Llberatoriiiin
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Licenzen
des Gemeinwohls, eine Tommission von Baronen und Städten, um die Versahsung mit bewaffneter Hand zu beschützen (wie in König Johanns l.b.iet,
bedungen wurde), und manche andre Erfind-.,ng-n vergangener Jahrh, würdenunserer Zeit nicht angemessener sein als die Volkstribunen der Römer. Was aberfast allgemein anerkannt ist als das erste aller liberalen Bedürfnisse der heutigenVölker, ist eben Dasjenige, was man mit veränderter Form von jeher dafür er-kannte, nämlich ein erweiterter Rath, unabhängig von der Regierung, aus denEinsichtsvollern des Volkes bestellt, um die öffentlichen Angelegenheiten auch öf-fentlich zu erörtern, und nicht sowol einen Willen des Volkes auszusprechen, wel-ches Gespenst von einem Dolkswillen selbst hie und da noch in Derfassungsurkun-den spuckt und großen Schaden anrichtet, als vielmehr uni einenMaßstab der mitt-lern Geistescultur des Volkes zu besitzen und eine bequeme Form, in welcher einer-seits die Regierung eine öffentliche Rechenschaft ihrer Verwaltung ablegen kann,andrerseits Bitten und Beschwerden der Unterthanen an die Regierung gelangenkönnen. (S. Eonstikutionen und constitutionnelle Ideen.) Innothwendiger Verbindung mit diesen landständischen Einrichtungen steht die Öf-fentlichkeit ihrer Verhandlungen und die Freiheit der Wahrheit in allen ihren Be-ziehungen. Jene ist die Tontrole derselben und das Mittel, selbst Stände, welchean sich, ihrer besondern Zusammensetzung zufolge, nicht als Hrgane und Reprä-sentanten der Volkscultur gellen könnten, dennoch von bedeutenden Mißgriffenabzuhalten; diese ist die Grundlage der öffentlichen Moral. Auf der Wahrhaf-tigkeit beruht ganz vorzüglich die moralische Würde des Einzelnen; auf den. Rechte,Andre für wahrhaft zu halten, ruht beinahe dev ganze bürgerliche Verkehr, dieVerbindlichkeit der Verträge und die Möglichkeit, über bestrittene Thatsachendurch Zeugen und Eid eine beruhigende Gewißheit zu erlangen. Aber noch wich-tiger ist die Wahrheit für das öffentliche Leben; nichts ist herabwürdigender als derGedanke, daß die Unwahrheit jemals für die Existenz der Staaten nothwendig, oderdie Wahrheit ihnen gefährlich werden könnte. Indessen auch hier müssen wir we-niger von Rechten als von Pflichten sprechen, und nur in Verhältnissen, wo sichein Interesse der Gesammtheit an der allgemeinen Kunde irgend eines Umstandesbehaupten läßt, kann auch von einem daraus abzuleitenden Rechte zur öffentlichenMittheilung gesprochen werden. (S. Preßfreiheit.) 37.
L i be r a tor iu m, s. Absolutorium.
Libertas, die personificirte Freiheit bei den Römern, nach Hygm eineTochter des Jupiter und der Juno. AufMünzen dargestellt, ist die Libcrta? mitunbedecktem Haupte die römische Freiheit; die Libertas hingegen mit einem Diademund verhüllenden Schleier die ssäöttin Freiheit. Letzterer gehörte der von GracchuSauf dem Aventinus erbaute Tempel.
Librationdes Mondes, s. Wanken des Mondes.
Libyen, bei den alten Geographen ein großer Theil von Nordafrika , west-lich von Ägypten , der sich in das äußere und innere, auch wol in da« eigentliche,das marmaricanische und das cyrenäische Libyen theilte. Zuweilen verstehen dieGriechen unter dieser Benennung ganz Afrika .
Licentiat, auf manchen Universitäten, der Titel Desjenigen, dem, nachüberstandener Prüfung, die Erlaubniß zu Theil wird, Doctor zu werden, und wel-cher bis dahin, wo er diese Würde selbst erhält, alle Vorrechte und Vorzüge einesDoctors genießt (Licentiatur).
Licenzen, Freibriefe, ein Nothbehelf bei der Handelssperre, welche Napo-leons Decrete von Berlin und Mailand , sowie die Geheimeralhsverordnung desbrit. Eabinetg so weit ausdehnten, daß fast aller Seehandel aufgehört haben würde»wenn nicht beide Mächte einzelne Ausnahmen gestattet hätten. England ertheiltenämlich zuerst, im Nsv. 1808, an Schiffe aller Nationen, mit Acksnahme der
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