Band 
Sechster Band. K bis L.
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428
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428 Landschaft

keeherr das Capital der Schuldentilgung empfangen, schien natürlich, daß dieStande, mochten sie nun selbst Darleiher oder nur Bürgen sein, den Tilgungs-vnds verwalteten. Ader je nachdem sie das Eine oder das Andre waren, inodisic,rteich die übrige Organisation und Administration weiter. Die landschaftlichen Ver-'assungen sind daher nach Maßgabe jenes Unterschieds auch in den einzelnen deut-'chen Ländern verschiedenartig eingerichtet, wie z. B. in Kurhessen, Würiembergu. s. w. Im Würiembergischen hat sich das landschaftliche Institut durch die Ver-fassungsurkunden anders modistciri; in Kurhessen ist es, der Hauptsache nach,unangegriffen geblieben. Nicht zu verwechseln mir diesen Landschaften sind gewisseCreditinstitute, welche bald unter dem nämlichen, bald unter einem andernNamen in mehren Provinzen des preuß. Staats angetroffen werden, und die Nach;ahmungen in andern Ländern gefunden haben. Unter König Friedrich Wilhelms 1.Regierung war die Verschuldung des Grundeigenthums des brandend. Adels fastnoch unbekannt. Aber diese Grundlage seines Wohlstandes ward unter Friedrich II.durch die 3 schles. Kriege sehr erschüttert. Der einsichtsvolle Monarch suchte seinenVasallen auf eine dauerhafte Art zu h lfen. In dem eroberten Schlesien bedurfteder GutSadel der landesherrlichen Fürsorge ani meisten. Dazu kam, daß der Mon-arch in Schlesien , als einer eroberten Provinz, eine Grundsteuer einführte. Um denErtrag derselben zu sichern, durfte der Werth der Güter nicht fallen. Das aber ge-schah gewiß, wenn Kriegsverheeruna. neue Steuerbelastunq und ein wucherischerZinsfuß zugleich auf die schles,scheu Vasallen einstürmten. So vervielfältigten sichfür den Regenten die Motive zu einer Einrichtung, die gewiß mit großer Eigen-thümlichkeit aus seinem eignen Geiste hervorgegangen war..(S. Credilsystein.)Wie nach dem schles. Kriege zu den Credilinstituten, hat man in und nach demKriegSdecennium von 1805—l 15 z„r Maßregel eines Generalindults gegriffen.Dies, gleich den Credilinstituten, hat Gegner und Vertheidiger gefunden. Beidehaben den Zweck, das Landeigenthum im Besitz derjenigen Geschlechter zu erhalten,deren dauerndes Eigenthum es siii langen Zeiten gebildet hat. Unglückliche Kriegebedrängen nämlich am meisten den Grundeig-nlhümer, dessen Interesse gerade amunauflöslichsten und engsten mit der Landeswohlfahrt verschwistert ist. In solchenkritischen Zeilen treten 2 Classen von Individuen einander gegenüber. Die ersteClasse bilden die beständigen Angehörigen des Staais, also die verarmten Grund-eigenthümer, welche zugleich in der Regel die Vertheidiger des Vaterlandes liefern.Die zweite Classe bilden Personen, welche dem Lande minder fest angeboren, die,statt zu verarmen, sich meistens bereichert haben, und gewöhnlich auf Kosten jenerErster». Geschieht nichts, um jenen Erster» den Grundbesitz zu erhalte», so mußer ihnen verloren gehen. Er wird an die Letzter» kommen, gerade zu einer Zeit,wo die Entäußerung vvm Grundeigentum, wegen Ns gesunkenen Preises, demVeräußernden den größten Verlust, dem Erwerbenden den größten Gewinn bietet.Jener verliert durch die Kriegsdrangfale, durch den temperest gesunkenen Werthseiner unbeweglichen Habe und durch die Nothwendigkeit, sie zu einer Zeit ver-äußern zu müssen, wo der Verlust ihn am meisten beraubt. Dieser gewinnt durchdie Erhaltung seines Zustandes während des Kriegs, durch die Bereicherung mittelstder Kriegsereignisse, und durch die Möglichkeit, noch nach demselben den Verlustder Gnmdeigner m Gewinn für sich zu verwandeln. Auch rechtlich angesehen,siehe» sich hier !>»-> »m reLsun- und ist,»,»»» enxn^oiui entgegen. Aste Geietzge-bung aber ist thätiger, tufts abzuwenden, als jenes zu berücksichtige», Zwarhatte der Minister v. -Ltruensee ni seinen Schriften auf einzelne Nachtheile derlondwirthschaftüchen Cretitsvsteme aufmerksam gemacht, allein dem Minister fürHandel, Fabriken und indirecle Steuern war der Blick nur für Gewerbe fürVerkehr, für Astes, was mit dem Geldwesen in Beziehung stand, geschärft,jjber dieft Sphäre g ng er nicht hinaus, und gewisse Gegenstände aus dem Bereich