Band 
Sechster Band. K bis L.
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Kronanwali

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ingukstffon ziemlich gleichbedeutend ist. Erst nach diesem Erkenntniß entwirft der(ä'eneralprocurator die Anklageacte, welcke der öffentliche» Paurtverbandlnng turGrundlage dient, er trifft die Vorkehrungen zu den öffentlichen Sitzungen, besorgtdie Vorladung der Zeugen, wirkt bei der Bildung des (Nnchwornengerickt? nüt,indem er ein gleiche? Verwerfungsrecht als die Angeklagte» auszuüben hat; nimmtMährend der Verhandlungen das Interesse der gesetzlichen Ordnung wahr; er batdas Recht, den Zeugen selbsiFragcn vorzulegen; »ach Beendigung des Zeugenverhörsmachten die Strafanträge (coneln-non-i) und begründet dieselben durch Entwicke-lung der Beweise, welche sich aus der Verhandlung der Sacke ergeben haben, wor-auf der Angeklagte nur seiner Vertheidigung vernommen wird. Der ss'erichkshof istan die Anträge der Staatsbehörde nickt gebunden, sondern kann auch stärkere Stra-fen erkennen; dagegen hat auch der Staatsanwalt das Recht, gegen eine zu gelindeBestrafung (nicht gegen die Freisprechung von Seite» der (Geschwornen, denn dieseverträgt ihrer Natur nach keine zweite Instanz) Appellation (-«ppel s minim») ein-zuwenden. Zuletzt sorgt die Kronanwaltsckaft auch für die Vollstreckung der Urtheile,und so ist ihr alles übertragen, was als Ausfluß der befehlenden oder Regierungs-gewalk betrachtet werden muß. Über die großen Vorzüge dieser ganzen Einrichtungherrscht unter den sranz. Rcchksgelehrtcn und Staatsmännern Mir Eine Stimme.Sie erlaubt den Richtern jede andre Rücksicht als die der reinen (Keseßlicl kett beiSeite zu setzen, indem sie dieselben von der Pflicht entbindet, das Interesse derDo-mainen, der Staatsregierung, des gemeine» Bbohls von Amrswoaen »ick gleichsamals Partei wahrzunehmen. Durch die Unterordnung, in welcher die S taaksproeu-ratoren bei den Preisgerichten und die Eriminalproouratoren zu der Skaatsenn«lt-schaff der Appellationsgerichke, die (Nneralprocurarcren der letztem aber zu demIustizminister stehen, wird die Einheit in der Einwirkung aufreckn gehalten, welchedie Regierung über die berichte und die Recktsrflege noihwendig ausüben muß;es wird aber zugleich, wenn Alles geht, wie es soll, verhütet, daß diese Einwirkungihre natürlichen und wohlthätigen Clrenzen nicht überschreite und nicht in die rich-terliche Pflicht des Rechtsprcchens nach dem besetze störend eiligreife. Freilich ist nichtzu läugnen, daß auch die grobe, den Staatsanwälken anvertraute Gewalt des Miß-brauchs fähig ist. Es ist hier nicht der Ort, ein Urtheil über die Beschwerden auszu-spreohen, welche z.B. in dem Criminalprooeffe dcsKanfmanns Fonk zu Köln gegenden Meneralprocuraror geführt worden sind; allein diese Beschwerden beweisen durchihr bloßes Dasein schon, was ein Staatsanwalt, wenn er sein Amr m Bedrückungenund Zii Befriedigung persönlicher Leidenschaft mißbrauchen will. zu thun im Standewäre. In Frankreich klagt man neuerdings auch über das Verhalte» der Staars-anwälte, indem sie politischen Meimingsverschiedenheiten einen gar zu großen Ein-fluß aufdieAusübluig ihrerDienstpflichten gestatten sollenundin ihren gerichtlichenAnträgen und Reden nur zu off die Sprache leidenschaftlicher Parreiungen fuhren.Besonders haben Einige von ihnen sich tadm ch bitiereBemerkungen zugezogen, daßsie in die Proeeffe wegen erwiesener politischer Verbrechen gegen O'enera! Berto», ge-gen Earon unt Roger z» Eolmar u.A. Diejenigen zu verflechten suchten, denen manzur Zeit noch nichts erweisen kann als eine m der Charte und in der Natur einer re-präsentativen Verfassung gegründete, also durchaus rechtmäßige Opposition gegendas Ministerium. Es ist bekannt, wie scharf sich Benjamin Constaur gegen den (M-neralprocuraror ni Saumur über diesen Punkt ausgesprochen bat. AllerdinasliegrEiwa? in der Abhängigkeit der Kronanwälte von der Staarsregierung. was ihremAiiirsverhalte» eine gewisse Einseitigkeit geben kann. Allein diese Einseitigkeit istschon aus dem (Nunde weniger nachiheilig. weil sie eine offenkundige, aus ihrei gan-zer, Stellung natürlich hervorgehende ist. und das Richieramc sowol die Pflicht alsdu Macht hat, solche unschädlich zu machen. Verfolgungen der Staatsbürger tu- ehur,gegründete oder gar künstlich erfundene und falsche Anklagen, wie man im- ou k'-