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Sechster Band. K bis L.
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124 Katholicismus (kath.). IV. Verhaltn, deck. Kirche z. Staate

nig auf, sich vor derselbe» zu stellen. Allein Bonifaz hotte sich in seiner Hoffnung,das Volk von dem König abzuziehen, verrechnet. Philipp setzte ihm eine großeKaltblütigkeit entgegen, und behauptete nur, daß er in weltlichen Dingen demPapste nicht unterworfen sei. Hiermit stimmten die Stänke Frankreichs , selbstdie Bischöfe, überein. Philipp ließ die päpstliche Bulle öffentlich verbrennen. DerPapst blieb unerschüttert. Während er mkeffen insgeheim in Frankreich undFlandern.Unruhen zu erregen und zu unterstützen suchte, ließ der König ihn 1303als einen Verbrecher anklagen, der sich des Pontisicats unwürdig gemacht habe.Bonifaz machte zwar noch einen Versuch zur Aussöhnung, die aber von den über-triebensten Bedingungen abhängig gemacht ward. Er hatte keinen Erfolg, undder Papst sprach im April 1303 den Bann über den König von Frankreich aus.Er federte den Kaiser auf, Frankreich , das sein Besitzer verwirkt habe, i» Besitz zunehmen. Philipp versammelte die stände des Reichs und ließ den Papst der Zau-berei und der Ketzerei beschuldigen, und auf eine Synode antragen, die ihn einsetzenund ein neues Oberhaupt erwählen sollte. Die Folgen dieser Beschlüsse veranlaß-ten dim Tod des 80jährigen Bonifaz VIU. (s. d.). Die Eardinäle wählteneinen Nachfolger, Benedict XI. , von dem sie überzeugt waren, daß er in allenStücken nachgeben werte. Philipp ward durch diesen Erfolg ermuntert, nachnoch Größen» zu streben. Nach Benedickg plötzlichem Tode wußte er die Wahleines fran.z. Papstes durchzusetzen, Clemens ä., welcher in einer besondern Über-einkunft sich zu Allem verpflichtet hatte, was der König von ihm verlangte. Erverlegte den Sitz des Pontisicats nach Avignon , wo er 70 Jahre blieb. DiePäpste waren nun ganz in der Gewalt der K dinge von Frankreich , und mußten zuallen Entwürfen derselben die Hand bieten. Die übrige Christenheit ward, weilman sie nicht mehr für frei hielt, immer gleichgültiger gegen ihre Befehle und geist-lichen Strafen. Es zeigte sich bei der Einmischung Johannes XX I>. in die Kai-serwahl, die nach langen Verwirrungen zu dem Reichsbeschluffe von 1338 führte,daß der Kaiser im Zeitlichen Keinen über sich habe, und daß der Gottesdienst, ohneRücksicht auf die päpstlichen Interdicte, überall wiederhergestellt werden sollte. —Das politische Übergewicht des hierarchischen Systems hörte sonach aus, und esward wieder der Grundsatz der Coordinarion, der wechselseitigen Unabhängigkeit,herrschend (Collegialspstem). In den einzelnen Ländern undBisihümern hat mannie ein andres System gekannt. Die Gewalt der einzelnen Bischöfe lind ihreruntergeordneten Klerisei war unabhängig vom Staate. — Durch die Reforma-tion lernte die christliche Welt ein neues System kennen, das Territorialsvstemnämlich. Es ist hier nicht zu erörtern, wie es gekommen, daß in der lutherischenKirche der Grundsatz: <injn> <-n ojue <.^t reii^io. herrschend geworden,

der Grundsatz, daß im Landesberrn sich auch die Fülle der kirchlichen Gewalt ver-einigte. Dieses von den Juristen für die schon vorhandene Sache erfundene Sy-stem ist offenbar eine Nachbildung des in der vorchristlichen Zeit bestandenen Ver-hältnisses der Nationalreligwnen. Dem Katholicismus kann nichts widerspre-chender sein als ein solches Srstem, das die Einheit der Kirche ebenso sehr alsihre Göttlichkeit zerstört. Indessen sind doch seit den letzten Secularisakioncn Ver-suche geschehen, das Srstem auf die katbolische Kirche anzuwenden. Es hat nichtan Schmeichlern der Gewalt gefehlt, welche in einen selbst erfundenen Begriff desStaates auch die Kirche einzuzwängen gewußt haben. Eine solche Ansicht stehtin Verbindung mit der Meinung der Ungläubigen, daß positive Religion nurKappzaum des trugwürdigen Volks sei. Es ist begreiflich, daß solchen die Religionund die Kirche nur als Gegenstand der Polizei erscheinen kann; daß dadurch ebensosehr das historische Rechksverhälrniß der Kirche als eine der Freiheiten des Volks—> Unabhängigkeit der religiösen Überzeugungen und der damit in Verbindungstehenden von weltlicher Gewalt — gekränkt, dem Staate eine Gewalt, die weder