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Asireich (siatisi.)
Lstreich. National-Handelscompagnie. See- und Handelsschulen gibt es zu Trieftund Wien . Die herrschende Religion ist die römisch-katholische. Öhre Bis»thünier sind in Deutschland und Ungarn reich dvtirt, vorzüglich die Erzsiister Gran,Kolotscha, Olmütz, Erlau :c., überhaupt 14. In Lemberg und Venedig ist einarmenisch-kathol. Erzbischos, in Venedig ein kathol. Patriarch. Die griech. Kirchesteht unter den, Erzbischof von Karlowitz. Die Lutheraner und Calvinisten habenConsistorien und Superintendenten, und in Ungarn und Siebenbürgen mit denRömisch -Katholischen fast gleiche bürgerliche Rechte. Noch gibt es Mennoniten,Mohammedaner u. A. Überhaupt zählt man 25,441,000 Katholiken, 2,000,000Griechen, 1,600,000 Reformiere, 1,150,000 Lutheraner, 50,000 Unitarier ic.Das Unterrichtswesen leitet d>« Studienhofcommission. Universitäten sind zu Wien ,Prag, Pesth, Lemberg, Pavia, Padua, Innsbruck, Grätz; Lyceen zu Linz ,Giäh, Biünn, Großwardein; e. Bergakademie zu Schemnitz ; e. medicinisch-chrrurg.'Akademie zu Wien ; e. Akademie der Maler-, Bildhauer-, Bau- undKupferstecherkunst zu Wien. Über die dasigen Sammlungen s. Wien . OstreichsMcdicinalanstolten verdanken seit 20 Z. viel dem StaatS- und ConferenzratheBaron v. Stifft. Die StaatSverfassung ist monarchisch, in Ungarn undWiebenbürgen beschränkt; in den übrigen Staaten des Kaiserlhums haben dieStände (in Tirol gibt es mit dem Bauernstande vier) das Recht, die Eleuern un-ter sich zu vertheilen und Vorstellungen zu überreichen. Die Thronfolge ist nachdem Rechte der Erstgeburt erblich. Der Kaiser ertheilt 7 Ritterorden: 1) dasgoldene Vließ, 2) das Sternkreuz für Damen aus sürstl. oder altadl. Geschlecht;und als Verdienstorden: 3) den militair.Maria-Theresienorden, 4) den königl. un-garischen Stephansorden, als Civilverdienstorden, 5) den östr. kaiserl. Leopolds-orden (seit 1808), 6) den Orden der eisernen Krone (erneuert 1816), 7) den Eli-sabeth. Theresienorden für Officiere, die wenigstens Obersten sind. Auch bestehennoch in Östreich ->) der vormals reichsunmittelbare deutsche Orden, zu dessen Hoch»und Deutschmeister der Kaiser einen Erzherzog ernennt; k>) der geistliche Zohanni-terorden, der in Böhmen ein Großpriorat hat, zu welchem mehre Basteien in Nie-der- und Inneröstreich gehören; c)der ritterliche Kreuzorden mit dem rothen Stern.An der Spitze der Veribaltung steht, unter des Kaisers Vorsitz, der Geh.Staats- und Conferenzrath für die inländ. Geschäfte, dessen Sitzungen auch derKronpnnz beiwohnt. Die obersten Staatsämter, die im Namen des Kaisers spre-chen, werden Hofstellen genannt; unter diesen ist die geh. Haus-, Hos- undStaatSkanzlei die erste. Sie hat 2 Abtheil. für die auSwärt. und inländ. Angele-genheiten unter einem Minister, dem Hof- und Staatskanzler. Die Rechts-pflege ist gut geordnet und mild. Das PrivatrechtSgesetzbuch vorn I.Zuli 1811ist musterhaft. Die Gerichtsordnung wurde schon 1781 verbessert. Ein allgemei-ner Strafcodex trat den 1. Jan. 1804 in Wirksamkeit. Diese Gesetzbücher geltennur für die deutschen, galizischen und Italien. Staaten, für Dalmatien und dieMilitairgrenze. Die Staatseinkünfte werden (mit Einschluß der außeror-denkl. Einnahmen) auf 220 Mist. Gld. Silber (nach A. 162 Mist. Gld. in Silber),und die Zinsen der Staatsschuld auf 22 Mist. Gld. jährl. geschätzt. Die Staats-schuld soll, mit den neuen Anleihen auf 680 Mist. Gld. angewachsen sein. Dar-unter sind 62,292,513 Gld. Einlösungg- und Anticipalionsscheine nicht begriffen,die ani 30. Zuni 1829 noch im Umlaufe waren. Das Landheer beträgt auf demFriedensfuße 271,400 M., darunter 39,000 M. Caval., 17,790 Artill. Ergän-zung, Reserve und Landwehr betragen 479,000 M. Die Marine: 3 Linien-schiffe, 8 Fregatten, 1 Korvette, 8 Briggs und 4 Schoner, zusammen 31 Segel.Außer 25 Festungen gibt es noch 59 feste Städte. — S. Genersich'g, „Gesch. deröstr. Monarchie" (Wien 1817, 8 Bde.); Coxe'' „Gesch. des Hauses Östreich von1218—1792" (a. d. Lngl., 4 Thle., Amsterdam 1810 fg.); Z. B. Schels's