Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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Concordat

(25. Jan. 1813) zu Fonw'-iebleau mit dem Papste sich vereinigt zu haben vorgab,um alle bisherige kirchl. ' e-Ltr^igkeiten zu schlichten, nur eine Vorspiegelungwar, kam bald an den Tag. Daher schloß Ludwig XVIII. mit Pins VII. (11.Juli 1811) zu Rom ein neues Concordat ab, in welchem das den Freiheiten der gal-litauischen Kirche so nachlheilige Concordat von 1516 wieder in Kraft gesetzt, dasConcordat von 1801, nebst den damit verbundenen organischen Artikeln von 1802aufgehoben, durch die Federung von Ausstattungen für -12 nebst ihren Capi-teln und Seminarien neu zu errichtende Metropolitan- und Bischofssitze der Na-tion eine jetzt unerschwingliche Abgabe auferlegt, und sonst in den unbestimmtenAusdrucken des 10. Art., der von Maßregeln gegen eingerissene Hindernisse desWohles der Religion und der 'Ausführung kirchlicher Gesetze redet, der Unduldsam-keit des päpstlichen Hofes freies Spiel geöffnet wird. Gefallen konnte diese Er-neuerung alter Mißbrauche, diese Sorgfalt für den Luxus zahlreicher geistlicherGeneralstäbe auf Kosten des Volks nur dem ultraropalistischen Adel, der darinMittel zur Versorgung seiner Sohne mit Pfründen sah; die Nation nahm dasConcordat mit einer fast allgemeinen Mißbilligung auf; die gcwichtvollsten Stim-me» erhoben sich dagegen (Grägoire,Ides.ck Intlorchuo los lilwitös clo I'e-^li,e L-Ülicaoo", Paris 1818; Lanjuinais ,HiprAstulioo cku Krocht <Ie loirol, :,»x lrois onu'or.bits", 5. Allst., Paris 1818, De Pradt ,I.es gu-ilrvvxuonalnis", Paris 1813, 3 Bde.), und die Minister sahen sich genöthigt, denGesetzvorschlag, der es in die Kammern bringen sollte, zurückzunehmen. Glücklicherwar der Papst bei dem am 16-Febr. 1818 zu Terracina mit Neapel abgeschlosse-nen Concordale, worin er die ausschließliche Herrschaft des Katholiscismusin diesem Reiche, die Unabhängigkeit der geistlichen Lehranstalten von der welt-lichen Regierung, die freie Verfügung über 12,000 Ducati Pfründen in Neapel zu Gunsten römischer Unterthanen, die Rückkehr der Einkünfte von den erledigtenStellen an die Kirche, die unbeschränkte Freiheit der Appellationen an seinenStuhl, die Beseitigung der sonst nöthigen königl. Genehmigung zu de» bischöflichenHirtenbriefen, die Censur und Herrschaft über die Literatur durch Bücherverbote»lud die Zulassung von Novizen in den bestehenden oder neu zu errichtenden Klö-stern, nebst der Bestätigung andrer wichtiger Rechte auf die ersten stellen in denCapiteln und auf die Vergebung der Hälfte aller Kanonicate und einfachen Pfrün-den, der Consistorialabteien und der > curi.-, erledigten Pfarreien; der König aberdie Ernennung zu allen BiSthümern, die Besteuerung der Geistlichkeit, die Ver-minderung der BiSthümer und der vor Murat bestandenen Klöster und das Ver-bleiben der veräußerten Kirchengüter in den Händen ihrer gegenwärtigen Besitzergewann. Das Concordat wurde sogleich in Vollzug gesetzt, jedoch unbeschadet deralten Kirchensreiheit (Ilona, oliiHNiciliens, wo der König geborener Legat I.iwrc:ist. Im Concordat mitBaiern vorn 5. Juni 1811 werden für die 2,100,000Katholiken in Baiern 2 Erzbisthümer: München (mit den BiSthümern Augsburg ,Passau und Regensburg) und Bamberg (mit den BiSthümern Würzburg, Eichstädtund Speier), und Seminarien errichtet und anständig mit liegenden Gründen aus-gesteuert, die Ernennungen dem Könige unter Vorbehalt der päpstlichen Bestätigunggegen verhältnißmäßige Annaten und Kanzleigebühren überlassen, die Grenzen derbürgerlichen und kirchlichen Gerichtsbarkeit, mit Freistellung der Zuflucht in reingeistlichen Sachen nach Rom , sehr genau bestimmt, neue Klöster verheißen undandre dem Katholiscismus zuträgliche Verfügungen getroffen. Dieses Concordatward zugleich mit der neuen DerfassungSurkunde im Mai 1818 öffentlich bekannt-gemacht, wobei alle Besorgnisse wegen des kirchlichen Zustandes der Protestantenin Baiern gehoben wurden. Der König der Niederlande schloß 1821 mit demPapste ein Concordat auf die Grundlage des franzöf. von 1801; ferner derGroßherzog von Baden 1821. Östreich unterhandelt noch mit dem Papste, der