Band 
Sechster Band. K bis L.
Seite
119
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Katholicismus (kalb.). IV. Verhaltn, der k. Kirche z. Staate 119

wenn der Mensch, als solchen, seine Überzeugung von deni Sinne des Buchs (Bibel )'Ankern aufdringt, wie im Protestantismus durch die Geltung der augSburaerCon-fession und andrer symbolischer Bücher geschah. — Eö erhebt den Einzelnensehr, wenn er sich als Mitglied der großen über die Erde verbreiteten Gemeindedenkt, die Einen überlieferten (Glauben, Eine Verheißung und — Eine Geschichtehat, solcher Gedanke veredelt den Geist, erhebt ihn über die Bande der Gegenwart.— Die Kirche lebt ein organisches Leben. Sie hat ewige wesentliche Grundsätzeund veränderliches Zufälliges. Die Zeit hat immer auf das Zufällige eingewirkt.Wenn das 'Alte erstarb, entstand aus dem Tode das Leben, entwickelte sich Neues,nicht aber durch das Machtgebot einzelner Neuerer, sondern durch die langsam, abersicher wirkende Zeit. Auf ähnliche Weise muß sie auch in Zukunft neue» Gestal-tungen cntgegengeben. — N. Verhältniß der katholischen Kirche zumStaate. Das Christenthum ist eine Thatsache, es entsteht nicht erst ebenunter den Augen des bürgerlichen Vereins, Sraat genannt, sonder» steht in derWelt ebenso wie der Staat und die Staaten als eine Tbatsache. Staat undKirche sind also etwas Gegebenes, sie sind bistorischcn Ursprungs, und ihr Verhält-niß zu einander wird daher auch historisch aufgefaßt werden müssen. Wir erhebenuns also gleich gegen die Ansicht Derjenigen, welche den Staat als das zuerst Gewe-sene, als da? Höchste betrachten, welches mit der Zeit die Kirche babe entstehenlassen. Eine solche Ansicht wäre durchaus ungeschichtlich. Der gesittete Menschkann ebenso wenig ohne kirchlichen als obne bürgerlichen Verein leben, und es istnoch gar nicht entschieden, mit welchem Vereine die Cultur zuerst begonnen habe.—Die Kirche, in ihrem Ursprünge göttlich, wird zugleich in der Erscheinung und beider Frage von ihrem Verhältniß zum Staate, als in die Sinne, in die Körperweltfallen, betrachtet werten; sie ist weltlich — überweltlich zugleich. Als weltlicheErscheinung kann sie zu dein Staate Mir in völkerrechtlichen Beziehungen stehen.Es ist ein allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts, daß die Vereine, so lange sie sicheinem andern nicht unterworfen haben, frei und unabhängig sind. Bei der Kirchein ihrer Eigenthümlichkeit modisicirt sich Dieses nun dahin, daß die Kirche als zu-gleich überweliliche Anstalt, ohne in ihrem Wesen zerstört zu werden, sich nicht demStaate als einer bloß weltlichen Anstalt einverleiben kann. Sie ist daher nichtnur geschichtlich frei, sondern sie muß es auch bleiben, und keine Verjährung kannihr hierin entgegenstehen. Die Eigenthümlichkeit der Kirche bewahrt sich aber auchbesonders darin, daß sie als darstellend ein geistiges Reich aus den wo immer woh-nenden gleichgesinnten Seelen besteht, obne durch Landgrenien abgemarkt zu sein.Man kann schon darum nicht sagen, daß die Kirche in dem Staare sei: denn wiewollte sie in einem Staate sein können, da die in verschiedenen Staaten wohnen-den katholischen Christen erst zusammen die Kirche darstellen? Ein Kreis, dermehre Kreise umfaßt, wie sollte er in einem dieser kleinern Kreise sein können? Esbegründet aber auch der wesentlich verschiedene Zweck beider Anstalten schon dieGrundlage ihres Verhältnisses. Der Staat soll die Idee des Rechts darstellen, ersoll den Menschen diejenigen äußern Güter gewahren, die ihnen die Geselligkeitverschaffen kann. Die Kirche dagegen sucht zu erreichen den Zweck, die Menschenzur Gottseligkeit zu führen. Es ist ganz zufällig, daß dieselben Menschen, dieden StaatSverein geschlossen haben — insofern man hier überhaupt, wenigstensvon einem singirten Urvertrag ausgehen will — auch noch in einem andern Vereinfür höhere, edlere Zwecke stehen; die Staatsgewalt hat sich hierum nicht zu küm-mern. — Auf solche Weise stehen daher beide Vereine frei gegen einander über,sie stehen, wie wir es eben ausdrückten, in völkerrechtlichen Beziehungen. HhrVerhältniß ist im Allgemeinen ein freundschaftliches. Es ist dieses um so mehr,da die christlichen Staate», von denen wir reden, die Göttlichkeit des Chri-stenthums aneckenm.n, wie es der heilige Bund feierlich ausgesprochen hat, da