Monarch mit vollkommener Rechlskunde erst die Grundsätze des Hypotheken- undPfandrechts aus, und begann hierauf die Grundzüge des darauf zu crrichiendenPfandbriefsystems zu ent»ickeln. Dies ward nun durch den Großkanzler v. Carmerin Schlesien sehr bald unter der Benennung Landschaft eingeführt. Die Pro-vinz entbehrte nämlich jener Verbindungen, welche unter dem Namen Landschaftfortdauernd, meist die landesherrlichen Schulden getilgt halten; und fo war jeneBenennung vollkommen anvassend. Landschaften, früher ständische Verbindun-- gm für das landesherrliche Schuldenwesen, wurden nun Associationen für das eigneständische. Waren früher die Stände dazwischen getreten, um die landcsberrlichenSchulden abzubürden, so sieht man hier den Landesherrn zum ersten Male seineSorge daraus richten, den adeligen Grundeigner mit Mitteln zu v-rschen, wie eraus den eignen ihm zu Gebote stehenden Hülfsquellen sich gegen die Nachtheiledrückender Verschuldungen sichere. Der Erfolg der Anstalt in Schl.sien übertrafdes Königs Erwartungen. Nun gedachte er den übrigen Provinzen seines StaatSähnliche Institute zu geben, und man wird geneigt, zu vermuthen, der Monarchhabe weniger einen', augenblicklichen Bedürfnisse dadurch abhelfen, als künftigenGefahren des begüterten Adels vorbauen, vorzüglich aber ihn als Körperschaft be-gründen und seine innern Verhältnisse dauernd befestigen wollen. Für Schlesien halle Friedrich bald nach dem Frieden an Crediksysteme gedacht. Die Cabinelsordrean den Großkanzler v. Carmer, welche die Grundzüge des Instituts enthielt, istvom 29. Aug. 1169, das landschaftliche Reglement vom 9. und 15. Juli 1110datirt. In den Marken dagegen war seil dem Kriege mehr denn ein Iahrzehendverflossen, und trotz des mangelnden Creditinstituts drückte die adeligen Grundei-genkhümer keine Geldverlegenheit. Sogar die Geschichte seiner Einführung be-weist, daß es entbehrlich schien. Indeß, der König wünschte es, und er fandziemlich harken Widerstand. Der brandenburgische Adel hat bis vor dem letztenhalben Jahrh, am meisten in den preuß. Provinzen für die Erhaltung des Feudalis-mus gekämpft' Schon der Verwandlung des persönlichen Kriegs- und Ritter-dienstes in eine Geldsteuer widerstand er hartnäckig. Dieses Widerspruchs wegenist auch dieLehnsassecuralion vom 30. Juni 1111 schon demWorie nach eine Ga-rantie des fortbestehenden Feudülverhältnisses und das Document, aus welchemsich alle Gerechtsame und Freiheiten des brandenburgifchen Adels Herschrieben; sieerzählt im Eingänge die von ihm bewiesene Abneigung gegen die Aushebung desRitterdienstes, indem siebte bündigste Versicherung gibt, ihn für diese Entsagungiml keinen andern als den dagegen stipulirten Geldleistungen zu belegen. Daßdieser Geist sich auch noch bis vor einem halben Jahrh, bei dem brandcnburgischenAdel erhallen hat, beweiset die Einführung der Creditinstitute in den Marken.Der Adel wollte auch damals noch wirklich Etwas im Staate sein, einem thätigfmigu'enken Organ gleichen; er erkannte seine Stellung und Bestimmung. Ersuchte dieser zu entsprechen, nicht aber sich mit leerer Gültigkeit zu putzen, wasgeschieht, wenn er als Kaufmann, als Speculanr ezustiren und, ohne in seinemLeben des Adels eigentliche Bestimmung zu verwirklichen, dessen Gültigkeit be-baupten will. Seme Freiheiten, ehedem nothwendige Prädicate, die aus seinerBestimmung flössen, aus den Funktionen hervorgingen, welche er dem Gemein-wesen leistete, und die Natur unerläßlicher Eigenschaften besaßen, wurden dannleere Vorzüge ohne innern Gehalt, als solche aber Gegenstand des Neides undder Verfolgung. Wie der Entsagung des Ritterdienstes, so widersetzte sich 1116und 1111 der brandenburgische Adel der Annahme der Creditinstitule. In Nico-lüi S ,,Sammlung von Anekdoten über Friedrich >>." sind einige Unterredungen die-ser Regenten mit ständischen Deputirtc.i zu lesen, welche diese für die Annahme desCreditwerks gewinnen sollten. Daß einem solchen Regenten zuletzt sein Zweck ge-lingen mußte, ist nicht zu verwundern» Aber dem damaligen Adel ist das Zeugniß
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