Mal darum, weil hier nicht von einer.gewdhnlichen Verwaltung bis zu der binnen6 Monaten nach den Kirchengesetzen zu erfolgenden Wiederbesehung des bischöfli-che» Stuhls, sondern von einem aufunberechenbar lange Zeit dauernden provisori-schen Bischofthum, wovon das den Capiteln die Wahl eines Bisrhumsverwalter»gestattende Concilium von Trient nicht spricht, die Rede war; zum andern aberdarum, weil ja schon ein Coadjutor mit dem Rechte zur Nachfolge ernannt undvom Staate bestätigt war, es folglich keines Verwalters bedürfen konnte. Dadessenungeachtet der Coadjutor zum Verwalter ernannt ward, so schien der Zweckzu sein, während der Untersuchung der Gültigkeit jener Zrheoung auf den Bi-schet? stuhl dem Crnannken die Vortheile des B-ützS schon im voraus zuzuwenden,was aber den Kirchengesetzen widersprach. Wie Dem aber auch sein möge, die Curiezu Rom fand sich bewogen, die Wahl Wessenberg's zum BiSlhumsverweser zu ver-werfen. Sie beharrte hierbei, als »ach dem Tote des Bischofs 6 Atonale verflos-sen rmd daher das ErnennungSrechl des Bischofs, nach der Strenge der Kirchen-geseße, auf den Papst devolvirr war. Daß von diesem Zeitpunkte an die capitula-rische Bestimmung über die Verwaltung wegfallen mußte, verstand sich ganz vonselbst. Diese Verfügungen mußten dem Henri v. Weffenberg um so schmerzlichersein, da in dem päpstl.Breve die VerwerfungSgründe nicht näher, als daß sie sehrwichtige seien, bezeichnet waren. Weffenberg begab sich daher nacb Rom , um seineSache selbst zu führen. Der Cardinal EtaatSiecretair eröffnete ihm die Verwer-fungsgründe, über deren Wahrheit bisher kein contradictorisches Verfahren stattge-funden, und die daher nicht hier aufgezählt werden dürfen. Der geheime Grund,daß Weffenberg, durch die wenig gesetzliche Art der Toadjutorsernennung, alsein nicht ganz taugliches Mitglied der Hierarchie verdächtig geworden, ward nichtausgedrückt. Weffenberg entfernte sich unentschiedenei Sache aus Rom , anführend,daß Pflichten gegen den BisthuniSsprengel, gegen den Landesherr» und gegenDeutschland ihn hinderten, sich weiter einzulassen. Die badische Regierung befahlbierauf dem Hrn.v.'Weffenberg, die Verwaltung fortzusetzen, und theilte dem Bun-destage die Verhandlungen mit, was aber zu keiner weiter» Folge führte. Daß dieVerbindung zwischen Konstanz und Rom in geistlichen Sachen aufgehoben ward,verstand sich von selbst. Die teutschen Kanonisten erklärten sich für und wider, soauch die Geistlichkeit der DiöceS, welche deßhalb Versammlungen hielt, bis die Re-gierung solches endlich verbot. V. e. Katb.
K o p a l, der ausgetrocknete HarzsaftdesBaumeS lllinr onp.iüinui». SeinVaterland ist China, Amerika, in den Antillen und in Afrika . Dies Harz ist sehrhart, fest und glänzend. Man bildet daraus drei Firnisse: t) ätherischen mitSchweteläiher, Rosmarin- oder Lavendelöl; 2) spirituösen, mit Zusatz starkenAlkohols: 3) feiten. Hier'schmilzt man den Kopal bei gelinder Wärme, gießt er-hitztes Leinöl zu, und nachdem beides sich verbunden hat und abgekühlt worden, Ter-penthinöl, uni den Malern und Lackirern zu dienen.
Kopeke (Xnpeili-,), eine russische Kupfermünze, von dem Gepräge desRitters Georg mir dem Spieße so genannt; 100 derselben machen einen Rubel.Der Preis der Kupfermünze gegen den Assignationsrubel ist in den verschiedenenGouvernements verschieden. Silberkopeken gibt eö seit Peter 1 . nicht, wohl aber 5-,10-, 20-, 25 - Kopekenstücke und halbe Rubel.
Kopenhagen (dänisch Kioebenhavn), Hauptst. des Königreichs Däne-mark und Residenz, aufderInselSecland, amSunde, der hier3Meilen breit ist,undan einem schmalen Seearme, der sie von der Znsel Amak trennt. Diese Insel wurdeim Anfange des 16. Jahrh, von niederländischen Colonisten bevölkert, deren Nach-kommen (5000 starken Gemüsebau und Viehzucht treiben. K. ist befestigt, hat eineCitadelle (Friedrichshafen ), regelmäßige, des Nachts erleuchtete Straßen und schöne,meist von Backsteinen erbaute Häuser. Man zählt 230 Straßen, darunter die Go-herstraße und die schöne Amalienstraße, und 13 öffentliche Plätze, darunter der neue