Band 
Achter Band. O bis Q.
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Personifikation Perspektive 895

3) aus seinen bürgerlichen Verhältnissen. Das positive Personenrecht hat daherdie Rechte und Verbindlichkeiten zum Gegenstände, welche in einem Staate mitdem Leben oder Dasein überhaupt, mit der Geburt (ob sie ehelich oder unehelich),mit dem Geschlecht, mit dem Alter (ob es mündig oder unmündig), mit der Ver-wandtschaft, ob sie durchs Dlut oder Geschlechtsverbindung entstanden, und mitdem bürgerlichen Stande (ob er frei oder nicht frei, adelig oder unadelig sei) ver-knüpft sind. Hierher gehören die Lehren vom natürlichen und bürgerlichen Tode,von der Legitimation, von der Tutel und Euratel, von der Ehe, der väterlichenGewalt, der Sklaverei und Leibeigenschaft: zwei Verhältnisse, welche dem philo-sophischen Rechte entgegengesetzt sind, weil in ihnen die Person als Sache behandeltwird, dem Bürgerrecht und ähnliche. Das Personenrecht eines Volks beruht alsoauf seinen Sitten und Gebräuchen. Es begreift aber nicht bloß die einzelnen In-dividuen , welche man physische Personen nennt, sondern auch die Rechte der sogen,moralischen oder mystischen Personen, welche aus Anstalten oder Gesell-schaften bestehen.

Personifikation (Personificirung) in der Politik und Rhetorik, dieDarstellung eines leblosen Gegenstandes als Person. Dies geschieht, intern manjenen Gegenständen Eigenschaften der Personen beilegt, und mithin sie wirken undsprechen läßt wie Personen, oder sie behandelt und schildert wie Personen. Imerster» Falle ist die Personifikation eine ausgeführte poetische Schilderung und kannz. B. dramatisch sein; im letztem Falle ist sie eine poetische oder rhetorische Figurund heißt auch Prosopopöie. Nun könnte man schon diejenigen Figuren Per-sonifikationen nennen, in welchen man durch ein einziges Beiwort den» Gegen-stände die Eigenschaften lebendiger Wesen beilegt, z. B. die wiedererwachende Na-tur, der zürnende Sturm, mithin die Metonymie, Metaphern. ; aber im vor-züglichsten Sinne findet Personisication statt, wenn der Gegenstand selbst gleicheiner selbständigen Person angeredet, geschildert oder redend vorgestellt wird. Hier-her gehört daher auch die «termonication, die Darstellungsart, vermöge welcherleblose Gegenstände oder höhere Geister redend eingeführt werden; oft auch die Vi-sion und die Allegorie. Der Grund dieser rhetorischen und poetischen Figur liegt indem Wohlgefallen des Geistes an dem Lebendigen und Anschaulichen; denn da-durch , daß Dinge als Personen dargestellt werden, werden sie unserer Einbildungs-kraft und unserm Gefühle menschlich nahe gebracht.

Perspectiv, s. Fernrohr.

Perspective, die Wissenschaft oder Kunst, Gegenstände in der Naturabzubilden oder zu zeichnen, wie sie aus einem gegebenen Standpunkte nach ihrerGestalt und Farbe gesehen werden: — Kunst des Fernscheins, wie Einige sagen.Insofern man nun mittelst Lichtstrahlen sieht, welche in geraden Linien von denGegenständen nach unserm Auge dringen, beruht die Perspektive auf der Optik.Inwiefern aber das Zeichnen der Form des Gegenstandes eine Anordnung derLinien und Winkel nach geometrischen Grundsätzen crfodert, kann die Perspektivezur Geometrie gerechnet werden, wie von Kästner in s. „Mathematischen An-fangsgründen " (1. Th., 1. Abth.). Der Theil der Perspektive, der die Gestaltder Gegenstände betrifft, unterscheidet sich indeß wesentlich von dem, welcher dieHaltung der Farbentöne lehrt. Es gibt daher eine mathematische oderLinear-, und eine Farben- oder Luftpei spective. Beide sind den Ma-lern, Baukünstlern, Bildhauern u- a. m, von der größten Wichtigkeit, Ohne rich-tige Kenntniß derselben kann kein Gemälde Wahrheit und Leben erhalten, ja durchVerstoß dagegen wird oftmals der Zweck der Darstellung ganz verfehlt. Sie alleinlehrt die Kunst, Verkürzungen mit Genauigkeit und Richtigkeit darzustellen, undselbst bei den einfachsten Lagen bedarf man ihrer, So lange daher die PerspektiveUnbekannt und ungeregelt war, mußte die Kunst in der Kindheit bleiben. In der