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Lebensversicherung
gleichförmige Verrichtung der Organe und behagliche Gemüthsstimmung sich äußert.Die besondern Regeln der LebenSverlängening (Kunst, das Leben zu verlängern, Ata:krobiotik) gehören in die Gesiindheitserdaliungskunde. (S. Gesundheit.) li.
Lebensversicherung ist ein Vertrag, kraft dessen der Versicherer gegeneine mit dem Alter, Stand und sonstigen persönlichen Verhältnissen des Versicher-.ten im Verhältnisse stabende, im Allgemeinen mäßige Summe, welche, wenn sie aufeinmal bezahlt wird, DersicherungSpreis, und wenn sie jährlich in kleinern Theilenentrichtet werden muß, Versicherungsprämie heißt, sich zur Zahlung eines Capitalsoder auch einer Rente an die Erben des Versicherten auf den Fall verpflichtet, daßdieser binnen einer in der Übereinkunft bestimmten Zeit sterben sollte. Die vielenArten solcher Versicherungen lassen sich auf zwei zurückführen. Zu der einen gehö-ren die einfachen oder die Lebensversicherungen im eigentlichen Sinne, zur anderndie Iahrzahlungen, wobei gegen eine bestimmte Summe oder eine jährliche Prämiedem Versicherten für eine festgesetzte Zeit ein Capital oder eine Rente gezahlt wird.Stirbt dieser vor der bestimmten Zeit, so ist der Versicherer seiner Verbindlichkeitgegen die Erben entledigt, die ihm alle früher gezahlte Summen. sowie die Zinsenüberlassen. Die einfache Leb nsversicherung kann, statt das ganze Leben zu um-fassen, nur eine gewisse Anzahl von Jahren begreifen, und wenn in diesem Falleder Versicherte die festaesehte Zeit überlebt, so hak er nicht nur Nichts zu erwarten,sondern verliert auch Alles, was er früher bezahlt hat; nur wenn er vorher stirbt,haben die Erben Anspruch auf Capital oder Rente. Ist aber die Versicherung aufdas ganze Leben gerichtet, so erhalten die Erben Capital oder Rente, zu welcherZeit der Versicherte auch sterben mag. Die einfache, zeitliche oder lebtägige Ver-sicherung kann auch auf einem Dritten ruhen, und auf diese Art ein Verwandteroder Freund versichert werden, ohne daß dadurch in der Beschaffenheit und den Be-dingungen des Vertrags Etwas geändert werden kann, als daß der Stifter der Ver-sicherung zu s. Vortheil bei dem Tode des Versicherten das Capital oder die Renteerhält, die die Erben des Letztem empfangen haben würden, wenn Dieser selbst sichhätte versichern lassen. Doch werden solche Versicherungen von einigen Gesell-schaften nur in dem Falle angenommen, wenn der Stifter der Versicherung dar-thut, daß die Erhaltung Desjenigen, den er versichern will, ihm einen der versicher-ten Summe gleichen Vortheil gewähren wird. Die einfache Versicherung kannauch auf zwei oder mehren Personen beruhen, und so können sich z. B. Gatten,Bruder, Freunde auf ihre vereinigte Lebensdauer versichern lassen, dergestalt, daßentweder der Überlebende ohne Unterschied, oder aber Derjenige von Beiden, der aus-drücklich bezeichnet ist, ein Capital oder eine Rente erhält. Wenn im letztem Falleder Bezeichnete zuerst stirbt, so ist der Versicherte s. Verbindlichkeit ledig, und allegezogene Zahlungen sind sein Eigenthum. Alle Verträge dieser Art beruhen aufden Wahrscheinlichkeitsberechnungen der Lebensdauer, die wieder auf den allgemei-nen Gesehen beruhen, nach welchen die Sterblichkeit sich richtet, und die überall,einzelne, aus den Verhältnissen des Klima, der Sitte, örtlichen oder zufälligenUmständen hervorgehende Abweichungen abgerechnet, dieselben sind, die durch allediese Unregelmäßigkeiten des allgemeinen Ganges der Natur hindurchblicken. Mankann tiefes Gesetz für jedes Land m.t desto größerer Genauigkeit bestimmen, /eansehnlicher die Zahl der Fälle ist, woraus nian es ableitet. Die GeburtS-undSterbel'sten sind die Hauptgrundlagen dieser Berechnungen. Die Anwendungder Wahrscheinlichkeitsberechnung, die um die Mitte des 11. Jahrh. von Fermat ,Pascal und HuygenS begründet wurde, auf die Leibrenten ward zwar schon 1871von Johann de Witt versucht, doch scheint s. Schrift wenig Einfluß auf den Fort-gang dieses Theils der angewandten Mathematik gehabt ,u haben, und erst derEngländer Halley gab 1693 eine wissenschaftliche Grundlage, indem er aus denin Breslau gemachten Beobachtungen zeigte, wie die Wahrscheinlichkeit des Lebens