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Nuntien
erlaubten sich u. d. N. von Diäten und Procurationen Gelderpressungen; einige bs.raubten sogar reiche Provinzialkirchen ihrer Kleinodien und Schätze. Dennwaren es seine (Günstlings und Hofprälaten, denen derPapst durch solche S-nd^gen eine gute Gelegenheit gab, sich zu bereichern. Die Könige bemühten sich a»^diese Besuche von ihren Ländern abzuwenden; England machte sich im 12, IaiMdavon frei, indem es den Erzbischof von Tarn erburv zum immerwährenden Legst!ernennen ließ, und Phil pp der Schöne von Frankreich wagte es sogar imAnfEdes 14-Zahrh., einen päpstl.Legaten zu verhaften. Dies gab Gelegenheit, daß ^Papit die Personen dieser Gesandten für unverletzlich und untrüglich erklärte,seine eigne, In Deutschland harten die Erzbischöfe zwar die Anlegung beständepäpstl. Tribunale bis in das 16. Zahrh. verhindert und die Legaten nur aufConcilien oder als durchreisende Disitatoren geduldet; aber bei den Gefahren, 'der Kirche durch die Reformation erwuchsen, durfte derPapst sich endlich auch ch,sen Schritt als eine zurAnfrechthaltung der Beschlüsse des tridentinischen Con^'linms und Gegenwirkung gegen den Protestantismus nothwendige Maßregel ^lauben. So entstanden 4 bleibende päpstl. Gesandtschaften u. d. T. vontiaturen, 1583 zu Wien für das östliche Deutschland, zu Köln für dieNie^lande , 1586 zuLuzern für die Schweiz, und 1588 zu Brüssel für die Niedei la>w'Die daselbst aufgestellten Nuntien wurden geistliche Oberrichter in ihrm BezEund übten in päpstl. Machtvollkommenheit, den deutschen Erzbischöfen zumD'^besonders inDispenfationksachen erzbischöfi. Rechte aus. Weder die wiederhol^"Beschwerden derRrichsbehörden und Erzbischöfe, noch dieVerordnungen,den Reichsabschieden und Wahlcapitulationen deßhalb von Zeit zu Zeit beigeDwurden, vermochten etwas in dieser die Freiheit der deutschen Kirche unterdrücke«!^Einrichtung abzuändern ; ja 1185 errichtete Pins V I. sogar eine neue NuntiuszuMünchen, als Vonnauer gegen den Zlluminatismus und die überhandnehmtZlufklärung. Joseph II. sprach dagegen in einemRescripte an die deutsche» ^bischöfe, vom 12. Oct. 1585, den päpstl. Nuntim alle und jede GerichtsbM'kein kirchl. Sachen ab und erklärte sie für bloße politische Gesandte des Papstes;der in Folge dieses kaiserl. Ausspruchs von den Erzbischöfen zu Mainz, Trier ,und Salzburg im Aug. 1186 unternommene emser Congreß beschloß inPunctationen das gänzliche Aufhören der Nuntiaturen in Deutschland und, ob«smit Anerkennung des Primats der Päpste, die Beschränkung ihrer ^iewalt auf^Rechte, die sie in den ersten Jahrh, über fremde Sprengel außer Rom ausge«hatten. Inzwischen fing der neue Nuntius, Zoglio, zu München , unter BegüNIgung des Kurfürsten v. Pfalzbaiern, an, sein Amt auszuüben, der Nuntiuszu Köln verwahrte sich förmlich gegen den Verlust seiner Dispensationsrechte,Partei des anfangs vertriebenen Nuntius zu Brüssel trug in den Unruhe« ^Niederländer gegen sjostphll. den Sieg davon, und m Deutschland selbst bilde!die päpstlich gesinnten Bischöfe zu Würzburg, Speier, Hildesheim und Lütcheine Gegenpartei, die die emser Punctationen nicht zur Ausführung kommen l>mJoseph II. konnte die Erzbischöfe wegen der Unzufriedenheit seiner eigne» Unsithauen nicht mehr unterstützen; und da nach s. Tode,,1190, der Papst eine sich.,
licheRectificationsschrtst an die Tbeilnehmerselbst davon abtrat, zerfiel ihr großgedachtes Unternehmen
des emser Vertrages erließ, und TUlnternehmcn in Icichls, und dieRU
tien blieben im Besitz ihrer Gewalt, bis die ftanz. Revolution mit ihren FolgenNuntiaturen zu Köln und Brüssel ein Ende machte. Die Nuntien zu Wien «'sMünchen vermögen jetzt nichts ohne Genehmigung der Höfe, und nur der Mschweizerischen Revolution zwar vertriebene, aber 1803 zurückgerufene Nuntius»Luzern genießt noch die meisten Iteberreste einer Macht, die gegen die Fortschritteneuern Bildung vergeblich ankämpft. Die Erzbischöfe von Salzburg, Prag lUGran in Ungarn führen noch den Titel geborner Legaten des Papstes, ohne dar»wesentlicheVorrechte vor andern Erzbischöfen zu haben. Übrigens sind die Leg«»