MoScati
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Mosaische Religion
Das mechanische Verfahren hei her Mosaik ist folgendes. Man legt einen Grundvon starken Plattsteinen und klammert diese mit Eisen zusammen. Dieser Grundwird von einer noch dickern Einfassung eingeschlossen. Hierauf wird ein Kitt dickaufgetragen. So lange dieser weich ist, werden die Marmor- oder Glasstücke,der auf demselben vorgezeichneten Figur gemäß, eingesetzt, wobei der Künstlerdas zu copirende Gemälde beständig vor Auge» hat. Verhärtet wird der Kitt sofest wie Stein, und nun wird das Werk polirt. In den neuesten Zeiten hatman die Erfindung gemacht, die Tafel mit dem Mosaikgemälde in 2 bis 3Platten guer durchzusägen und auf diese Weise das Gemälde zu vervielfältigen.Sollte daher Rauch, Schmutz oder sonst Etwas die Oberfläche verdorben haben, sobraucht man ein solches Gemälde nur abschleifen zu lassen, um es wieder inseiner ursprünglichen Schönheit zu erhalten. Eine Art teutscher Mosaikmalereihat 1819 Franz ZäaverFernbach aus dem Badischen , geb. zu Waldkircb im Breiü-gau, erfunden. Er hat es durch das Studium der Mineralogie, Physik und Che-mie in dieser ganz neuen Gattung bis zu der täuschendsten Nachahmung der Farbe,des Gcfüges, des Schillerns ic. der Mineralkörper auf seinen Mosaikgemälden ge-bracht. Auch sind des Pros. Blank (zu Würzburg) Mosaiken von Moos (s.I. B. Blank'ö „Beschreibung seiner Mosaikgemälde", herausgegeben von Ben-kert, Würzburg 1820), sowie die Arbeiten der Gebrüder Catel in Stuck rühm-lich bekannt.
Mosaische Religion, s. Moses .
MosaischesRecht,MosaischeGesetzgebung,der In-begriff der Gesetze und Rechte, welche in den Schriften Mosis (im Pentatcuch) ent-halten sind. (S. MoseS.) Die Verbindlichkeit des mosaischen Rechts ist nach Erlö-schung des jüdischen Staats keine vollkommene mehr. Selbst die Juden sind andasselbe nicht durchaus, sondern nur in religiöser und ceremonieller Hinsicht gebun-den, worin die Rabbiner ihre Richter sind. In den christlichen Staaten sind nureinzelne Vorschriften desselben, namentlich die Ehe und die verbotenen Grade be-treffend, beibehalten worden. S. Michaelis's „Mosaisches Recht".
Mosaisk (Moshaisk), Kreisst. im Gouvernement Moskau , an der Mün-dung der Moschaika in die Moskwa, 12 Meilen von Moskau , mit -1000 Einw.,bekannt durch die Schlacht, welche Napoleon am 1. Sept. 1812 den Russen lie-ferte. Sie heißt richtiger die Schlacht an der Moskwa (s. d.).
Moscati (Pietro), berühmt als Arzt und Staatsmann, geb. 1736, starbzu Mailand am 19. Jan. 1824, in einem Alter von 88 I. Für die Arzneiwis-senschaftcn erzogen, war das Wissen nach allen Richtungen hin der Mittelpunktseines jugendlichen Eifers. Die Ideen I. I. Rousseau '-, selbst die Ansicht desgenfer Philosophen vom Naturzustand, erfaßte er mit so viel Lebhaftigkeit, daß erdurch alle Gründe der Anatomie und der Physik den Leuten einreden wollte, auf4 Füßen zu gehen. Oft mag der Wunsch, die Geister aufzuregen, ihm bei seinenzuweilen auffallenden Meinungen vor der Seele geschwebt haben. Jedes Unter-nehmen fördernd, das Wissenschaft und Kunst oder die Bildung seines Vaterlan-des weiterbringen konnte, wurde er auch in die Unruhen der Revolution verflochten.Anfangs verfolgt, dann 1798 zu einem der Directoren und bald darauf zum Prä-sidenten der cisalpinischen Republik erhoben, wart er 1799 nach dem Eindringender Russen und Ostreiche, verhaftet, bei einer Krankheit des Erzherzogs Karl aberzu Rathe gezogen und frei gelassen. Nach der Schlacht von Marengo trat er wie-der in den Staatsdienst ein, wurde zu der Consulta in Lyon beschieden, durch wel-che Napoleon die cisalpinische Republik im Jan. 1802 in die italienische verwan-delte, und war Mitglied der Staatsconsulta, die im März 1805 zu Paris demKaiser Napoleon die ital. Königskrone antrug. Hierauf wurde er Gencraldirector
Evnversationt, Lexikon. Bd. Vll- 85