Band 
Sechster Band. K bis L.
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Konstantinopcl (Kirchenversaminlungen) 239

nannt) handeln besonders die Italiener, Raffen, Engländer und Franzosen hier-,her. In der Nähe von K. liegen: Eyoub, Dorf oder vielmehr eine Vorstadtdesselben nut einer Moschee, worin der jedesmalige neue Sultan feierlich mit demSchwerie umgürtet wirk, was die Stelle der Krönung vertritt: hier warMahmud'Sbefestigtes Lager von 20,000 M„ welches 1829 die Hauptstadt gegen das ruff.Heer unter Diebitsch decken sollte; Bujukdere (s. d.); Belgrad , Dorf, sonstvon den Gesandten im Sommer besucht, jetzt wegen der schädlichen Luft ziemlichverlassen; Foiitukli mit einem Schlosse; Dulniach Bakische (der Melonengaiten),ein grofiherrlicher Palast in chinesischem Geschmacke; Beschiktasch, Dorf mir ei-nem grozcherrlichen Sommerpalaste, der aber 1816 größtentheils abgebrannt ist.Romav hat 1825 ein von Pr. vok an Di r und Stelle aufgenommenes Panoramain Paris aufgestellt. Vgl. Ios. v. Hanimer's „Konstanrinopel und der Bosporos",und die 3 Beschreibungen der c^kadt von Macferlane, von dem Arzte 0. Madden,und vorn Capit. Frankland (Lond. 1829).

Konstantinopel , allgemeine Kirchenversammlungen,von denen die 2., 5., 6., die trullanische und die 7. daselbst gehalten wurden. Die2. veranstaltete TheodosiuS der Große 381, um die schon durch s.Decrete beschränk-ten Gegner des nicäischen Lchmbolums zu unterdrücken. Die dazu versammelten150 oiienral. Bischöfe verdammten die Arianer von allen Parteien nebst andernKetzern und sprachen in einem Ausätze zu jenem Soinbolnin dem heil. Geiste gleicheEhre mit dem Barer und dem Sohne zu, um die Maeedonier oder Pneumaroma-chen, welche die Arianische Subordinationslehre auf den heil. Geist angewendethatten, zur Rechtgläubigkcir zu bringen. Doch diese schieden aus der Versammlungund ließen sie' sur Ketzer erklären. Die Kirchengesetze dieses Conciliums gaben demBischof in K. den zweiten Rang nach dem römischen, und die Entscheidung der Strei-tigkeiten ihrer Bischöfe in die Hände des Kaisers. TheodosiuS bestätigte die Be-schlüsse des Conciliums und wußte ihnen auch in den Abendländern Gültigkeit;!, ver-schaffen. Die Griechen benutzten den Umstand, daß es ten 'Ausgang des h. Geistesbloß vorn Vatei lehrte, ihre Rechtgläubigkeit gegen die Katholiken geltend zu machen.Die 5. allgeni. Kirchenvei samnilung ließ der Kaiser Iusti»ian553 zur Entscheidungdes Dreicapitelstreites halten. Drei Capitel nannte man 3 Aufsätze der des Nesto-rianigiiius verdächtig gewesenen Bischöfe Theodor von Mopsvestia, Theotoret undIbas von Etessa, welche auf diesem Concilium für ketzerisch erklärt wurden. Diedazu versammelten 165 fast durchaus oriental. Bischöfe schloffen zugleich den römi-schen Bischof VirgilniS. der die 3 Capitel nicht unbedingt verdammen wollte, undmehre gleichgesinnte zum Theil auch verstorbene Kirchenlehrer, z. B. den -Origeneg,von der Kirchengemeinschaft aus. Sie waren nur verächtliche Werkzeuge des un-verständigen GlaubenSeiferS Iustinian'S . Die 6. allgeni. Kirchenversaiiimlung,680 im trullanischen Palastc (so genannt wegen seines gewölbten Daches) von 166Bischöfen, unter denen die Legaten des römischen Bischofs Agatho den größk. n Ein-fluß halten, auf Befehl des Kaisers Konstantin gehalten, verdammte die Lehre derMonocheleten und die Anführer dieser Partei als Ketzer. Von Vernunft und Bibelabsehend, bewies sie aus den Kirchenvätern, daß Christus nicht bloß mit einemWillen, was die Monocheleten behaupteten, sondern mit göttlichem und menschli-chem Willen nach seinen beiden Naturen gewirkt habe. Unter den verketzerten undverdammte» Monocheleten war auch Agatho's Vorgänger, HonoriuS. Weil diesebeiden Concilien keine Kirchengesetze gegeben harren, veranstaltete Kaiser Iusti-nian l l.692 abermals eine allgemeine Kirchenversaiiimlung, die wegen ihres Zwecks,die 5. und 6. zu ergänzen, slaiinnexO,, und, weil sie wieder im trullanischen Pa-läste gehalten wurde, die trullanische heißt, aber in der Reihe dieser Conciliennicht mitgezählt wird. Sie bestätigte die Beschlüsse der vorhergehenden allgemeinenKirchenversainmlung und verordnete strenge Kirchengesetze für den Klerus, unter