Landrecht 428
rieh, wo kein Vater Mitglied des großen Rathes war, irichnete sich früh durch Ta-lenk und Lebendigkeit aiiS. Nachdem er lange i» der Wahl seiner Bestimmung ge-schwankt harre, entkchi d er sich für die Kunstbahn, verließ die Mstitairschule zuNletz und ging nach Paris, später nach Lyon , »m daselbst seine künstlerischenStadien fortzusetzen. Durch denEinfliiß seiner Familie erhielt er 1768 eine Stellebeim Stadtgerichte tu Zürich , setzte seine künstlerischen Bestrebungen nebenbeifort und leistete wesentl che Dienste bei der Organisation des in Verfall gerathenenCantonmi! mirs. 1781 ward er -um Landvogt zu Grcifensee ernannt. Früherhatte er eine Reise nach den Rheingegenden, Holland undPokSdam gemacht und wäregern in Friedrichs >1. Militärdienste g treten, was ihm jedoch nicht glückte, obschonder alte Zieten (gefallen an ihm fand, und selbst der König sich einige Male sehrherablaffnd mit ihm unterhielt. Als Landvogt zu Greifensee benahm sich L.im Ganzen sehr thätig und gut, zuweilen jedoch auch etwas d-'Spotisch, indem erden Stock als Regierungs-und BesserungSmiktel liebte: eine Ansicht, die feinerZeit angehörte und ihm, da sich die Zeit, aber nicht seine Ansicht änderte, man-chen Vorwuif zuzog. Nach 'Ablauf der gesetzlichen Zeit seiner Amtsverwaltungzog er sich auf ein Landgütchen „in der Enge" (zwischen Wallishosen und Sicht) zu-rück und lebte hier im Kreise mehrer Freunde (Ludwig Heß, Konr.Geßner, MartinUsteri — Verf. des Volksliedes „Freut euch des Lebens" w. >— u. m. A.) derKunst und dein Landleben, bis die bewegte Zeit der Revolution ihn wieder auf denöffentlichen Schauplatz rief. Er ward zum Anführer der Truppen, welche Zürich dem von den Franzosen bedrohte» Genf zu Hülse sendete, ernannt, zeigte sich hierund überall als lebhafter Gegner der Nachtanken, ward dafür von der franz. ge-sinnten Partei seines Vaterlandes g haßt und mußte manche Kränkung erdulden.Dies war besonders der Fall, während er die inzwischen wieder übernommene Land-vogtei zu Eglisau verwaltete, wo sein durchgreifendes Verfahren ihn verschiedent-lich in Lebensgefahr brachte. Als der Krieg sich endlich auch in die Schweiz zog,und Franzosen , Raffen und Ostreicher dort kämpften, bewies er sich sehr thätiggegen die Franzosen; er mußte sich daher, als Russin und Ostreicher von den Re-publikanern vertrieben worden waren, nach Schwaben flüchten, kehrte bald wie-der zurück und ward 1803 zum Mitgli d d-s großen Raths und zum Obersten derZüricher Scharfschützenreserve, später zum Präsidenten des Zunstgerichtes zu Wui-dtkon ernannt. Sei» Vermögen war in Folge der Zeitereignisse und seiner Theil-nahme daran fast ganz geschmolzen; er zog sich von Zürieb, wo es ihm nicht län-ger gefiel, zu Freunden aufs Land zurück, fand auch hier, durch manche Ereignissebetroffen, nirgends rechte Ruhe, und starb eirdlich 1818 zu Andclsingen, im Hauseseines Freundes, des Oberamrmanns Schweizer. L. war nie verhejrakhet. AlsMal. r, welches Talent er in der letzten Periode seines Lebens mit zum Erwerb be-nutzte, zeichnete er sich besonders in Landschafts- und mehr noch in Jagd - undSchlachtgemälden aus; doch fehlt seinen Arbeiten bei aller Größe des Stvls undorigineller Charakterzeichnung häufig Correccheit, was sich durch seinen Mangel angründlichen Dorkcnntniffen erklärt. Auch spricht sich in seinen Schlachtgemäldenhäufig die Einseitigkeit seiner politischen Ansichten aus, die ihn immer zur Herab-setzung alles Deffen, war Franzose hieß, trieb und ihn diese stets als fliehend vor-stellen ließ. Über sein,» Antheil an dem Kampfe der Rnffen unter Korsakoff in derSchweiz gegen Maff'na, s. , Zeitgmoffen", Neue Reihe, Nr. VI. und in der«Ltchrift: „Salomon Landolt; ein Charakterbild nach dem Leben gemalt von Da-vid Heß " (Zürich 18L0).
Landrecht nannte man im Mittelalter den Inbegriff der rechtlichen Nor-men, welche sich auf das gemeine, lehnfreie oder allodiale Eigenthum und die übri-gen Rechtsverhaltniffe der Bürger bezogen und in einem größer» oder gei ingernUmkreise gültig waren. Es wurde dem Lehnrecht entgegengesetzt, welches auf den