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daher das spätere barbarisch-lateinische Dort V.->,.iII>i,) kein'nSold, dagegen dengebührenden Antheil der gemachten Beute, nachdem der Anführer den (einigenvorausg.nomm n. Bei den erfolglosen Zügen einzelner Abenteurer gegen nachbar-liche Völker, oder m die römischen Provnzen, bestand diele Beute in Kl-ikern,Waff n, Kostbarkeiten, Sklaven. 'Als aber die Nordländer ücb auf den 2ü:.nals Eroberer stürzten, und bei der Theilung d>s aewonn nen Landes deii Königenoder Herzögeg und ihien Unterbefhlshabern b d-uiende Land Sik ile zustelln, ga-ben sie davon gemisst' Grundstücke an ihre betreuen, damit dieselben auf Leb Not-zeit den Nn ßbrai ch davon zögen. Diese Güier Hufen brnoste,-' oder Lehne, w.ilsie den Besitzern nur ge'nhen waren, um nach ihr m Tode an den Eigenthümer zu-rückzufallen, der dann einen hindern aus seirum befolge damit besoldete. A»ö die-ser altdeutschen Sitte ist das Lehnsw. sen, wie auch jener rein germanische, den an-dern Völkern völlig fremde Begriff der D erstlkhne hervorge gangen, der das Be-stehen von Monarchien im heutigen Sinne möglich g macht bat. Die (Kriechenlind Römer, die Perser undÄ vpier kannten nur zweierlei öffentliche Verkältn-ffe,Fieibeik oder Awinoheri schaff. Ein Volk, das zu wählen Haxe. dachte nicht daran,sich einen Herrn zu geben, und nie ward anders, als durch G. walt, königl. Machtgegifindet und behauptet. Die Allen fanden es natürlich, daß Jeder herrschenwollte, der »S konnte, aber nicht minder, daß Niemand, der nicht mußte, sich vonihm wollte beherrschen lassen; eine sittliche Pflicht d>S G-horch-nS, ein andresals gezwungenes Verhältniß zu einem Herrn war ihmn ein Undmg. Denn derunumwundenste Egoismus war der allg>m> inen Denkart in der alten WAt innersterGeist, und nur wenige Ahnungen einer andern Lebensansichl blicken durch ihnhindurch. Die Deutschen , denen umgekehrt die Aufopferung des eignen Selbstfür hohe Zwicke als das höchste, d-m Menschen Erreichbare galt, schufen auch dieIdee von der Pflicht des freien Gehorsams, die durch die christliche Religion beiihnen befestigt und noch mehr geheiligt wurde. Da es der Sohn gewöhnlich fürPflicht hielt, oder die Noth ihm gebot, dem Herrn, in dessen Dienste der Vatergelebt, auch seinen Arm zu widmen, so ließ der Gefolgoherr ihm in der Regel auchdas Lehn semes Vaters, oder vielmehr, er verlieh es >km (belehnte ihn) aufs Neue.Durch Gewohnheit mehrer Jahrhunderte wurde diestr Gebrauch zum Recht, und dieEntzi'hung des väterlichen Lchns, obgleich durch kein Gestz verboten, erschien alsUngerechtigkeit. Konrad II. mochte endlich, für Deutschland 10M, für Italien 1031 (oder schon 10LK) die Erblichkeit der Lehne auf dieSöhne (Weiberlehne sindspätere Abweichungen von den natürlichen) oder bei Geistlichen auf die AmtSsolgerzum ausdrücklichen Gesetz. In den Zeiten der Barbarei und Gewaltthätigkeit, dieunmittelbar nach der Völkerwanderung und von Neuem nach den, Tode Karls desGr. eintraten, in jenen nur nach Außen starken, eine feste Bürgschaft innerer Si-cherheit nicht gewährenden Staaten mußte es bald eine voilhesthasre, ja unauS-w.'ichliche Maßregel scheinen, sich an einen Mächtigen anzuschl'csen, um seinesSchutzes sich zu erfreuen. Die gewaltigen Grund h.iren, die reichen Bischöfe einer-seits, die Heriöge und Graten, der Könige Statthalter, andrerseits, b-drücktenso lange die nachbarlichen freien Landeigenthümer und Heerbannsmänner, bis diesedas LooS der abhängigen Lehnsleute mit neidischen Augen ansahen und sich s lbstin den Schlitz (Mund) des Bedrücke,s oder eines andern Großen begaben, um vorihm und allen Mächtigen sicher leben zu können. Ein solcher Schützling hieß einMundmann oder Höriger. Sehr Vi le, besonders die Armen, d e ihr Land selbstbauen mußten und es also ungern verließen, thaten di-s auch, ohne Gefahr derBedrückung, bloß in der Absicht, von der HeerbannSpflickt loszukommen. Denndie Herzöge, Grafen und Vögte, denen (Letztern für die Bischöfe) d n Heerbannzu sammeln und zu beflhligiN oblag, bldi'Nten sich statt dieser ungeübten,, oftdurch langen Frieden der Kriegszuchk enrwöhnlen, Miliz lieber ihres Gefolges,