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Achter Band. O bis Q.
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Papst (kach.)

nehmen, und sehte wirklich die zwei Gegenpäpste ab. Noch eingreifender warendie Decrete der Kirchenversammlung zu Basel . Auch das mit der neuern Zeit er-wachende historische Wtudium, die Entdeckung der falschen Decretalen Isidorsdurck, die Magdeburger Centuriatoren, und auch die Ideen, die die Reformationin Umlauf brachte, trugen dazu bei, die geistliche Gewalt des Papstes in ilnerechtlichen Schranken zurückzuweisen. Im 18. Jahrh, waren es vorzüglich diedurch FebroniuS(denWeihbischofHontheim vonTrier)angeregten Untersuchungen,welche manche zufällige Rechte erschütterten.— Hier ist wol der Ort, das Systemder kathol. Kanonisten über des Papstes Gewalt darzulegen. Zuerst von dem Ein-flüsse auf das Weltliche. Die Kanonisten des Mittelalters leiteten aus den That-handlungen (s-iet-,) von Gregor VU. u. A. ein Recht des Papstes auf unmittelbareEinwirkung in das Zeitliche ab. Ihr Argument war ganz einfach: Die Kirche istdie oberste Heilsanstalt, der alle andre, bloß weltliche Anstalten unterworfen seinmüssen; das Oberhaupt dieser Anstalt, der Statthalter Christi, ist nach göttlicherAnordnung Petrus und seine Nachfolger; sowie Petrus , so haben daher auch diePäpste das doppelte Schwert (als Symbol der geistlichen und weltlichen Macht)erhalten, und mit diesem die Besugniß, dem Zwecke der Kirche, als der höhernmoralischen Anstalt, Alles unterzuordnen, mithin auch einzuschreiten, entwedercumulativ mit der weltlichen Gewalt, oder noch vor ihr, denn das Ewige gehtdem Zeitlichen vor, die Zwecke des erstem sind erhabener als letztere. Späterhinänderte Bellarmin diese Meinung dahinab, daß er eine indirecte Gewalt des Pap-stes über die weltlichen Dinge, das Recht nämlich, den Mißbrauch der weltlichenGewalt zum Seelenheile in die gehörigen Schranken zurückzuweisen, behauptete.Indessen glaubt die Zeit weder an die directe noch die indirecte Gewalt des Papstesüber das Zeitliche, und Niemand vertheidigt mehr jene Meinungen.— Was nunaber die geistliche Gewalt des Papstes betrifft, so stimmen darin alle wahrhaftkathol. Kanonisten überein, daß der Primat des Petrus und seiner Nachfolger(und zwar nicht nur der Ehre, sondern auch der Gerichtsbarkeit) das Werk gött-licher Einsetzung ist. Daß der Sitz des Primats nun gerade in Rom ist, ist zu-fällig, ohne daß jedoch hiermit gesagt sein sollte, daß er anders als mit Einwilli-gung der ganzen Kirche von Rom verlegt werden könnte. Der Primat ist göttlicherEinsetzung, also liegen gewisse Rechte wesentlich in ihm, die nämlich, ohnewelchesein Zweck, Einheit der Kirche, nicht erreicht werden könnte. Andre Rechte hin-gegen sind zufällig in der Zeit erworben , sie tragen eine geschichtliche Begründung,aber keine durch das Wesen des Primats gebotene Nothwendigkeit in sich. Mannennt daher jene Rechte wesentliche, diese zufällige (nclveniiti.,).— Ein wesent-liches Recht ist I. das Recht der Oberaufsicht über die ganze Kirche. Hieruntergehören .->) das Recht, von allen Bischöfen Berichte über den Zustand ihrer Kirchenzu verlangen (ju-i ,el->tioi>u,n). Sowol von der orientalischen als occidentalischenKirche läßt stch von den ersten Zeiten hinab die thätigste Anerkennung dieses Rechtsnachweisen. Die Kirche verordnete im Concilium von Trient , daß die Bischöfeallefünf Jahre dem Papst einen Bericht über den Zustand ihrer Sprengel (lek.tioüe üNUu) einsenden sollen. Ein weiteres Recht ist b) das Recht, Legaten in dieProvinzen der Christenheit zu schicken. Wenn das Abfedern der Berichte für denvorliegenden Fall nicht genügt, so ist es begreiflich nothwendig, durch Legaten anOrt und Stelle sich zu unterrichten, e) Das Recht, allgemeine Concilien zusam-menzurufen > in denselben den Vorsitz zu führe» und die Beschlüsse zu bestätigen.cI)Das Recht, provisorische Bestimmungen in streitigen Glaubenssachen zu machen.Eine andre Elaste von wesentlichen Rechten ist II. das Recht der Aufsicht über dieBeobachtung der Kirchengesetze. Dahin gehört«) das Recht, neue Gesetze zugeben und die Beobachtung der bestehenden einzuschärfen. Gegen neue Gesetze fin-den indessen gerechte Einwendungen der Bischöfe statt, und sie verbinden erst voll-