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behauptet haben. Die Schenkung Konstantin? d. Gr. betraf kein Landesgebiet,sondern nur einzelne Gebäude und Güter in und bei Rom; durch Pipin'S Schen-kung (s. Kirchenstaat ) erhielt der Papst nur das llciniiiiin,» „tilo. d. h. dieIcutzung der ihm anvertrauten Ländereien, ward aber dadurch gleich Vasall derfränkischen Könige und dann der deutschen Kaiser, welche die landesherrlichenRechte über das päpstliche Gebiet ohne Widerspruch ausübten und bis in das 12.Jahrh. keine Papstwahl ohne ihre Bestätigung gelten ließen. Erst Innoeenz NI.sehte es durch, daß Rom , die Marken und die Mathiltischen Erbgüter (s. Ma-thilde) ihm als souverainem Landesherrn 1198 huldigten, womit auch der letzteSchatten kais. Gewalt über Rom und den Papst verschwand. Günstige Gelegen-heiten hatten dem päpst. Stuhle schon früher mehre Königreiche zinsbar gemacht.England befand sich, seit es christlich war, Polen und Ungarn seit dem 1l. Jahrh.,die Bulgarei und Aragonien seit dem Anfange des 13. Jahrh., das Königreich bei-der Sicilien , dessen normannische Könige schon Lehnsträger des Papstes wurden,seit 1265, wo Clemens III. es aus Haß gegen die Hohenstausen dem Hause Anjougab, in dieser Abhängigkeit; ja der Orient würde ncch unter die römische Herr-schaft gekommen sein, wenn der Erfolg derKreuzzüge, die ohnehin im Abendlandemanche den Päpsten vortheilhaste Unordnung des bürgerlichen Wesens und Privat-eigenthums veranlaßt hatten, weniger vorübergehend gewesen wäre. Innoeenz IN.durfte Könige, z. B. Johann von England , ab- und einsetzen und alle Welt mitseinen Bannsirahlen bedrohe»; Kaiser Otto IV. nannte sich von Gottes und desPapstes Gnaden; die Könige hießen des Papstes Sehne, und die Furcht vor denschrecklichen Folgen des InterdiotS, das er als Statthalter Christi über ungehorsameFürsten und ihre Reiche aussprach, die Empörungsiust der Barone, die schlecht-geordnete Verfassung der Staaten und die großen Mängel der Gesetzgebung unter-warfen die Regenten jener Jahrhunderte von selbst der Vormundschaft eines Herrn,dessen Hof die Wiege der neuen Staatsklugheit, dessen Macht und Ansehen durchdie Waffen des Geistes, unter dem Schutz der öffentlichen Meinung und des Aber-glaubens unwiderstehlich war. Nicht mit Unrecht wurde daher das Papstthum seitjener Zeit eine Universalinonarchie genannt, und die Cardinäle als Räthe, die Le-gaten in den verschiedenen Reichen der Christenheit als Vicekönige, die Erzbischöfeund Bischöfe als Präfecten und Unterpräfccten, die Pfarrer als Polizei - und Rent-beamte, und die geistlichen Orden als das stehende Heer des römischen Oberhirtenbetrachtet, dessen Wink über mehr als 300,900 in diesen Abstufungen unter dieVölker verteilter, völlig in sein Interesse Verwickelter, unbedingt gehorsamer unddurch alle : tel der Religion und des Fanatismus mächtiger Diener gebot. Inder That war auch dieses Priesterregüncut zur Gewöhnung roher Fürsten und Völ-ker an Gesetzlichkeit und christliche Sitten wohlthätig genug, um in einer Zeit, woRechte erst entstanden, der Rechtkgründe entbehren zu können. Nur die Monar-chie, die sich durch den allmüligen Erwerb der Länder ihrer Vasallen und NacbbarnZwischen den Pyrenäen und Deutschland unter allen am glücklichsten ausbildete,Frankreich , trat zuerst mit Erfolg gegen den Papst in die Schranken. An Philippdem Schönen fandBonifaz VIII. (s. d.), einer der kühnsten und übermüthigstenPäpste, seine» Meister, und seine Nachfolger blieben während der Dauer ihrerResidenz zu Avignon , von 1306— 76, unter franz. Einflüsse. Offenbar litt dieSelbständigkeit der Päpste durch den Umstand, daß sie nun an eine bestimmte po-litische Partei gebunden waren, wenn sie auch die kräftig erworbenen Vorrechteihres Stuhls noch fortwährend in allen Gegenden der abendländischen Christenheitausübten. Doch tiefer sank ihr Ansehen, als 1878 neben dem italienischen PapsteUrban VI, von den franz. Cardinälen ein Graf von Genf u. d. N. Clemens VII .zum Papste gewählt wurde, und jeder nicht nur seinen eigenen Einfluß auf die seinerPartei ergebenen Nationen, nämlich der italienische über Italien, Deutschland , Eng-