Band 
Sechster Band. K bis L.
Seite
512
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Lehnswcscn

«Nifz-isshm, denselb.'n mit dem Münzrechle, damit er des freien Mannes Herrwürde. ?luf der andern Seite hielt man cS für Pflicht des deutschen Kaisers, eindurch Ausst.rben eines Vasallenbanses eröffnetes Lehn nicht einzustehen, sondernweiter (jedoch dies ganz nach seiner Willkür) zu verleihen und so die Fortdauerdes Lelmswesens zu sichern, von dem die des SlaatS abzuhängen schien, weilHei rsall der Lehne an den Kaiser zu g' oße Ode, macht, und Befreiung der Fürsten vom Lehne band-.Anarchie zur Folge haben mußte. Noch mehr: die noibivendigeVerbindung derAmter, d> r Statthalterschaften wie der Hofämter, mn den Leh-nen, I'ß sie bald >r»l diesen verwechsln, und die Leistung, die das Lehn verdienensollte, für das Lehn silbst ans hen, sodaß man nicht mehr mit den Gm-rn, alsLehn der Ämt- r. sondern mit diesen selbst gleichsam als einem durch sein Zubehör,das s^ut, fruchttragenden Capitale beloknt wurde. Die Herzöge, Bischöfe, Vögteund Burggrafen befestigten bald aus Unwissenheit, bald aus Eigennutz diese Ver-wechselung, mochten keinen Unterschied zwischen ihren Lehnen lind den Provinzenund Burgen, für deren D-rwaltung sie ihnen gegeben worden, üblen auch in die-sen, die größtenthe ls mit ihren Lehnsleuten angefüllt waren, gleiche grundhcrrlicheGewalt, lind sahen Abreißringen von diesen für ebenso schreiende Ungerechtigkeitenan, als Entziehung des Lehns. In den Provmzen, wo die herzogliche Gewalt,wie in Franken, Schwären und Westfalen , früh verschwand, gingen die Gi-ufenund Abte denselben Gang, dahingegen sie in Baiern , Meißen, Thüringen , Östrreich und Brandenbura häufig, Mit gänzl eher V-rgessenheit ihrer Reichsstatihalikr-Würden, zu bloßen Lehnsleuten der Herzöge, Landgrafen lind Markgrafen herab-sanken und kaum ihre Afierlehnsleute in Abhängigk, ik erhalten konnten. Aus demLehnswes n, dem einzigen Organismus der europäischen Siaaten des Mittelalters,ging renn auch eine neue Ordnung der bürgerlichen Stande hervor. Der zwischendem alten Adel (den Flüssen) und den Freien stckeude niedere Adel verdankt ihm,wie erw hüt. seine Entst bung, und unter den Vasallen selbst bildete sich, dochohne Eintrag der Erenkürtigkeit. eine Stufenleiter des Rangs. Die Classenderselben nannte man Heerschilde. Den erssn Heeischild bildete der Königallein; den zweiten die Pfaffenfü, sten, Bischöfe und unmittelbaren Äbte; dendritten d>e Laiinfü!sten, Herzöge. Landgrafen. Markgrafen und immunWarenGiase» (jenen nachstehend, weil sie alle Vasall,» d.r Hochstifter war, n); denVierten diejenigen Freih rr,n oder großen Güierb sitzer, die ihr Land von Niemandzu Leb» hatten, aber doch, wegen kleiner Besitzungen oder Rechte, des Kais,rSVasallen w wen; d n fünften diejenigen Freien, S chöppcnbaren, Sempel freien,die in eben dem Verhältnisse zu den Fürsten waren; den sechsten deren Lehns-leute und die D'euninannen der Fürsten ; und den ssbemen die Bssitzer kleinerLehne. Dieser Eintheilung analog ist die italienische in in Gest«-,, >«-i,

Vaie.ienre, niistnio,. V uu„>r,-e Iiniivi e-, ^:>!,!«ini und tloichiti, die engli-sche in I.<'iÜ5. bK>;iiir<-, und l rooleoieici-, die spanische in (iiiiiul,-.! (i i(x„ !««»-bx,), Iüuniü'i'tt,, lliüui«'«. lind die französische IN lätti«, Il.iiniis. I.uueur,und kI>. 1 ,,, lie,. Die Benennung der 1.,-nvi-r,. Iü('»(iorii,. li.ec^iiiie,.deutsch Edelknechte, g hört j doch niehr dem Ritterwesen (s. d.) an. N-bendi-s.n Ständen bildete sich. a's keinem von ihnen zugehörig, erst nach Jahrhunder-ten der Bürge, stand aus. Den Städten auf Gewe, bss iß und beweglichen Reich-thum ausgehend und darauf eine neue Art von Macht bauend, war der im Vor-herrschen d-s Grundeigenthiin S gegründete Geist des LehnsweßnS nothwendigfrenü; daher erblicken wir sie fast immer in offenbarer Feindschaft und F,hte mitdem Ritt i'thum.

Die Grundsätze des Lehn rechts (so nennt man den Inh.-grff aller zwi-schen Lehnsherren und Vasallen einireienten Rechte und Derbindlichkeiten, oderauch die Wissenschaft derselben) wurden von lombardischcn Rrchksgcwhrten des