Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Nassau (Ottonischr Linie)

auf9 lUM. 21,000 Einw. Da- niehr bergige als ebene Land, welche« der Taunus mit seinen Waldhöhen und romantischen Thälern schmückt, ist sehr fruchtbar. Eserzeugt im Rheingau die edelsten Weine zu Hochheim , Rüdesbeim, Iohannisberg,St.-Marcusbrunnen :c. Auch sind die Mineralquellen zu Wiesbaden (s. d.),Niederselters, Geilnau , Fachingen, Ems, Langenschwalback und Schlang,nbadberühmt. Einkünfte des Herzogthums: 1,810,000 Gltn.; Staatsschuld 5 Mist.Gkdn.; Bundescontingent 3,028 M. Der regierende Herzog Wilhelm (aeb. den14. Juni 1792) von Nassau residirt zu Wiesbaden und in dem schönen SchlöffeBiberich; er trat 1817 zudem heiliaen Bunde und gab keinem Lande im Sept.1814 und 1815 eine landständische Verfassung. In 658 Schulbezirken sind außerden Reallehrern 828 Lehrer für 34,000 Kinder von der evangel. und für 27,000von der kathol. Kirche angestellt. Zur Landesuniversität ist, nach einem Vertragemit der hanöverkchen Regierung, Göttingen erklärt worden. Von der usingischenLinie sind noch Prinzessinnen am Leben. Dgl. das „Staats- und Adreßbuch !c."(Wiesb. 1830) und Eckhardt's trigon. aufgen. Charte des Großherzoglh. Hessen und des Herzoglh. Nassau in 8 Sect. (Darmst. 1829).

Die jüngere Linie des Hauses Nassau, die otto nische, welche das König-reich der Niederlande besitzt, begann mit dem 1292 verst. Grafen Otto. Eswur^e jedoch dieser Stamm erst unter dem Grafen Wilhelm, der 1559 starb, ge-schichtlich merkwürdig. Bis 1702 pflanzte sich die Nachkommenschaft seines älte-sten Sohnes Wilhelm I. (s. d.) fort. Dieser erbte 1544 das Fürstenthum Dra-men, und sonderbare polit. und AmtSverhältnisse hatten zur Folge, daß ihn die in-surgirten Niederländer zu ihrem Generalcapitain erwählten. Er kriegte mit Spa-nien glücklich, bis ihn ein Meuchelmörder 1584 tödtete. Seine Söhne, Moritz(st. 1625) und Heinrich Friedrich (st. 1647), erbten die väterliche Tapferkeit beigeringerer poln. Mäßigung, um ruhig das Staaieschiff der jungen Republik zu lei-ten, und des Letztem Sobn Wilhelm II. erlebte zwar 1648 die Anerkennung desFreistaats, welchen seine Vorfahren gründen halfen, und die Statthalterschaft inmehren Provinzen mit der G.neralcapitainswülde; aber s. Heiralh mit der engl.Princessin Maria, Tochter Königs Karl t., der enthauptet wurde, und des HausesDranien geheime Begünstigungen versuchter Reactionen der königl. Partei in Eng-land, veranlaßten zum Unglück der Niederländer den Groll Cromwell'S wider dieNiederländer und die schrecklichen Seekriege beider Nationen, die vor der General-capitainschaft seines Sohnes Wilhelm ausbrachen, als der Varer 1650 gestorbenwar. Erst 1674 erlangte dieser die alten Würden seines Hauses wieder und wurde1689 König von England. Er war sehr kriegerisch und gewiß mehr, als der Re-publik nützlich war. Unterstützt von der ständischen fast erblichen Oligarchie, wußteer unter allen Erbstatthaltern am meisten der Kräfte des Staats zu seinen Zweckensich zu bedienen. 1702 starb er ohne männliche Erben. Aus Dankbarkeit fürden Beistand des Hauses Brandenburg bei seiner Besitznahme von dem ThroneEnglands vermachte er jenem Hause die Fürstenihümer Oranien und MörS nebstschönen Herrschaften in Westfalen, alles Übrige dagegen s. nächsten Agnalen, Ich.Wilh.Friso, Fürsten von Nassau Dietz. Dieser stammte ab von dem Brüter desStifters der Freiheit der Niederlande , vom Grafen Johann, der im Revoluiions-kriege als Statthalter in Geldern und Zütphen 1606 starb. Graf Johann haltedas Haus Nassau-Dietz gegründet; ihm waren »ach einander, als Statthal-ter von Friesland und Gröningen, Sohn, Enkel und Urenkel, Ernst Casimir, Wil-helm Friedrich und Heinrich Casimir gefolgt. Letzterer starb 1696. In den bestenStatthalterschaften folgte ihm Ioh. Wilh. Friso, wurde aber nicht Wilhelms III.Nachfolger in der Statthalterschaft der übrigen niederlünd. Pi ovinzen und in denandern republikanischen Amtswürden. Er ertrank 1711. Doch war die oranischePartei in der Republik mächtig genug, um seinem Sohne Wilhelm I V.allmälig dieStatthalterschaften Wilhelms 111. in Geldern und Zütphen zu verschaffen. 1741