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Osmanischeö Reich (stallst.)
Im Juni 1827 ward jedoch den Paschas in den Provinzen die oberste Civilverwal-lung entzogen, und eigne Civilgouverneurg wurden in den Provinzen ernannt, Inmüitairsscher Hinsicht wird jeder Paschalik in Sandschacks abgetheilt. Beim Aus-bruche eines Krieges mußten bisher die im Sandschack wohnenden Ienjitscheri (s.Ianitscharen), Vpahi, Zaims (s. d.) und Timarioten sich bei dem Sand-schackbegeinsinden, der die Befehle des Pascha erwartete. Die Paschaliks werdenferner in M isselimliks, Woiwodoliks und Agaliks abgetheilt. In einigen Gegen-den, z. B. in Griechenland , sind einzelne Musselimliks und Agaliks von den Pa-schas völlig unabhängig, sodaß die Befehlshaber dieser Bezirke, mit Ausnahme derJustiz, jedes Regierungsrecht ausüben dürfen; auch sind verschiedene dieser Stel-len gewissen Familien auf ewige Zeiten überlassen. Die Quelle aller Staats-, Ci-vil- und Criminalgesetze ist der Koran ; außer dem Gesetzbuche (Mnlteka) gelten inden Gerichtshöfen die vielen Auslegungen der Ulema. Der Mufti ist nicht alleinoberster Priester, sondern auch der höchste Ausleger der Gesetze. Seine Entschei-dungen (Fetfahs) werden gesammelt. Das höchste Gericht, Divan Chaneb, wird»om Großvesier 4 Mal wöchentlich in seinem Palaste, oder in dessen Abwesenheitvom Tschausch-Baschi gehalten. Die niedern Gerichte verwaltet in den größernStädten der Molla, in kleinern der Kadi. linker ihnen stehen die Musselims oderVollstrecker der Urtheil«. Dir Rechtspflege ist ebenso einfach als schnell und streng.Gewöhnliche Strafen sind die Bastonade (Stockschläge), Hängen, Ersaufen, Er-drosseln, Spießen. Der Zeugenkauf ist das größte Gebrechen. An »er Spitze»es Kirchenstaats steht der Sultan als Khalif , und in dessen Namen derMufti, welcher vom Großherrn ein- und abgesetzt wwd. In größer» Städten er-nennt der Mufti Untrnv.ufri«. Nach ihm sind die Kadileskier, Mollas und Ka-di» die wichtigsten Glieder der Ulema. Die Priesterschaft theilt sich in Welt- undKlostergeistliche. Jene (die ImanS, Danischmende und Talismane) verrichtenden Gottesdienst in den Moscheen, DschamiS (vom Großherrn in den Hauptstäd-ten erbaute Tempel) und MekschetS. Diese, die Derwische, bilden 30 verschie-dene Orden oder Brüderschaften. Alle andre Religionspartkien haben, obgleichverachtet und bedrückt, freie Ausübung ihrer Religion in ihre» Tempeln und stehenunter 'Patriarchen, Erzbischöfe» und Bischöfe». Die Staatseinkünfte flie-ßen in den Miri oder Staatsschatz und betragen nach Campenbausen gegen 84 Beu-tel oder 42 Mill. Piaster (zu 10 Gr. 4Pf.), nach Eton 40^ Mill. Gulden, diedurch den Kharadsch (sowol Kopfsteuer der Ungläubigen, als auch Steuer vomEr-trage der Grundstücke der Ungläub ), den Zehenl (den die Moslemin zu den Aus-gaben des Gottesdienstes entrichten), durch Vermögenssteuern, Zölle, Monopole,Bergregal und Münze, Prvvinzialiaxen und den Tribut der HoSpodare der Mol-dau und Walachei aufgebracht werden. Der Miri hat gegen 70 Mist. GuldenSchulden; er schuldet das Meiste dem von ihm verschiedenen Schatze der Sultans,Itsch Hazne, in welchen die Pachtgelder der Domaiuen, die Geschenke und Er-pressungen, sowie die Reichthümer der entsetzten Staatsbeamten fließen. Die Land-macht bestand (nach dem russ. „Invalid-»") im Mai 1828 aus 58,000 M. euro-päisch-organisirter Truppen, und mit den übrigen 138,000 M. Infant.; ferneraus 40,400 M. einzelner Corps, und au« 188,500 M. Reiterei; zusammen874,900 M., wovon 240,000 M. im Felde den Russen gegenüberstehen konnten.Oberster Feldherr ist der Großvefler; die einzelnen Corps befehligen die Agas; dieProvinzialtruppen die Paschas und Sandschack». Für die Officiere der Seemacht,welche im Mai 1828 aus 24 Linienschiffen, 21 Freg., 40 kleinern Fahrzeugenmit 2000 Kanonen und 5200 Matrosen bestand, und die der Kapudan Paschabefehligt, hakte Selim >l>. eine mathematische Schule errichtet. Da geborene Tür-ken noch jetzt in den militairischen Republiken Tripolis. Tunis und Algier (s. Aar-barrsken) die Herren spuken, so stehen auch dies« Staate» unter der Hoheit des