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Zweiter Band. Bo bis C.
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794 Conclavisi Concordanz

auf der 1274 zu Lyon gehaltenen Kirchenversammlung die Einrichtung des Con-clave vor. Wenn der Papst, ward festgesetzr, in einer Stadt, wo er sich mit sei.nem Hofe aufhielt, sterben würde, so sollte» die anwesenden Cardinäle nur vor-bunden sein, IN Tage lang auf ihre abwesenden Mitbrüder zu warten. Nachdeni Verlaufe dieser IN Tage sollten sich die gegenwärtigen in dem Palaste,in welchem der Papst gestorben, versammeln; hier sollten sie alle ein Gemachl»-onc1.->vc) ohne Zwischenwand oder Vorhang bewohnen, welches, bis auf einenEingang ins Innere, auf allen Seiten verschlossen sein sollte, damit Niemandmit den Cardinälen heimlich reden könne, und sie selbst sollten auch Niemandvor sich lassen, als wer mit Einwilligung aller ihrer Mitbrüder wegen desWahlgeschäfts gerufen würde. Auch sollte es Niemandem erlaubt sein, ihneneinen Boten zu schicken oder zu schreiben. Doch sollte in dem gedachten Gemacheein Fenster offen bleiben, durch welches ihnen die nöthigen Speisen gebracht wür-den. Hätten sie 3 Tage nach dem Eingänge noch keinen Papst gewählt, so solltensie an den 5 folgenden Tagen Mittags und Abends nur Ein Gericht bekommen,und wenn auch diese Zeit abgelaufen wäre, ohne dasi sie einen Papst gewählthätten, so sollten sie bis zur Vollziehung der Wahl Nichts weiter als Brot,Wein und Wasser erhalten. Diese Verordnung Gregors X. ist im Wesent-lichen bis auf die neuesten Zeiten beobachtet worden. Mit den Cardinälenmüssen sich auch ihre Bediente und Ärzte einschließen. Da die meisten Päpstein Rom starben, so ward das Conclave gewöhnlich in dem vaticanischen Pa-läste gehalten, wo man die Einrichtung traf, daß an den Galerien des Vati-cans so viele kleine Zellen, als Cardinäle zugegen waren, in einer Linie erbautwurden, welche nur ein schmaler Raum von einander schied. Dahin begabensich die Cardinäle zu 2 und 2 am Tage nach dem Begräbnisse des Papstes,oder an dem 10. Tage nach seinen: Tode, nachdem sie eine Messe, die manbll«5.iii, Spiritus s.incli nannte, gehört hatten, und blieben hier, bis die WahlvoHogen war. Täglich wird 2 Mal zur Wahl gestimmt; wenn nicht 1 derStimmen auf Einen fallen, so ist die Wahl nichtig, und die zerrissenen Zettelwerden in einen Ofen geworfen, der den Rauch mittelst einer blecberncn Röhreins Freie bringt. Dies nennen die Römer tünmi.,. Das Conclave, welchesden Papst Pius VII. wählte, ward, wie Pins VI. zu Dalence 1798 gestorbenwar, von den zu Venedig versammelten Cardinälen gehalten. Das Conclavevon 1829 zählte 48 Mitglieder.

Conclavist, derjenige geistliche oder weltliche Gesellschafter, welchen einCardinal mit sich ins Conclave während dcrPapstwahl nehmen oder, wenn er krankwird, zu sich rufen lassen darf. Dann dürfen aber auch die Conclavisten, außer beischwerer Krankheit, das Conclave nicht verlassen. Sie tbeilen die Tafel mit denCardinälen, erhalten auch eine ebenso große Zelle. Die Stellen der Conclavistensind ehrenvoll und werden sehr gesucht. Die gewesenen Conclavisten des gewähltenPapstes pflegen nämlich ihr Glück zu machen, da man gewöhnlich nur kennmifi-volle Männer dazu wählt, welche dadurch in die allgemeine Clientel des Cardinal-collegiums kommen. Da ferner jeder Cardinal in die täglich wechselnde Regierungs-commission von 3 Cardinälcn einzurücken pflegt, so haben die Conclavisten der als-dann fungirenden Cardinäle Gelegenheit, vielfältige Talente als.iiimiiucnses desCommissionsgliedeü ihrem Cardinal und seinen Collagen zu zeigen.

Concomitanz, s. Abendmahl.

Concordanz, ein Buch, in welchem alle in der heil. Schrift vorkom-menden Worte in alphabetischer Ordnung aufgeführt und unter jedes die Stellen,in denen das Wort vorkommt, gesetzt sind. Es gibt Real - und Derbalconcortanzen,und bei beiden können entweder der griech. oder hebr. Text, oder eine allgemeingeltende Übersetzung zum Grunde gelegt werden. Schriften dieser An sind theils