Nationaltheater Nationalreniiögen 709
Im I. 1815 brieflich die Zahl aller Staatsgläubiger Englands auf 900,000;die fundirte Scduld betrug 780,086,658 Pf. St., ungefähr 468r Vlill.Thlr.; am1. Febr . 1817 über 900 Mill. Pf. St. mit Einschluß der Wchuld van Irland, u.die Zinsen 3'» 392,889 Pf., wovon die engl. Schuld allein 27,998,585 Pf erfo-derle. Das?lusla»d besitzt nur 18,598,666 Pf in den Stocks. Das Übrige ge-hört inländischen Gläubigern. Irlands fundirteStaatsschuld verhält sich zur engl.wie 1:6; das Einkommen des Tilgungsfonds in Irland hingegen zu dem in Eng-,land wie 1:62. Im I. 1815 betrna Irlands fundirte Staatsschuld 127,865,000Pf; der Tilgungsfonds 2,087,000 Pf. Mährend des Krieges hatte der engl. Til-aunasfonds für 260 Mill. Pf. Stocks eingelöst, u. seit 1786 —1816 überhaupt320.881,000 Pf St. Im I. 1828 betrug die consolidirte Nationalsthuld 5860Mtll. Thlr., und die Zinse» 164 Mill. Der Tilgungsfonds ward 1829 aufgeho-ben. und dafür der 4. Theil des Überschusses der Einnahme zur Verringerung derStaatsschuld verwendet. Die Zinsenzahlung für die Nationalsthuld beschafft dirBank von England (s. Londner Bank); das erste Capital der gegenwärtigenNationallchuld ward der Regierung von der Bank geliehen und bestes sich auf1,200,000 Pf. Dieser sogen. Bank-Stock ist bis auf 11,612,400 Pf. St. ange-wachsen und bildet die Grundlage des erstaunlichen Gebäudes, auf welchen, alleübrige Stocks (die 3., 4., 5. tl. ,-n„sc,Ii<st,i<-<I -,„„,iitie.e und die Leibrenten oderleiuoiiuibw uniiiiilie-i) ruhen. Die an die Bank zu bezahlende Annuität beträgt585,710 Pf. Die schwankende Schuld (»online <lnl>i), der man noch keinen be-stimmten Platz in einem jener Stock-oder Lchultfächer angewiesen hat, ist ausden Cassenschemen (l'Ai'begrx-r lull,) und aus den noch nicht liguidirten und fun-dirten Schulden entstanden. Vgl. Ios. Hamilton's ,irg- «.-o,,,-'» >,in^ tue„utst.nal iwstl" (Edinb. 1813, 3. Äufl.), sowie Amortisiren, Excheguer,Fonds und Großbritannien . K.
N a t i o n a l t h e a t e r. In den letzten Decennien sprach man in Deutsch-land viel von Nationaltheatern, und insbesondere die Berliner nannten ihr deut-sches Schauspielhaus gewöhnlich das Nationaltheater. Es scheint, daß dieses ei-ner jener dunkeln Begriffe gewesen sei, von welchen Diejenigen vielleicht am wenig-sten Rechenschaft geben können, die den Ausdruck Nationaltheater au, häufigstenbrauchten. Nur dann, wenn eine Naiion eine eizenihümliche nationelle drama-tische Literatur besitzt, kann sie ein Nationaltheater haben. Eine solche setzt aberNakionalsstten, Naiionalcharakrer, Nationalintcresse, große Nakionalbegebenhei-ten, eine vollständig gebildete Naliona'sprache, einen Nationalzeschmack voraus.Ein Theater, auf welchen, man die Stücke einer dramatische» Literatur, die aufdiesen Grundlagen beruht, auffuhr kann ein Nationaltheater genannt wer-den. In kiesen, Sinn ist das l'stääirk- sinn'A,, zu Paris ein wahres National-theaker, ungeachtet es von den Franzosen nicht so genannt wird.
N a t i o na l v e r m ö g e », N a t i on a lreichthu m, V o lksvermö-g e n, B o l k S re ich r h um, ist die Masse der im Besitze der Bürger eines StaakSvorhandene», sowcl sinnlichen als geistigen Güter. Nicht die Masse von Dingenüberhaupt, in deren Besitz ei» Volk sich befindet, sondern lediglich die Masse vonGüter», welche dasselbe besitzt, bestimmt die Größe des Volk-Sven,reg.::S. Wolange „ich! die in einem Lande voi handenen Dinge von dessen Bewohnern als Gu-ter, d. h. als Mittel zur Beförderung ihrer Zwecke, sind an-'rkannt worden, kön-nen diest Dinge weder dem Lande einige» Vortheil gewahren, noch seinen R i-h-thu», befördern. (Vgl. Nat ionalcapital.) Im Schoße der reichsten Narurundumringt von ihi en schätzen bleibt ein Volk arm und dürftig, welches entweder keineZwecke hat, zu deren Erreichung jene Schätze brauchbar sind, oder dem die Kennt-niß fehlt, wie diese Schätze als Mittel zu seinen Zwecken angewandt w.rden kön-nen. Das Bestreben einer Regierung, welche den Nattoiialreichthum zu beför-