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Klöster
auch im 9. und 10. Jahrh. zu behauptn. Dem allgemein empfundenen Bedürf-niffe einer Reform suchte zuerst das Kloster zu Elugny in Burgund abzuhelfen, das910 nach der fast vergessenen Regel BenedictS eingerichtet wurde und sie noch durchstrengere Zusätze verschärfte. Eine Menge Klöster in Frankreich, Spanien, Ita-lien und Deutschland ließen sich nach diesem Muster reformiren; andre gabender Regel DenetietS eine neue Gestalt und stifteten im 11. und 12. Jahrh, mehreOrden mit Filialklöstern, die als Zweige des Hauptstammes der alten Benedicti-ner ebenso viele, durch einen stolzen und eifersüchtigen EonföderakionSgeist eng ver-bundene, Mönchsstaaten bildeten. Mit dem Rufe der wiederhergestellten Hei-ligkeit gewannen die Klöster neues Ansehe» und neue Schätze; viele wußten sichdie Befreiung von aller, außer der unmittelbaren päpstlichen, Gerichtsbarkeit zuverschaffen (epemke Klöster) und während der Kreuzzüge, wo eine Menge Kreuz-fahrer ihnen ihre Güter verpfändeten, oder auf den Fall, daß sie nicht zurückkehr-ten , ganz überließen, ihren Reichthum zu vermehren. Das Vorrecht der Un-verleklichkeit, das die öffentliche Meinung den Klöstern unter den Privatfehdendes Mittelalters zugestand, brachte überhaupt viel Privateigenihum, das man beidem rohen Zustande der Justiz und Polizei nicht besser sicherstellen zu könnenglaubte, unter ihren Schuh und in ihre Gewalt. Freilich riß daniit, als jenerNerbesserungSeifer abgekühlt und die Macht der Orden befestigt war, auch neuesSittenverderbe» in den Klöstern ein, und es kam, da der landesherrliche und bi-schöfliche Einfluß durch Exemkionen geschwächt war und gegen den durch die Po-litik der Päpste geschützten Übermuth der in allen Ländern mächtigen Ordenskörper-schafren wenig vermochte, meist nur auf die Persönlichkeit der Äbte an, welcherGeist in ihnen herrschen sollte. Zur Zeit der Reformation, wo die reichen Güterder von den Mönchen und Nonnen verlassenen Klöster in den protestantisch gewor-denen Staaten von den Fürsten theils zu ihrem FiseuS gezogen, theils zur Grün-dung und Erhaltung öffentlicher Äildungsanstalten angewendet, oder in Universi-täten und Akademien verwandelt worden sind, theils zur Belohnung verdienterKirchenlehrer als Pfründen (wie die Abteien in Nieder sachsen und im Würtember-gischen), auch zur Versorgung adeliger Fräulein mit oder ohne Ahnen und mit In-digenat bis zur Hcirath der Eingeschriebenen, wie in Hessen , Holstein, Mecklen-burg u. s. w., vorbehalten wurden, mußte sich die Zahl der Klöster beträchtlich ver-ringern. In katholischen Ländern erhielten sie zwar ihre Verfassung bis ins18. Jahrh., sielen aber doch durch den Alles ergreifenden Einfluß eines neuen Zeit-geistes immer mehr in der Meinung des Volkes, und mußten beim Sinken derpäpstlichen Macht auch von kathol. Fürsten manche Beschränkung ihrer Rechte er-dulden, oder was ihnen noch blieb, durch große Opfer erkaufen. Wat sie ehedemals Bewahrer literarischer schätze, als Zufluchtsörter für Verfolgte und Nahrlose,als Erziehungsanstalten für die Jugend, als bequeme Ruheplätze für ausgedienteWeltleute aus den höhern Ständen, als milde Gewahrsame und Besserungshäuserfür verirrte und gefährliche Glieder der menschlichen Gesellschaft geleistet hatten,verschwand in den Augen der statistischen Berechnung und philanthropischen Philo-sophie neuerer Zeiten vor dem Nachtheile, den sie durch die Beförderung der Ehe-losigkeit der Bevölkerung, durch ihr unablässiges Streben nach den Familiengülernder Reichen, die ihnen Söhne und Töchter anvertrauten, dem Nationalwohlstande,durch den Müßiggang ihrer Bewohner dem Gewerbfieiße, der Aufklärung undwahren Religiosität, und durch die in ihren Mauern erzeugten geheimen Sünden,deren Gräuel sich nicht länger verbergen ließen, der Sittlichkeit brachten. Sowarendiese veralteten Stiftungen schon von einem großen Theile der erleuchteten Welt ge-ächtet, als Joseph !I. 1181 die Klöster einiger Orden ganz aufhob, und die, welcheer bestehen ließ, auf eine bestimmte Zahl von Religiösen einschränkte und außer alleVerbindung mit auswärtigen Obern setzte. In Frankreich wurde 1190 die Ab-