Minister Ministenalpurtei 28?
und Wasser genießen dürfen. Ihre Kleidung ist schwär) und, wie bei den Kran»ciscanern, mit Leibriemen und (geißeln versehen; ihr Leben ist ganz der stillen An-dacht gewidmet. Sie gehörten zu den Bettelorden und besaßen in> 18. Jahrh.<50 Klöster in 30 Provinzen. 1815 wurde ihnen ihr im Neapolitanischen (wosie Paolotki heiße») gelegene« Stammkloster von Ferdinand lV. wieder geschenkt»(Dgl. Franz von Paula .) kl.
Minister, die höchsten Staatsbeamten, die unmittelbar Mit dem Fürsten arbeiten und in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung die höchsten Behördenbilden, indem sie entweder einzeln jeder an der Spitze eine« besondern Departe-ments stehen und über die dasselbe betreffenden Angelegenheiten einzeln und ohnevorhergegangene Rücksprache mit ihren Collegen dem Fürsten Verträge thun, odergemeinschaftlich olle wichtigern, die verschiedenen Zweige der öffentlichen Verwal-tung betreffenden Angelegenheiten berathen und dem Regenten das Ergebniß ihrerBcrathschlagungen vorlegen. So gibt eS in den verschiedenen Staaten eine mehroder weniger starke Zahl von Ministern, je nachdem die Ausdehnung und die be-sondern Verhältnisse des Landes eine größere oder geringere Vereinigung verschiede-ner Geschäfte möglich machen. In den mehrsten Staaten gibt es daher einen Iu-stizminister, einen Finanzminister, neben dem sich noch zuweilen ein eigner Mini-ster für den öffentlichen Schah findet, einen Minister der auowärt. Angeleg., einenKriegs - und, nach Beschaffenheit der Umstände > einen Seeminister, einen Mi-nister des Innern, zuweilen auch noch einen besondern Minister des Handel-, in-gleichen einen besondern Minister des Cultus und einen besondern für den öffent-lichen Unterricht oder die Volksaufklärung. Verschieden von dem Ministeriumist noch in einigen Staaten das Cabinet, worunter man entweder die Behördeversteht, welche die Privatangelegenheiten des Regenten besorgt, wie z. B. inRußland , oder diejenige, welche hauptsächlich mit den auswärtigen Angelegenhei-ten zu thun hat. Dem zufolge zerfallen die Minister in Staats- und CabinetS-miuister, unter welche» letzter» hauptsächlich die Munster der auSwärn Angeleg.verstanden werden; außerdem in Departements- oder Provinzialminister, welcheletztere in besondern Provinzen an der Spitze der Verwaltung stehen, jedoch in ei-nem untergeordneten Verhältnisse zu dem Ministerium als einer Gcsammtbehörde.In Frankreich stehen neben den Departementsministern noch sogen. Staatsmini-sier, welches aber dort nur ein Ehrentitel ist, der mit keinem ministeriellen Geschäftenothwendig verbunden ist. Auch bilden die Minister in diesem Reiche, sowie inmanchem neuern Staate, kein ministerielles Collegium, sondern jeder besorgt fürsich die in sein Departement einschlagenden Geschäfte und communicirt köchstens,eintretenden Falls, mit einzelne» seiner Collegen, ohne daß jedoch collegialischeBeraihschlagungen stattfinden: eine Methode, der man den Vorzug schnellererBesorgung der Geschäfte nicht absprechen kann, die aber in andrer Rücksicht nichtohne Nachtheil ist, indem das allgemeine Wohl der Gesammtverwaliung darunternicht selten vernachlässigt wird. Auch ist es eine nicht zu übersehende Verschieden-heit, ob die Minister in ihren Departements nur an der Spitze besonderer Collegienals Präsidenten stehen, oder ob sie unmittelbar und unumschränkt im Bureau re-gieren. Endlich gibt es noch in einigen Staaten sogen. Principal- oder Pre-mierminister unter verschiedenen Namen, die in der Abwesenheit des Regen-ten oder in minder wichtigen Angelegenheiten dessen Stelle versehen, nach Gutbe-finden bei allen ministeriellen Departements den Vorsitz führen können und diesel-ben contioluen. — Den Namen Ministerium führt auch das geistliche Con-sistorium, sowie die Gesammtheit der Geistlichkeit m einzelnen Städten. (lr.
Ministerialen, s. Lehnswefen.
M i n i st e r i a l p a r t e i heißt in England und in andern Ländern, welchesich repräsentativer Verfassungen erfreuen, die politische Partei, welche im Parla-