Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
Seite
822
JPEG-Download
 

822

Conservatorien

herleiten lassen. Dies kann geschehen, entweder um Denjenigen, welcher eineBehauptung aufstellte, zu veranlassen, daß er nun auch die sich daraus ergebendeFolgerung, an welche er vielleicht nicht sogleich dachte, als wahr annehme, alswahr gelten lasse; oder um ihn auf das Unrichtige und Unbestimmte i» seiner Be-hauptung aufmerksam zu machen. Plato gab bekanntlich die Erklärung: DerMensch ist ein zweifüßiges Thier ohne Federn. Diogenes wollte ihm die Unrich-tigkeit dieser Behauptung gleichsam vor Augen stellen, ließ einen gerupften HahnHerbeibringen und sagte: Siehe hier deinen Menschen! Ganz natürlich folgte ausdem als wahr angenommenen Satze: Ein zweibeiniges Thier ohne Federn ist einMensch, derSatz, welchen der Gegner daraus zog : Also ist ein gerupfter Hahn einMensch. — Wer darauf ausgeht, aus den Bekanptungen eines Andern solcheFolgerungen zu ziehen, welche Denjenigen, welcher die Behauptung aufstellte,lächerlich machen, von dem sagt man, er liebe die Conseguenzmacherci. Zuweilenbedient sich aber auch der witzige Kopf derConseguenzmachcrei, um das irrige Vor-urtheil, welches durch Vernunftgründe nicht zu einer bessern Überzeugung gebrachtwerden kann, zum Schweigen zu bringen. — Conseguenz im Hanteln zeigt z. B.Derjenige, welcher, wenn er an keine Gespenster glaubt, sich nun auch vor kei-nen Gespenstern fürchtet und also, wenn sein Beruf es fodert, auch um Mitter-nacht über einen Todtenackcr ohne Furcht geht. Inconseguenz aber würde Derverrathen, der die Möglichkeit der Gespenster nsit Vernunfigrs.,d. n leugnet, aberohne Furcht und Grauen des Nachts über keinen Todtenacker gehen würde. Dochdiese Inconseguenz hat vielleicht in unaustilgbaren frühern Eindrücken ihren Grundund ist daher nicht wie andre praktische Inconseguenzen so hart zu rügen. — Con-seguenz kommt in der juristischen Sprache gemeiniglich in der Formel vor:jedoch ohne Couseguenz, bei gewissen Verwilligungen, welche nur für den gegen-wärtigen Fall gelten, ohne daß daraus die Folge ihrer Gültigkeit auch für künftigeFälle gezogen werden dürfe. Wenn also z. B. Jemand seinem Wiesennachbar er-laubt, in einer Heuernte bei nasser Witterung sein Heu über dessen Wiese nachHause zufahren, jedoch ohne Consequenz: so darf der Nachbar nicht eine Gerech-tigkeit daraus machen, sein Heu auch in dem künftigen und in jedem folgendenJahre über deS.Andern Wiese zu fahren. 11.

C o n se r v a t o r i e n, in Italien Musikschulen, welche die Kunst befördernund in ihrer Reinheit erhalten sollen. Sie sind zum Theil öffentliche, frommeStiftungen, auch Hospitäler, von reichen Privatleuten unterhalten. Die Zög-linge erhalten freie Wohnung, Kost, Kleidung und Unterricht. Man nimmtauchPensionnairS auf, die hier musikalische Bildung erhalten wollen, da man inItalien den Unterricht in den Conservatorien allem Privatunterricht vorzieht. InNeapel gab es sonst 3 Con >rva:orien für Knaben, in Venedig 4 für Mädchen.Das berühmteste unter jenen war die Santa Maria Loreto, 1534 errichtet. Leo,Durante, Scarlatti und Porpora waren hier Lehrer gewesen, und unter seinenZöglingen zählte es die berühmten Namen von Traetta, Piccini, Sacchini , Gu-glielmi, Anfossi, Pa> siello u. A. Gewöhnlich waren bis über 200 Zöglinge von8 —10 Jahren im Conservatorium Loreto ; in den andern etwa die Hälfre. Mannahm solche vom 8. bis zum 20. I. darin auf. Die Zeit, für welche sie sich zubleiben verpflichten mußten, war gewöhnlich auf 8 I. festgesetzt. Bemerkte manindessen kein Talent an ihnen, so wurden sie bald zurückgeschickt. Die Conservato-rien für Mädchen in Venedig waren auf denselben Fuß eingerichtet. Sie hießenOspe,l,i!e ileN.i piesii, <Ie>w uieinlio.irili, >!el!o iiioui.ibii, und t d'gxnl.i letl» üi8.1,> (Hov.mni e ?>inlo. Sacchini war lange im letzter» der erste Lehrer. InBeziehung auf die Sitten wurden die Mädchen sehr strenge gehalten; sie bliebengemeiniglich so lange in den Conservatorien, bis sie verheirathet wurden. Alle In-strumente bei den öffentlichen Concerten wurden hier von Mädchen und Frauen