Kronanwalt
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unter der kaiserlichen Regierung, voimehmlich durch die Deerete vorn 20. Apr. undH.Iul, 1810. wurde wieder LUleS ziemlich auf den alten Friß gesetzt rmd ist bis jetztso geblieben. Bei jedem AppellattonSgerichre (<ä,>»r rovnl. Hosgcricht) ist einGeneralorocurator, unter ihm sind für jeden Eivilsenat und für den AppellationS-senat in den Strafpolizeisachen (poliae emucUionnelle, welche alle geringere Ver-gehungen, einfache Entwendungen, Injurien und neuerdings auch Preßvergehlin-gen mir unter sich begreift) ein Generaladvocar und im Ganzen 2 Substitiitenangestellt, welche alle unmittelbar unter dem Iustizminister stehen, von ihm Be-fehle empfangen und ihm von der ganten Verwaltung der Rechtspflege in ihremBezirke regelmäßige Rechenschaft ablegen. Sie müssen halbjährige Proccßtabellen,besonders eine Liste der verzögerten Sachen, d. i. derjenigen, welche länger als3 Monatezum mündlichen Vertrag geschlossen sind, an den Iustizminister einsen-den. Unter ihnen stehen die Eriminalprocuraroren bei den Assise» und die Kron-anwälte (strncnreiiüi <1n llni) bei den (berichten erster Instanz (den Land - oder.Preisgerichten), iind alle Beamte der sogenannten gerichtlichen Polizei, nämlichdie Polizeicommissairs und MaireS der Städte, die Friedensrichter, Gendarruerie-ofsicicre, Feld-und Waldhüter und ihre Stellvertreter. Von Käuflichkeit derStellen ist nicht mehr die Rede, alle Mitglieder der Kronanwalrschaft werden vondem Könige ernannr, aber nickt auf Lebenszeit wie die Richter, sonder» sonne»nach Gutbesinden wieder entlassen werden. Ihre vorigen Amksoblieaenheitensind nur insoweit beschränkter geworden, als die Mrichte selbst nicht mehr Alles zubesorgen haben, was ehedem zu ihrem Geschäftskreise gehörte. Die Staatsan-wälre sind noch jetzt die Wächter und Hüter der gesetzlichen Ordnung und die Ver-treter des allgemeine» Wohls. Sie sind die Organe der befehlenden Gewalt imStaare, der Regierung, bei den berichte», unk müssen die Vollziehung aller Ur-theilssprüchc beweiben, wobei der Staat selbst interessirt ist. Außer der allgemei-nen Eontrole über die pünktliche Befolgung der Geletze in dem Gerichte haben sieauch die Pflicht, selbst solche Richtersprüche, bei welchen sich die Parteien beruhi-ge» , welche aber eine Vernachlässigung oder irrige Auslegung des (Gesetzes in sichenthalten, bloß in dem allgemeinen Interesse durch die gewöhnlichen Rechtsmittelanzufechten. Für die Parteien behalten dieselben dann i» jeder Einsicht ihre volleKraft, allein für die Zukunft wird den (berichten eine pünktlichere Beobachtungdes GeletzeS eingeschärft. Eine ihrer wichtigsten Amtspflichten ist die Einleitungder Ermiinal- und Polizeiuntersuchiingen, welche ihnen als öffentliche» Ankläger»obliegt. Lilie Anzeigen begangener Verbrechen gelangen an den Eriminalpi ocura-tor und erst durch diesen an dasjenige Mitglied des KreiSgerichtS, welches zu Füh-rung der vorläufigen Untersuchungen bestellt ist, den .luge , 1 'iniU, um!,,». DerCriminalprocurator flicht die Beweise auf, erläßt die Ladungen an die Zeugen, undmacht, wenn die vorläusige Untersuchung geschlossen ist, bei dem Gerichte die nö-thigen Anträge, entweder auf Freisprechung des Angeschuldigten oder auf weitereEinleitung des Strafverfahrens, nachdem die Sache als einfacher Poliie ifrevel,oder als strafpolizeilich oder endlich als criminell vor die untere Polizeibehörde (dieFriedensrichter und MaireS), das Strafpolizeigericht (das Kreisgericht als wilm-nal ,lo po ice enr, <-,->!<,nnelle) oder die Assise» gehört. Bei allen findet eine öf-fentliche mündliche Verhandlung, aber nur in eigentlichen Cnminalfälle» vor denAsssscn ein Urtheil durch Schöffen start, und die Gremlinie zwischen ihnen wirddurch die Größe der Strafen gezogen; die Strafpolnei ist nur comperent, wenn diegesetzliche Strafe nicht über 5 Jahre lMsängmß steigt. In cruninellen Sa-chen muß der Generalprocurator zuerst ein förmliches Urtheil zu Eröffnung derUntersuchung (miiw en nocuie itleni) in Antrag bringen, welches ehedem, wie inEngland, durch Geschworene die Anklagejurv, jetzt aber von einem Senate desAppellationHerichtS gefällt wird und mit dem deutsche» Erkenntniß auf Special-