816
Congresse seit 1814
weift wurde dieses Mißtrauen durch einzelne Mißbrauche der Preßfreiheit und durchdie Ausschweifungen einer schwärmerisch politisirenden Jugend, von welcher 2fanatische Jünglinge zu Frevelthaten sich hinreißen ließen, bis zu einem größernArgwohn gesteigert, was allgemeine siaatspolizeiliche Maßregeln in Deutschland zur Folge hatte. — 4) Diese wurden beschlossen auf dem Congresse zu Karlsbad ,wo sich im August 1819 die Minister von Östreich, Preußen (GrafBernstorff),Baiern, Hanover, Sachsen, Würtemberg, Baden, Sachsen-Weimar , Mecklen-burg und Nassau versammelten, um sich unter dem Vorsitze des Fürsten Metter-nich, wobei Hr. von Gentz das Protokoll führte, theils über die Ergänzung der dieinnere Organisation Deutschlands betreffenden Beschlüsse des wiener Eongresses,theils über den gefährlichen moralisch-politischen Zustand Deutschlands zu berathen.Was sie beschlossen hatten, wurde am 2V. Sept. dess. I. auf dem Bundestage zuFrankfurt gesetzlich bekanntgemacht, und es wurden hierauf die deutschen Staateneingeladen, nach dem Sinne des monarchischen Princips eine angemessene Ausle-gung des 13. Art. der Bundesacte, die Einführung landständischer Verfassungenbetreffend, abzugeben. (S. Karlsbader Beschlüsse.) — 5) Bald nachherversammelte sich, um die Organisation des deutschen Bundes zu vervollständigen,am 25. Nov. 1819 ein Ministercongreß zu Wien , der, unter dem Vorsitze desFürsten Metternich , aus den Abgeordneten von sämmtliche» deutschen BundeS-staalen bestand, welche die Scblußacte der über Ausbildung und Befestigung desdeutschen Bundes gehaltenen Conferenzen am 15. Mai 1820 zu Wien unterzeich-neten. (Abgedr. im „Polit. Iourn.", Juni und Juli 1820, und vgl. Deutsch-land .) Hatten diese beiden Ministercongresse, inwiefern sie dem Umsichgreifendemokratischer Ideen entgegenarbeiteten, mir mittelbar das allgemeine iLtaaten-system von Europa berührt, so betrafen dagegen die seitdem gehaltenen Monarchen-congresse zu Troppau, Laibach und Verona allgemein wichtige europäische Angele-genheiten.— 6)DenCongreß zuTroppau (s. d.), welcher daselbst vom Oct. biszum Dec. 1820 versammelt war und hierauf, Neapels wegen, nach Laibach ver-legt wurde, hatten zunächst die durch die stehenden Heere in Spanien, Portugal und Neapel bewirkten Staaksveränderungen veranlaßt. — 7) Das auf dem Con-greß zu Troppau bestimmte Recht der Einmischung in die innern Angelegenheitenbenachbarter Staaten wurde auf dem 8. Congresse zu Laibach (s. d.) 1821 indas positive Völkerrecht der Continentalmächte diplomatisch aufgenommen. DieBeschlüsse von Laibach, von wo aus die alliirten Mächte eine Declaration wegenNeapel erließen, hatten, als gütliche Mittel fruchtlos blieben, die Besetzung vonNeapel, Sicilien und Piemont durch Lstr. Armeen zur Folge, wodurch die daselbstden Königen aufgedrungene spanische Ccnstitution abgeschafft, die alte Verfassunghergestellt und das monarchische Princip befestigt wurde. (S. NeapolitanischeRevolution, Sicilien und Piemont .) Im Fall dies zu bewirken Östreichnicht gelungen wäre, würde eine russische Armee von 80,000 Mann, die schon denMarsch nach Ungarn angetreten hakte, in Italien eingerückt sein. Nachdem dieRuhe in Neapel und Piemont hergestellt war, beschlossen die beiden Kaiser denCongreß zu Laibach durch eine von den Ministern Östreichs, Preußens und Ruß-lands unterzeichnete Declaration vom 12. Mai 1821, in welcher sie erklärten, daßGerechtigkeit und Uneigennützigkeit, welche die Berathungen der Monarchen gelei-tet, jederzeit die Vorschrift ihrer Politik sein würden. — 8) Allein schon war derAufstand der Hellenen auSgebrochen; die dadurch entstandene Spannung zwischender Pforte und Rußland konnte durch die Vermittlung des östr. und des engl. Mi-nisters in Konstantinopel nicht beigelegt werden; zugleich erregte der Zustand Spa-niens und Portugals Besorgnisse für die Sicherheit der monarchischen Regierung,und insbesondere für die Ruhe Frankreichs ; endlich schienen die AngelegenheitenItaliens eine neue Organisation der politischen Verhältnisse der dortigen Staaten