Band 
Sechster Band. K bis L.
Seite
613
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Litanei

Literargeschichte L1L

Literatur Zeit.", Nr. 220, 1821. Die Staatsbeamtenschaft bildet nämlich keineCorporation, jede Injurie enthalt aber einen persönlichen Angriff, folglich kann dieSkaatsbeaMtenschaft nicht injuriirt werden. Um einer schimpflichen Strafe zu enr«gehen, entfernte sich L. aus dem KönigreicheWürternberg, lebte eine Zeit lang mitseiner Familie in der Schweiz und begab sich 1825 nach Nordamerika .

Litanei, Litanen (griech.), ein (Hebet, eine Gebetsformel. Die Prote-stanten nennen nur das feie, liehe (Hebet, das an Bußtagen, sonst auch in Zeitenallgemeiner Noth, abwechselnd gesprochen und gesungen zu weiden pflegt und mitdem K'yrie Eleison anfangt und endigt, Litanei; bei den Herrnhutei n hat die Sonn-tags Vormittags der Predigt vorangehende Betstunde diesen Namen. Dann einlanges Klagelied, klägliche Erzählung. K.

Litde Justice war ehemals in Frankreich eine feierliche Handlung, woder König, in Begleitung der Prinzen von« Gcblüre, der PairS und der vornehm-sten Krön-, Staars- und Hofbeomten sich in das Parlament begab und daselbst,auf dem Throne sitzend (welcher in der alten franz. Lprache lit genannt wurde, weiler wirklich aus einem Unterkiffen, einem Kissen im Rücken und 2 unter den Ellbo-gen bestand), in seiner Gegenwart diejenigen Befehle und Verordnungen, die dasParlament nicht hatte genehmigen wollen, einzeichnen (einregistriren) ließ. DasParlament hatte nämlich das Recht, zum Besten des Volks Vorstellungen gegen kö-nigl. Befehle und Ediere zu machen. Wollte der König darauf keine Rücksicht neh-men, so erließ er Befehlsschi eiben (Kitre» <lu j>,,«,»>>) an das Parlament, undwenn diese nicht befolgt wurden, hielt er das lit ,Io juitloe. Das Pmlament mußtedann zwar gehorchen, protestirte aber nachher gewöhnlich gegen diese Handlung.Ludwig X V. hielt 1763 ein solches !lt >lc ju-t><-<-. um gewisse Auflagen einzuführen,mußte aber bei der Widersetzlichkeit der sämmtlichen Parlamente endlich nachgeben.

L i t e r a r g e sch i ch t e ist die Darstellung der allmäligen Entwicklung undGestaltung der gesammten in wissenschaftlichen Schriften sich darstellenden Cultur .Sie muß, letzterer Beschränkung zufolge, von der allgemeinen Culturgeschichte, wel-che ihr zur nothwendigen Einleitung dient, sowie von der Religion«- und Kunstge-schichte genau getrennt werden. (S. Literatur.) Man kann sie in eine allgemeineund besondere theilen. Die allgemeine zeichnet den Gang, welchen die sich bewußtegeistige Thätigkeit des Menschen durch alle Zeitalter, für alle Völker und in allenTheilen des meuschlichen Wissens nahm. Sie ist erst im 16. und 17. Jahrh, vonChrist. Mvlius und Bacon geahnet und mehrfach versucht worden, doch mehr derZeit als der That und ihrem ganzen Unifange nach, in welcher Hinsicht sie vielleichtfür Jahrhunderte noch unausführbar ist. Die besten Zusammenstellungen der bisjetzt bekannten Facten sind die von Eichhorn und Wachler. Die besondere Literarge-schichte beschäftigt sich nist Dem, was in einzelnen Zeitaltern, bei einzelnen Natio-nen oder für einzelne Wissenschaften durch Literatur geleistet worden ist, und kannauch unter noch engern Gesichtspunkten bearbeitet werden, indem sie eine besondereDarstellung der Individuen, welche wirkten (Biographie), der Schriften, durch wel-che sie wirkten (Bibliographie), und der äußern Einrichtungen und Anstalten, durchwelche ihre Thätigkeit begünstigt wurde (Geschichte gelehrter Bildungsanstalten,Schulen und Universitäten, gelehrter Vereine, Bibliotheken ic.), zuläßt. Übrigenstheilt sie sich von selbst in die alte, mittlere und neuere ab, von denen sich die älteremit der Flucht der Wissenschaften in die stillen Klöster im 6. Jahrh, schließt, diemittlere von der Zertrümmerung des großen Römerreichs (um 500 nach Chr.) undder ohne Beihülfe altclassischer Bildung beginnenden individuellen und selbständigenAusbildung der einzelnen europ. Völker beginnt (wohin Beringten'.- „lül,üi<> v bist.nl t!>>-,ni,I,!!e.ipc" gehört), die letztere aber (seit ungefähr 1150) ihren Anfang mitdem Wiedereintritte der classischen Studien bezeichnet. Freilich ist diese Eintheilungnur auf die Literargeschichte des Occidents anwendbar. Über die höhere geistige