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Landschaft, C>vditinsiitutc
kc,' höher» Politik lagen seinem?luge zu emfernt. Seine Bemerkungen') treffendaher den entscheidenden Punkt keineswegs, welchen der große Friedrich mit merk«würdiger Sickerkc t und Klarheit aufgefaßt. Interessant ist dft geschichtliche Dar-stellung der genialen Weise, mit welcher dieser Regent hei Lüftung der Credit-instiku" verfuhr. Er war überzeugt, daß seiner sedlisisehen Vasallen tKrundeigen-ihum eine mämzc Derschuldiing tragen und ihr zum Unterpfand dienen konnte. Viel-leicht hüll er sie, wenn derA'nsfuß gering >rar, und wenn sich eine Beschränkung derDisposition über die 6süter daran knüpfte, für einen Stachel zur Beförderung derlandwirthschastlichen Industrie, die alsdann chen jährlich uuftubringenden Zinsen,betrag decken würde. Durch diese oder ähnliche Ansichten bestimmt, wollte derMonarch sich zuerst kaufmännisch überzeugen, ob die Basis des Fonds, an wel-chem er nicht zweifelte, die Errichtung eines Ereditwerks gestattete, bei welchem dieGutsbesitzer, stakt baare Darlchne zu conlrahiren, vielmehr bloß ihre eignen Wech-sel ausgaben. Der am 23. Jan. 181Ü z» Berlin vcrst. Kaufmann Büring solldem großen Friedrich einen Plan dazu vorgelegt haben. Diesem Plane nach hättendie Inhaber jener dem kaufmännischen Wechsel nicht unähnlichen Pfandbriefe,welche auf das (Grundvermögen der Adeligen ausgestellt waren, -t vom Hundertbezogen, während die Debitoren 5 vom Hundert zahlten, um durch das fünfteProcent einen Fonds zur Erhaltung der Anstalt, zur Deckung möglicher Ausfälleund zur Bildung einer allmälige» AbzahlungSsumme, vielleicht auch zu land-schaftlichen Verbesserungen, zu gewinn»». Die Abänderung des Plans in diesemPunkte ist zu bedauern. Der Regent, nachdem er mit jenen Ärundzügen vertrautgeworden, welche theils durch die wechselartige Natur der Pfandbriefe, theils durchdas der Strenge des Wechselprocesses nicht nachstehende schnelle Executivverfahrender landschaftlichen Behörden, den kaufmännischen Ursprung kaum verbargen,nahm nun in eigne Erwägung, wie die Ausführung des Plans sich mit der bestehen-den Hypothekenordnung vereinbaren ließe. Die beiden Unterredungen, welche erdarüber mit dem Großkanzler v. Carmer hielt, liefern den Beleg dazu. In derersten Audienz beschränkte sich der König auf Frage» über Pfandrecht, Hypothekund damit verbundene Rechtsmaierien. Der Iustizchef mußt§, einem RechtSleh-rer gleich, dem Regenten einen theoretischen Vertrag über diese wichtigen Capitelder Rechtslehre halten. Nach einiger Zeit, in einer zweiten Audienz, sprach der
*) v. Struenfte sagt in seiner Abband!, über das landscbastl. Institut in Schle-sien (s. dessen ,,Abba»dl»ng über wichtige Gegenstände der Slaatswirkhschast", Ber-lin limu; auch „Sammlung vo» Aussähen, die größtentheils wichtige Punkte derStaatswirlbsibasr betreffen", Viegnil; nndveipzig, 2 Liste.) Manches, was sich alsBlick in die Zukunft über die Ereditinültute ankündigt, aber glicht? davon ist ein-getroffen. Struemee prophezeite, die reichsten und wohlhabendsten Gutsbesitzer würden,vermöge der Erediiinstitute, die kleinern und schwächer» tlandwirthe auskaufen. Aberdas Gegentheil bat sich ereignet. Ferner sagt er. Band U, S. 92 a. a. O.: „Dienachtheiligste Verwirrung würde einreisen, wenn bei unglücklichen Kriegscreignissender Feind selbst tinniitrelbarc Ansprüche au das Creditsvstem machte, wenn er sich derzusammengetragenen Zinsen bemächtigte, wenn er die Landschaft zwänge, große Sum-men herbeizuschaffen,Pder auf ihren Credit aufzunehmen, kurz, wenn er die Ordnungund innere Einrichtung des landschaftlichen Lvstems vernichtete. Vormals konnte sichder Feind in die Geschäfte zwischen Gläubiger und Schuldner so leicht nicht mengen.Sie beruhten gänzlich auf Privatabkeniinen; jetzt aber, da sie auf den Fuß öffentlicherGeschäfte behandelt werden, kann der Feind eine» Vorwaud davon hernehmen, sichum die innere Verwaltung derselben zu bekümmern." Auch hiervon ist nichts g,. Hv-hen. Der Feind ließ die Credliwsteme unangetastet. Er hätte sich selbst geschadet,wenn er eine Verbindung zerstörte, aus welcher ei» so beträchtlicher Lheil des Prroat-vermögens beruhte. Juden, er dies schwächte, harre er sich die Mittel zur Erreichungseiner eigennützigen Absichten selbst gekürzt. Uebrigens konnte er sich nur eines Zins-termins bemächrigem Denn hatte rr dies gethan, so war das Institut so geschwächt,daß gewiß die folgenden Zins'.crmine nicht weiter zusammengebracht wurden.