Neutralität
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denen (Grundstoffe seine eigenthümlichen Eigenschaften äußern kann, so lange dieVerbindung besteht. Namentlich heißen solche innige Verbindungen von Säurenund Alkalien Neutralsalze, und unser Kochsalz z. B. ist eine dergleichen neu-trale Verbindung von Salzsäure und.Nairum, in welchen sowol erstere Säure alsletzteres Alkali jedes seine eigenthümlichen Eigenschaften abgelegt und einen neuenKörper von ganz verschiedenen Eigenschaften gebildet haben. Über die Natur diesesmei kwurd'gcn chem. Neutralisationeprocesses gab Vertheilet in s. llc it->-lnju,' nmiigue" (Paris 1803, 2 Bde.) neue Aufschlüffe.
0! e u t r a l l t ä t, in allgemeiner Bedeutung derjenige Zustand, nicht fowoldes Gemüths als der äußern Verhältnisse, in welchem man das Urtheil über ei-nen gewissen Gegenstand, in Hinsicht dessen sich Parteien gebildet haben, zurück-hält. Man kann die strengste Neutralität beobachte» und doch von der Unpartei-lichkeit weit entfernt sein; man kann aber auch vollkommen unparteiisch und dochnicht neutral sem. Der Unparteiische kann es seinen Umständen oder gar der Pflichtgemäß finden, sich für eine offenbar gerechte Sache zu erklären; der Neutrale hin-gegen setzt sich vor, selbst zwischen dem Gerechten und Ungerechten äußerlich nichtzu entscheiden. Im völkerrechtlichen Sinne versteht man darunter den Zustand ei-nes Volkes, in welchem es an dem Kriege zweier benachbarten Völker weder mittel-bar noch unmittelbar Antheil ninimt. Sich in diesem Zustande zu erhalten, hat je-des Volk ein Recht. Um sich jedoch diese Nichuheilnahme an dem Kriege zu erhal-ten, niuß ein solches Volk oft gegen die benachbarten kriegführenden Völker einedrohende Stellung annehmen, um jeden möglichen Angriff des einen und andernim Nothfalle mit Gewalt abzuhalten; eine solche Neutralität heißt dann eine be-waffnete. Aus dem neutralen Zustande eines Volks gegen 2 kriegführende ent-springen gewisse gegenseitige Rechte und Pflichten. Ein neutrales Volk darfeinemjeden der kriegführenden alles Dasjenige leisten, was es ihm nicht nothwendiger-weise in der Absicht leistet, um seine Kräfte gegin seinen Feind zu verstärken, folg-lich keine Liefirung von Truppen, Waffen, Munition ic., oder es darf wenigstensdem einen nicht abschlagen, was es dem andern bewilligt, z. B. Durchzüge, LebenS-mittel ic. Mit jedem der kriegführenden Völker darf das neutrale Volk alle Döl-kerverrräge, selbst wählend des Krieges, eingehen, wofern sie nicht nothwendig inBeziehung auf den wirklichen Krieg stehen, oder deren Abschließung und Erfüllungnicht noihwendigerweise einen Krug voraussetzt. Damit indeß der neutrale Staarvon dem kriegführenden auf keinerlei Weise in seinen Rechten gekränkt werdenmöge, so bleibt stets das Geraihenste, durch Neutralitätsverträge mit den krieg-führenden Staaten sich in Rücksicht auf die zu beobachtende Neutralität festzusetzen,indem hier aus leicht begreiflichen Ursachen die streitigen Falle sich gar sehr häufen.Zu diesen streitigen Fällen gehören vornehmlich folgende: Ob der neutrale Staatden kriegführenden Werbungen, Geldanleihen und Hantel gestatten könne; welcheWaaren eigentlich als verboten zu betrachten seien; ob man kteßlben wegnehinendürfe; ob die Durchzüge durch neutrales Gebiet zu gestatten seien; wie man sichbei Erzwingung dcrjelben zu verhallen habe; welche Sicherheit deßhalb zu fordernsei; vom Schadenersatz bei Feindseligkeiten im neutralen Gebiet ic. Bei Seekrie-gen kommen die Fragen wegen Dmchsuchung neutraler Schiffe wegen feindlicherEffecten aufeinem neutralen, und neutral, r Effecten auf einem feindlichen Schiffe ic.in Anregung. In frühern Zeiten hatten nämlich die europäischen Seemächte ziem-lich allgemein den Grundsatz aufgestellt, daß man das Eigenthum der auf Han-delsschiffen befindlichen Güter beiüctsichiigen müsse, nicht aber das Eigenthum derSchiffe. Die Kriegssahrzeuge bemächtigten sich daher der dem Feinte zugehörigen,auf neutralen Schiffen befindlichen Waaren; dagegen gaben sie das neutrale Ei-genthum zurück, das auf genommenen feindlichen Schiffen gefunden wurde. Al-lein die endlosen Erörterungen, welche dieses System veranlaßte, indem es die