Nachtrab Nachtstücke K57
Aposteln Petrus und Paulus und ihm selber verliehenen Gewalt, alle Hussiten,Wiclefiten, Lutheraner, Zwingsianer, Calvinisten, Hugenotten , Wiedertäufer, Tri-nitarier; alle vom Christenglauben Llbgefallene, alle Ketzer, sowie Alle, die ihnenglaube», sie aufnehmen, begünstigen und vertheidigen; Alle, die ibre ketzerischenoder vom Glauben handelnden Bücher ohne Erlaubniß des päpstl. Stuhles lesen,behalten und drucken, oder auf irgend eine Weise heimlich oder öffentlich, unter ir-gend einem Verwände vertheidigen, und endlich alle Schismatiker, die sich der Ge-meinschaft mit der röm. Kirche hartnäckig entziehen. Alle, die von den Entschei-dungen des Papstes an eine künftige allgemeine Kirchenversammlung axxelliren,werden mit dem Bannflüche, und wenn es Universitäten, Collegia und Domca-pitel sind, mit dem Znterdicte bedroht. Seeiäuber trifft derselbe F'uch, wenn siedas päpstl. Meer („unser Meer") von Argentaro bis nach Terracina beunrubigen,sowie Alle, die aus den gestrandeten Schiffen der Christen Güter rauben. Dannwerden die Fürsten verflucht, die in ihren Ländern neue Steuern und Abgaben aus-schreiben oder sie vermehren, außer in den Fällen, wo es ihnen den Rechten nachoder aus besonderer Erlaubniß des päpstl. Stuhles verstattet ist; die Verfälscherder päpstl. Briefe, Alle, die den Saracenen und Türken, oder den Ketzern Pferde,Waffen, Metalle und Kriegsbedürfnisse, Holz, Hanf und Stricke, und Alles,womit sie Christen und Katholiken bekriegen können, zufuhren; Alle, welche dieZufuhr von Lebensmitteln an den päpstl. Hof hindern; Alle, die Reisende, welcheden päpstl. Hof besuchen, ausplündern, sangen, verletzen und ermorden; Alle, diesich an Cardinälen und päpstl. Legaten und Bischöfen vergreisen; Alle, die von desPapstes Befehlen oder den Verordnungen feiner Legaten sich an weltliche Gerichts-höfe wenden, oder geistliche Angelegenheiten der richterlichen Entscheidung desPapstes entziehen, oder Geistliche nöthigen, vor weltl. Gerichten zu erscheinen,oder Gesetze gegen die Kirchenfreiheit geben, oder die Bischöfe in der Ausübungihrer Richtergewalt stören; Alle, welche die Einkünfte, die der Papst von Kirchenund Klöstern als Vorbehalt genießt, in Beschlag nehnien, oder der Geistlichkeit ohnedes Papstes Erlaubniß Steuern auflegen, und wären es Kaiser und Könige; alleObrigkeiten, die sich in die peinlichen Rechtssachen der Geistlichen mischen, und Alleendlich, die das päpstl. Gebiet — wozu auch Sicilien, Sardinien und Corsica ge-rechnet werden — feindlich angreifen oder erobern. Nur der Papst sollte von die-sen Bannflüchen entbinden können, und auch er nur in der Stunde des Todes,wenn der Verfluchte zuvor der beleidigten Kirche Genugthuung geleistet habe. DieBulle sollte zu Rom öffentlich angeschlagen und von jedem Bischof ein oder mehreMal im Zahr der versammelten Gemeinde vorgelesen werden. Zu Rom geschahdies bis gegen die Mitte des 18 . Zahrh. an jedem Gründonnerstag in denHaupikirchen. Le Bret hat die „Pragmatische Geschichte der — Bulle inLoen .1 voinini" (Leipzig 1769, i Bde.) gründlich erzählt, und darin deut-lich dargethan, daß die Grundsätze und Verordnungen derselben sich auf alte,in den päpstl. Gesetzsammlungen dargelegte und zu allen Zeiten beharrlich ver-flochtene Ansichten gründen.
Nachtrab, s. Arrieregarde.
Nachtstücke sind Gemälde oder Zeichnungen, in denen die Scene nichtvon der Sonne oder dem gewöhnlichen Tageslichte, sondern vom Monde oder ei-nem künstl. Lichte, als Fackeln u. dgl., erleuchtet wird. Ein solches Nachtstück er-flodert besondere Kunst, weil in ihm alle Farben wegfallen, deren eigentliche Stim-mung von dem Tageslichte herrührt, und die Farbe sich größter.theils nach Beschaf-fenheit der Materie richtet, wodurch das brennende Licht unterhalten wird. Unterallen vorhandenen Nachlstücken ist das berühmteste die Nacht von Correggio .Unter den Niederländern, welche sich in Nachtstückcn ausgezeichnet haben, wirdGottfried Schalken besonders geschätzt.
Conversations-Lcriton. Bd. VII. 42