Band 
Sechster Band. K bis L.
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Landecker Bäder

Landfriede

erste Bedingung die Aufhebung der Souverainetät gewesen wäre, rechtlich undfactisch unmöglich gewesen sein würde. L7.

Landecker Bäder, bei dem Dorfe Oberthalheim, nicht weit von derStadt Landeck in Schlesien , einige hundert Schritte von einander entfernt. Dasalle oderGeorgenbad soll schon 1489 vom O. Konrad v. Berg chemisch untersuchtworden sein, und späterhin kamen die Quellen so in Ruf, daß Landeck 1624 ihret-wegen für eine gar feine Stadt gehalten wurde. Das neue oder Liebfrauenbadwurde 1678 erbaut. Das Wasser hat eine Temperatur von 2li" Röaumur, istsehr hell, von etwas blaugrüner Farbe, von schwefiigem Geruch und widerlichemGeschmacke. Die chemischen Bestandtheile sind vorzüglich aufgelöste Schwefel,leber, Kalkerde und geistiger Luststoff. Es ist zugleich hier ein Touche- und Tropf-bad angelegt. Nicht weit davon ist noch ein kalter Schwefelbrunnen. Die landeckerBäder werden vorzüglich bei Verstopfungen, Gicht, Lähmungen :c. angewendet.Alles badet im gemeinschaftlichen Bade, nimmt aber zuvor ein Wannenbad ineinem nahen Zimmer, in dessen Nähe Zimmer zum An - und Auskleiden befindlichsind. S. Mogalla, „Die Bäder bei Landeck" (BreSlau 1798).

Landfriede. Uralt ist bei den Deutschen die Sitte, Beleidigungen selbstzu rächen und Streitigkeiten durch Kampf abzuthun. Sie schreibt sich aus den Zeitenher, wo eine öffentliche Gewalt noch nicht bestand. Aber auch dann, als innere undäußere Kriege und die Züge der Völkerwanderung die deutschen Völker in eine Artvon StaalSverfaffung nöthigten, ja selbst als sie Theile der fränkischen Monarchiewurden, wollten sie von jener trotzigen Sitte nicht lassen, und achteten das Ansehenrichterlicher Hülfe für den Mann entwürdigend. Die fränkischen Könige, wohl ein-sehend, daß diese Gewohnheit nicht auszurotten sei, suchten sie lieber zu mildern, undverpönten die Gewaltthätigkeit gegen Den, der sich (ebenfalls nach alter deutscherSitte) von der Fehde (Privatrache) loszukaufen (Wehrgeld, Buße zu bezahlen)bereit war. Aus derselben Sitte schreiben sich die Kampfgerichte her: Zweikämpfe,die vor Gericht geschahen, um nach dem Ausgange, den man für ein Orakel Gotteshielt, zweifelhafte Fälle zu entscheiden. Auch diese mußten die Könige, als demGeiste deutscher Nation zu wesentlich, beibehalten. (S. Ordalien.) Die Prie-sterschaft, an der gänzlichen Abschaffung der Privatfehden, die ihr ein heidnischerGraue! dünkten, ebenfalls verzweifelnd, suchte sie durch die wohlthätige Macht desChristenthums wenigstens zu mildern. Sie stellte es als sündhaft dar, an den Ta-gen der Woche, die der Tod und die Auferstehung des Erlösers heiligt, unchristlicheGewalt zu üben. Zuerst gelang es in Südfrankreich und Burgund , nach 1030,durch Dorgebung einer göttlichen Inspiration, die einem Bischöfe geschehen, dieserheiligen Scheu Eingang Zu verschaffen. Bald verbreitete sich über ganz Europa dieBeschränkung der Fehden; um so vollkommener, als sie einen gültlichen Vergleichzwischen Gewissen und Leidenschaft darbot und die Aügellosigkeit des einen Tagesdurch die Mäßigung des andern zu rechtfertigen schien. Wer vom DonnerstagAbend bis zum Montage Gewaltthätigkeiten übte, siel als ein Gottloser in denBann. Die wöchentliche Waffenruhe nannte man den Gottesfrieden (I'ieu^aOei, 'l'revv cle Die»), auch hm und wieder den St.-Petersfrieden. Montag,Dienstag, Mittwoch und Donnerstag blieben Zur Ausübung der Privatkriege frei.Erst durch Lehre und Gewohnheit eingeführt und heilig gehalten, wurde der Got-tesfriede auf den Concilien zu Narbonne (1054), Troyes (1093), Clermont (1095), Rouen (1096), Nordhausen (1105), Rheims (1136), St.-Zoh. vonLateran (1139 und 1179) und Montpellier (1195) durch ausdrückliche Satzungenbestätigt und eingeschärft. Später ward er hin und wieder auch auf den Donners-tag ausgedehnt, ja die Befehdung, um sie immer mehr zu beschneiden, zu gewis-sen heiligen Zeiten auf mehre Wochen ganz verboten, oder vielmehr ganz verdammt,z. B. vom ersten Adventssonntage bis zum Feste der Erscheinung Christi, rom

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