Kirche 1V3
fühlt, still Recht wieder zu behaupten. Betrachtet man die Kirche als eine gött-liche Stiftung, in welcher auch die Verfassung unabhängig von der menschlichenWillkür bestimmt, und deren Zweck ist, den Lehrbegriff und die moralische-Ordnungder Welt unverändert aufrecht zu halten, so folgt hieraus ganz konsequent nichtnur, daß die weltliche Macht, der Staat, ganz der geistlichen untergeordnet,sondern auch, daß in der Kirche selbst eine Gewalt sein muß, wodurch alles Ab-weiche» von der feststehenden Ordnung und Lehre verhindert wird. Die voll-kommene Einheit und Unveränterlichkeit der Kirche läßt sich ohne streng hierar-chische Einrichtung kaum denken. Dem Protestanten wenigstens ist diese hierar-chische Verfassung verwerflich, aber auch der Katholik erkennt zwar die Gewaltder Kirche und ihres Oberhaupts in geistlichen Dingen an, nicht aber die Unter-ordnung des StaatS unter dieselbe in weltlichen Angelegenheiten, und er fodertauch für die StaakSregierung einen gewissen, wenigstens negativen, Einfluß selbstauf das Kirchliche. Jener Ansicht (welche man nicht eine hierarchische im en-gern Sinne nennen kann, weil sich dieser Ausdruck mehr auf die stufenweise Un-terordnung der kirchlichen Beamten unter einander bezicht, sondern eher eine theokra-tische, weil eine wahre Priesterherrschast durch Kirche und Geistlichkeit bezwecktwird) steht als Extrem der andern Seite diejenige entgegen, welche der weltlichenMacht Alles, der Kirche nichts einräumt, welche die letztere nur zu einem Werk-zeuge macht, die Herrschaft zu befestigen, und Dasjenige, was etwa durch Furchtvor irdischen Übeln nicht ganz erreicht werden kann, noch durch die Schrecken einerübersinnlichen Welk zu bewirken. Hier ist die Kirche der StaatSregierung nnterthä-nig: der weltliche Herrscher bekleidet sich wie Heinrich VII !. von England mit derhöchsten geistlichen Gewalt; die Kirche,ibeamten sind seine Diener; nicht GottesWort, sondern des Herrschers Work soll von ihren Lippen gehört werden. Einedritte Meinung scheint zwischen diesen beiden, gleich verwerflichen Extremen indie Mitte zu treten, wo so oft die Wahrheit gesunden wird. Sie betrachtet so-wol Staat als Kirche wie gänzlich von einander geschiedene Vereine; den Staatals eine bloße Schutzanstalt weniger für das Recht als für den Besitz, die Kirche alseine Privatgesellschaft, welche vom Wiaate nichts zu erwarten, ihm aber auch nichtszu leisten har, und, unbekümmert um die Zwecke desselben, ihren eignen Gang geht.Diese Ansicht entkleidet den Staat seiner moralischen Würde und Weihe, und ver-nichtet alle Einheit und alles Beharrliche in der Kirche. Denn jeder Einfall einesEinzelnen, jede vorübergehende Schwärmerei ist alsdann ein hinreichender Grund,sich von der allgemeinen Kirche zu trennen und eine neue kirchliche Gesellschaft zustiften, die keine andre Grundlage hat als menschliche Vernunft oder Unvernunft.Außerdem ist auch diese gänzliche Trennung des Staars und derKirche in der Wirk-lichkeit nicht durchzuführen; nicht nur weil der natürliche Verstand der Völker sieimmer wieder dahin bringt, die Sorge für das Kirchliche vom Staat und ein mitihm harmonirendeS Wirken von der Kirche zu verlangen, sondern auch, weil zweivon einander unabhängige Gewalten sich, da beide in menschlichen Händen seinmüssen, nicht in einerlei Kreise thätig erweisen können, ohne feindlich gegen einanderzu wirken und mit gänzlicher Unterwerfung der einen oder andern zu endigen.Daher kann nur das Verhältniß zwischen Kirche und Staat das richtige sein, wel-ches auf einer innigen Verbindung zwischen beiden beruht, welches weder den Staatin der Kirche, noch die Kirche im Staate untergehen läßt, welches die Unabhängig-keit beider in ihren eigenthümlichen Kreisen anerkennt, aber die Grenzen derselbengenau bezeichnet. Diese vierte Ansicht beruht darauf, daß der Staat alle allge-meine menschliche Zwecke in den seinigen aufnehmen muß, also auch die Stiftungund Beschützung der Kirche: daß alle äußere, zwingende Gewalt nur vom Staate, ausgeht, die Kirche also nur von ihm mit befehlender Gewalt bekleidet werden kann;
I daß aber dagegen nur das äußere Handeln der Menschen seiner Leitung unterworfen
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