielem Glucke führte; 1784 aber gelang es ihm, durch dieErwerbung der kleinen Insel Et.-Barchölemi von Frankreich , in Wesimdien fe-sten Fuß zu fassen. — Unglücklicher war Ostreich, das unter der RegierungKarls VI. durch Errichtung der Compagnie von Ostende 1722 einen unmittelbarenVerkehr mit Ostindien anzuknüpfen versuchte, aber durch das heftige WiderstrebenEnglands und Hollands sich genöthigt sah, 1731 die Compagnie wieder aufzu-heben. Eine im letzten Viertel des 18. Jahrh., versuchte Niederlassung auf dennicobarischen Inseln ini indischen Meere, welche früher von den Dänen besetzt,der ungesunden Luft wegen aber wieder verlassen worden waren, hat ebenso wenigFortgang gehabt. — Erst in neuern Zeiten sah man in Rußland 1787 eine eigneCompagnie zur Betreibung der Jagd und des Pelzhandels auf den Kurilen, Aleu-te.: und den Küsten von Nordwestamerika entstehen. Ein Ukas, der zum Vortheildieser Handelsgesellschaft andern Nationen das Befahren der Küsten zwischen Asien und Nordamerika, so weit Rußland an einer Seite Küsten besitzt, und auch Fische-rei verbot, hat von Seiten der Nordamerikaner Widerspruch gefunden und den Be-schluß veranlaßt, milüairische Plätze in dem Theil der Nordwestküste Nordamerikas anzulegen, den Spanien und England an die Vereinigten Staaten abgetreten ha-ben. (S>. Nordamerika .) — So lange der Sklavenhandel in seiner ganzen Aus-dehnung bestand, war auch Afrika für das europäische Colonialwesen nicht un-wichtig. Größtentheils sind es nur einzelne befestigte Factoreien, welche die Colo-nialvölker an den Küsten von Afrika besitzen. Ihr Hauptzweck war der Sklaven-handel, der größtentheils durch privilegirre Compagnie» betrieben ward. Dagegenward 1786 durch die Engländer eure freie Negercolonie zu Sierra-Leone gegründet,und die von Dänemark und England (1802 und 1806) ausgegangene Abschaffungdes Sklavenhandels (s. d.) muß nothwendig bedeutend auf die afrikani-schen Niederlassungen zurückwirken. — Die Entdeckung von Australien führte1788 die Niederlassung zu Sydney-Cove in Neusüdwales und auf Van-diemenskand (s. d.) herbei, die bald eine blühende Ackerbaucolonie ward.
Der Welthandel (s. d.) erhielt durch das Colonialwesen einen neuenSchwung, und bald erkannten die Völker, daß derselbe eine der Hauptguellen ihresWohlstandes sei. Es läßt sich jedoch nicht leugnen, daß man, getäuscht durch dieVorspiegelungen desMercantilspstemö und noch mehr durch den großen Wohlstand,den einzelne Colonialvölker erlangten und den man ausschließlich ihrem Colonial-handel zuschrieb, diesem ohne alle weitere Rücksicht auf das besondere Genie undden besondern Charakter der Nation und aus ihre geographische und politische Lageeinen übertrieben hohen Werth beilegte. Dadurch verleitet, suchte mau alle Fremdevon diesem Handel zu entfernen, um ausschließlich die Vortheile desselben zu genie-ßen, und es bildete sich, in Dezr.^apf die Calvinen, ein Völkerrecht, welches durch
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