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Orden von der Gnade
Ordination
solchen Personen verliehen wird, die sich besondere Verdienste um Fürst und Staaterworben haben, oder denen vermöge ihrer Geburt die höchsten Auszeichnungen imStaate zu Theil zu werden pflegen. Sie entstanden aus den Instituten der Rit-terschaft undgeistlichen Korporationen, und waren anfangs Verbrüderungen wür-diger Männer, die, mit Übernahme bestimmter Pflichten unter dem Gesetze derEhre, zu vaterländischen oder allgemein christlichen Zwecken zusammentraten. FreieGeburt und untadelhaftes Leben waren die Bedingungen der Aufnahme. Ver-dienste sollten erst in dem Orden selbst erworben werden. Die ältesten christlichenOrden, deren Erwähnung geschieht, sind der Orten »aiwt.w suipull-le, denClodwig l. in» I. 49 g, der Orden von der Eiche, den Garcias Tinieneö, Königvon Navarra , im I. "22 gestiftet haben so», und der Orden von der Bisamkatze( In li> -Duette), von Karl Martell im I. 126 gestiftet, von denen jedoch die bei-den erster» ungewiß sind. Nächstdem entstanden die ersten Orden während derKreuzzüge, und diese wurden Vorbild aller nachherigen; die meisten in Spanien .Hier gab es sogar einenOrden derVernunst, 1383 von Johann 1. gestiftet, beiwelchem man seine Ahnen beweisen mußte. Aus Vereinigungen von Personen, de-ren frommer Zweck, unter Beobachtung gewisser Regeln, die Krankenpflege, sowieVerbreitung undBeschützung der christlichen Religion war, gingen zuerst die geistl.Ritterorden, von denen der älteste der Orden des heil. Johannes von Jerusa-lem war, hervor. Ihre Gesetze waren den Gesetzen der Mönchsorden ähnlich. DerPapst mußte ihnen zu ihrer Gültigkeit seine Bestätigung geben , und war gewisser-maßen ihr Oberhaupt; ihre Vorsteher und Meister aber wählten die Mitglieder^.. urch Stimmenmehrheit. Nach ihnen bildeten sich späterhin die weltlichen Ritter-orden, welche gotteSdienstliche Übungen mit ritterlichen verbanden. Auch sie nahmen,wie früherhin die geistl. Orden nach dem Muster der Kreuzfahrer gethan, ein äußeresZeichen an. Dieses war für die geistl. Ritterorden am gewöhnlichsten ein Kreuz; undso nahmen es die weltl. an, doch unterschieden von jenen einfachen Sinnbildern ihrergeistl. Mitbrüderl durch Einmischung weltl. und irdischer Zierden, niannigfacherFar-ben, kostbarer Steine und edler Metalle. Die Folgezeit nahm Veränderungen damitvorund fügte Bänder und Sterne hinzu. Aber sie änderteauch den ursprünglich from-men Zweck dieserRitkerordenilndgab ihnen nachundnach ihre gegenwärtige Bestün-inung. Von Vertheidigung des christl. Glaubens und ähnlichen frommen Zweckensprechen zwar hin und wieder noch die Skatuten, allein zur Ausführung kommendergl. Vorschriften nichtmehr. S. Perrok'S „O>!l„, !. l>l>lc,r. ,I<-« <>,->lr,'s ,lc »stier,i-lerio civil»; <-t »»ilituire; w." (mit 40 illum. Kpf., Paris 1820, 4); Wippel'S„Die Ritterorden, ein tabell. chrsnol.-liter.-hist. Verz, über alle weltl. Ritteror-den w." (2Thle., Berl. 1817 und 1819, 4.) und Fdr. Gottschalck's „Almanachder Ritterorden" (2 Abkh., mit illum. Kpf., Leipz. 1817 fg.).
Orden von der Gnade, s. Trinitarier .
O r den s g e n e ra l und Ordensprovinzial, s. Orden (geistliche).
Ordinate», f. Parabel.
Ordination, die Priesterweihe oder Einsegnung zum geistliche» Amte,folglich die Aufnahme in den Stand der Geistlichen. Dem Ordinandus (zu wei-henden Candidaten) sind bei dieser Handlung von einem obern Geistlichen die Pflich-ten des geistl. Amtes vorzuhalten und die Rechte und Befugnisse desselben zu erthei-len, welches der Ordinirende durch Anreden, Segensprechen und Auflegung derHände thut. Bei diesem uralten Gebrauche des Händeauflegens wird der Beistandmehrer andrer Amtsgcistlichen erfodert, welche damit einen Segensivunschssür denOrdinandus verbinden, der gleich darauf, zum Zeichen seiner Kirchengemeinschaft,das heil, Abendmahl genießt. Dies ist das Wesentliche der Ordination, welches die»protestantischen Kirchen beibehalten haben. Die Fähigkeit, Candidaten zu ordiniren,wird der Ordnung wegen von den Kirchenräthen und Consistorien nur den als