Band 
Sechster Band. K bis L.
Seite
241
JPEG-Download
 

241

Konstanz (kath.)

Konstanz. Nach der gewöhnlichen Erzählungsweise scheint es, als obdas Concilium Huß zum Tode verurtheilt habe. Die Thatsache verhält sich viel-,mehr folgendergestalt. Nachdem das Concilium sich von der Ketzerei Huß's über;zeugt hatte, las der Bischof von Concordien in der Domkirche das Urtheil ab, daßerstlich Huß'S Schriften verbrannt, er als ein öffentlicher schändlicher Ketzer undböser, halsstarriger Mensch seines priesterlichen Standes schmählich entsetzt undgänzlich degradier und entweiht werden sollte. Der Ausspruch wurde sogleich voll-zogen und Mit der Degradation der Anfang gemacht. Der Bischof von Mailand mit 6 andern Bischöfen führten Huß zu einem Tische, woraus Meßgewand undandre priesterliche Kleider lagen, und kleideten ihn an, und als er angekleidet war,im vollen priestei liehen Schmuck und mit dem Kelche in der Hand, ermähnten ihndie Bischöfe noch ei» Deal, er solle nicht halsstarrig bleiben, sein Leben und seineEhre bedenken und von seimr Meinung abstehen. Huß weigerte sich deß und redetevoni Gerüste herab zum Volk. Als er ausgeredet, riefen ihm die Bischöfe:„Steig herab von dem Gerüste". Der Bischof von Mailand und der von Bifontnahmen ihm den Kelch ab, sagend: „O du Huß, da nehmen wir den Kelch von dir,in welchem das Blut Christi geopfert wird; du bist sein nicht werth". Hierauf tra-ten die andern Bischöfe hin;,, und nahmen jeder ein besonderes Stück der priesterli-chcn Kleidung mit obigem Fluch. Als sie mit den Kleidern fertig waren, wurde ihmdie Krone oder geschorene Platte auf dem Haupte zerstört. Endlich, und als ervöllig entweiht war, setzte man ihm eine fast ellenhohe Papie,kröne aufmit gemal-ten Teufeln und der Unterschrift: „Johann Huß , Erzketzer". Nun wandten sichdie Bischöfe an den Kaiser und sagten: „Das heilige Concilium zu Konstanz über-antwortet >etzr-Johann Huß , der in der Kirche Gottes kein Amt noch Verwaltungmehr hat, der weltlichen Gewalt und Gericht". Der Kaiser stand auf und nahmden ihm übergebenen Huß an und sprach zum Pfalzgrafen Ludwig: „Dieweil wir,lieber Oheim und Fürst, das weltliche Schwert fuhren, so nehmet hin diesen Jo-hann Huß und lastet ihm in unserm Namen thun, was einem Ketzer gebührt".Dieser legte seinen fürstlichen Ornat ab und führte ihn dem Vogt von Konstanz zuund sprach zu diesem: „Auf unsers gnädigsten Herrn, des römischen Kaisers, Unheilund unsern sonderlichen Befehl, nehmet diesen Magister Huß hin und verbrennetihn als einen Ketzer". Der Vogt übergab ihn dem Nachrichter und s. Knechten —und Huß lod-'.ke auf. — In der neuesten Zeit ist Konstanz merkwürdig gewordendurch die Wessenberg'schen Streitigkeiten. 1803 ward dasBiSthum Konstanz sä-cularisirt. Die weltlichen Besitzungen fielen größkentheils an Baden. 1814 er-nannte der Bischof von Konstanz (Fürst Primas) den konstanzer Generalvicar,Freiherrn von Westenberg, zum Coadjutor mit dem Rechte der Nachfolge. DieserSchritt setzte in Erstaunen, weil es bisher in Deutschland gegen die geltenden Ge-setze war, daß ein Bischof seinen Nachfolger selbst ernenne. Einen ähnlichenSckritt des Fürsten Primas von 1808, wo er den Cardinal Fesch zum Nachfolgerim ErzbiSthum Aschaffenburg ernannte, hatte man nur dem gewaltigen franz.Einflüsse zugeschrieben und durch die Noth entschuldigt. Es gelang indessen demHerrn von Westenberg, von der badischenjRegierung, in deren Lande ein bedeu-tender Theil des konstanzer Bisihums begriffen war, die Bestätigung jener Ernen-nung zu erhalten. Es ward also von Westenberg der Grundsatz aufgestellt, daßder Bischof seinen Nachfolger ernennen könne; dem Staate aber ward von ihm dieBefugnis, eine solche Ernennung zu bestätigen, eingeräumt. Die römische Curiekonnte eine solche Besetzung der BiSthümer nicht billigen, je gewisser sie dem Calix-tinischen Concordat, welches freie Wahl der Capitel verordnet, widersprach. Wäh-rend dieser Gegenstand verhandelt wurde, starb der Fürst Primas. Das Dom-capitel zu Konstanz wählte nun den Herrn v. Westenberg zum BiSthumsverweser,und deni Papste ward hiervon die Anzeige gemacht. Dies mußte auffallen, einEonversaiions, Lexikon. Bd. 11. 10