362
Kurfürsten
Pfalz, und im niedersächs. Kreist mir dem Erzdischofe von Magdeburg und demKurfürsten von Braunfchweig-Lüneburg ; 3) hatte mehre Stimmen in denReichs-collegien; 4) war Schutzherr des ÖohanniterordenS in den branteiiburgifchen ban-den. Endlich war VIII. der Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg : 1) Erzschah-nieister; 2) Condirector des niederstichst KreistS; 3) abwechselnd Bischof zu Os-nabrück ; 4) hatte mehre Stimmen in den ReichScollegien und war 5) Schutzherrüber einige Reichsstädte. Diese Verfassung der Kurfürsten mußte nothwendigdurch die im Frieden zu Luneville (1801) geschehene Abtretung des linke» Rhein-ufers an Frankreich Abänderungen erleiden; besonders schien der §. 1 den geistli-chen Kurfürsten nachtheilig, worin nur der erblichen Fürsten gedacht wurde, dievon dem deutschen Reiche Entschädigung erhalten sollten. Zwar wählte» die Dom-capitel zu Köln und Münster, nach Absterben des Kurfürsten zu Köln , Maximi-lian (26. Juli 1801), den Erzherzog v. Ostreich, ,Anton Victor, am 7. Ock. zumneuen Kurfürsten, dessen Wahl auch von Seiten Östreichs, 14. Oct., für pflichk-und verfassungsmäßig erklärt wurde, obgleich von Preußen und Frankreich schonvorher wider dieselbe protestirt worden war; allein es hatte diese Wahl keine Wir-kung. Durch ein kaiferl. Refcript vom 14. ()uli 1802 wurde zuerst eine zur Erör-terung der Entschädigungen ernannte Reichsd-eputarion nach Regensburg zusam-menberufen, und dieser am 21. Aug. ein von Frankreich unk Rußland entworfenerEntfchädigungsplan vorgelegt, nach welchem nunmehr nur Ein geistlicher Kur-fürst, nämlich Mamz, u. d. T.: Kurfürst Neichserzkanzler, übrigbleibe» sollte,hingegen 3 neue weltliche Kurfürsten, nämlich Baden, Würtemberg und Hessen-Kassel , erwählt wurden. Da aber Östreich bereits am 31. Aug. die dem Äroß-herzoge von Tvscana durch Salzburg und BerchtolSgaden zugestandene Entschädi-gung für unzulänglich erklärt und darauf den 28.Dec. zu Paris wegen dessen völ-liger Entschädigung mit Frankreich eine Übereinkunft abgeschlossen hatte, so wurdedem Großherzoge außer mehren Besitzungen auch die Kurwürde versprochen. Nachder von Weiten Rußlands, Frankreichs, des Kaisers und der deutschen Reichs-stände geschehenen Bestätigung des EntschädigungSplanS, worin man zugleich demnoch lebende» Kurfürsten von Trier gewisse jährl. Einkünfte festsetzte, wurden die4 neuen Kurfürsten: Baden, Würtemberg, Hessen-Kassel und Salzburg , sowie2er neue Kurfürst Erzkanzler, 22. Aug. 1803, in das kurfürstl. Eollegium einge-führt. Es waren nun 10 Kurfürsten, nämlich: 1) der Erzkanzler, 2) Bohmen,3) Pfalz, 4) Salzburg, 5) Sachsen, 6) Brandenburg , 7) Braunschweig-Lüne-burg, 8) Würtemberg, 8) Baden, 10) Hessen ; und unter diesen die letzten 6evangelische, sodaß diese Religionspartei hierdurch, sowie durch 27 neue, im Reichs-fürstenrathe erbaltene Stimmen, ganz gegen die vorherige Verfassung, die Wtini-menmehrheit für sich hatte. Allein die Verfassung des Kürcollegiums sowie dieteutsche Reichsverfassung überhaupt eilten ihrem Ende entgegen. Schon durch denpresbuiHer Frieden (27. Dec. 1805) wurde die salzburgifche Kurwürde aufgehoben,indem Ostreich durch diesen Frieden Salzburg und BerchtolSgaden erhielt, dagegengab man dem Kurfürsten v. Salzburg Würzburg unter dem Titel eines Kurfürsten-thunlS; Baiern und Würtemberg erhielten die Königswürde, ohne jedoch deßhalbaus dem deutschen ReichSverbande zu treten, bis den 12. Juli 1806 zu Paris derAbschluß der rhein. Conföderationsacte erfolgte, worauf (1. Aug.) Baiern , Wür-temberg, der Erzkanzlcr und Baden der deutschen Reichsverbindung entsagten,und der franz. Minister Bacher aus deni Reichstage zu Regensburg erklärte: daßder Kaiser von Frankreich kein deutsches Reich mehr anerkenne und den Titel einesProtectors der Rheinconföderatis» angenommen habe. Jetzt legte der deutsche Kai-ser, 6. Aug., seine Kaiserwürde nieder. Noch führten Würzburg, Sachsen und Hessen den kurfürstlichen Titel; allein schon am 30. Sept. trat der er-stere dem rheinischen Bunde bei und nahm den Titel eines Großherzogs an;