Band 
Sechster Band. K bis L.
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510 Lehnöwesen

nun Lehnsmannschaft genannt, und ließen sich von dm HeerbamnSpflichtigen, dieihre Mundleuke wei den wollten, die Verbindlichkeit, aufs Aufgebot zu erscheinen,abkaufen. Die Kaiser und Könige kümmerten sich wenig daruim, woher die Her-zöge ihnen ihre Mannschaft zuführten, wenn sie nur vollzählig war; ja sie zogendie Lehnsmannschaft, außer jenen Vortheilen, den Heerbannsir-uppen auch darumvor, weil diese bloß zur Landwehre, jene zu weniger beschränktem, oft zu unbe-dingtem Dienste verpflichtet, und folglich ihre Brauchbarkeit ausgedehnter war.So kam der Heerbann nach und nach in Verfall, und die Lehnsmiliz trat an seineStelle. Einer andern, nicht geringen Classe von Menschen, worunter besondersdie Reichen (später der niedere Adel genannt) gehörten, welche das Land durchMiethlinge oder Eigenleute bauten, lag nicht« daran, sich von» Kriegszuge loszu-machen, vielmehr waren, nach der Däler Sitte, Kriegsabenteuer noch immer ihreliebste Beschäftigung. Aber des Schutzes der Großen konnten auch sie nicht ent-behren; andrerseits beleidigte es ihren Stolz, unter dem solchergestalt immer mehrgesunkenen und nicht viel höher als jetzt ein Landsturm geachteten Heerbanne zu die-nen. Sie geizten daher nach der Ehrt, in die Lehnsmannschaften der Großen auf-genommen zu werden, und trugen deßhalb dem nächstwohnenden Herzog, Gra-fen oder Bischof ihre Güter zu Lehn auf. Oft thaten sie auch dasselbe, aus An-dacht, lieber emem Stifte oder Gotteshause. Auf diese Weise ist in Deutschland (die nordöstlichen, ehedem slawischen, eroberten und an Vasallen vertheilten Pro-vinzen ausgenommen) die Mehrzahl der heutigen Lehne entstanden. Zene wurdendadurch, wie andre Lehnsleute, bei Verlust des Lehn« pflichtig, dem Lehnsherrnin allen seinen Fehden zu folgen, außer wenn sie wegen verschiedener Lehne mehr«Lehnsherren hallen, gegen diese und gegen Kaiser und Reich, welche aber erst spä-ter ausdrücklich ausgenommen wurden, weil sich dieser Vorbehalt bei einerDienst-Pflicht, die an die Stelle der Heerbannspflicht trat, von selbst zu verstehen schien.Zugleich mußten sie den Gebrauch ihrer Burgen und Besten, als offener Häuser(tas Öffnungsrecht), in Zeiten der Kriegsnoth dem Lehnsherrn einräumen. Zneben demselben Verhältnisse standen schon die Herzöge und Grafen, die für ihreReichsstatthalterschaften, und die Bischöfe, die für ihre geistlichen Amter ebenfallsdurch Lehne besoldet waren, zum Reichsoberhaupt, und in eben dasselbe tratennun zu jenen größer» Edelleuten (denn eben hierdurch entstand der niedere Adel)auch kleinere freie Güterbesitzer, ja selbst reichere, kriegslustige Bauern, die denehrenvollen Lehnsdienst der redlichen, aber verachteten Schutzhöngkeit vorzogenund deßhalb entweder einem Edeln ihr Gut zu Lehn auftrugen, oder von ihm, mitBewilligung des Oberherrn, mit einem Theile seines L-hnS weiter belehnt wurden(Aftetlehnleute). Die Bclehnung geschah bei den großen Statihalterlchnen schonseit den sächsischen Kaisern durch eine Fahne (das Zeichen des Oberbefehls; daherFahNmlehn), bei den kleinern mit dem Schwerte, bei den geistlichen Lehnen durchRurg und Stab; seit dem worniser Frieden (1122), der die Oberberrlichkeit desKaiser« aüs tag Weltliche beschränkte, mit einem Scepter (Scepterlehn). Einebesondere Art d r Kriegrlehne waren die Durglehne, deren Besitzer zur Vertheidi-gung irgend einer Burg des Lehnsherrn (Burghut) verpflichtet waren. Der dabeibefehligende Vasall hn'ß bei Reichsvesten Burggraf, bei andern Burgvogt, dieübrigen nännte'wan Burgmänner. So war die Lehnemannschaft ein System vonconcentrischen Kreisen, die, jeder unter dem Einflüsse des nächsten, alle um einenMittelpunkt, den König, als Oberlehnsherrn, sich bewegten. Neben den Kriegs-vasallen entstand "Nd bildete sich noch eine andre Classe von Lehnsleuten. Bonden ältesten Zeiten her finden wir an den Höfen der Kdnize und ihrer Statthalter,wie der Bischöfe, gewisse Hausbeamie, die anfangs wirkliche Dienste leisteten,später mehr zum Glänze des Hofs dienten. Die vier Änner des Marschalls, desKämmerers, des schenken und des TruchsesseS sind die ältesten wie die vornehm-