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wo er das vorläufige Budget für 1822 und 1823 bestätigte und die Lleferungsab-gaben um », oder um 2,888,351 poln. Gldn. (418,059 Thlr.) verminderte. Dar-auf berechtigte der Kaiser durch das Decret vom 18. Dec, 1823 den Fürsten Statt-halter zur Berufung der Landtage und (Gemeindeversammlungen, indem er Ort undZeit ganz der Bestimmung des Fürsten überließ. — Um diese Zeit regte sich in derNation einreist politischer Opposition. Die constituücnnellePreßfreiheit war daherwegen Mißbrauchs schon im Man >819 durch Wiederherstellung der Censur in An-sehung der Zeitschriften beschränkt worden, und bald darauf ward die Censur durchdie Verordn, v. 16. Juli 1819 über alle Schriften so lange ausgedehnt, bis ein Ge-setz in Ansehung der Presvergehen die Anwendung des l 6. Art. der poln. Constilutiongestatten würde. Studenten, welche eine geheime Verbindung zwischen den Studi-rcnden in Warschau, K-akau und Berlin zu stiften gesucht hatten, winden 1819verhaftet, als man aber keine staalsqefahi l chen Entwürfe entdeckte, am Ende 1821wieder in Freiheit geletzt. Unter den Angeklagten, zum Theil den ungesehensten Fa-milien des Landes ang-hoi ia, befand sieb auch der als Übersetzer von Virgil'S „Länd-lichen Gedichten" bekannte Froecopski. Hierauf wurden durch eine Verordnung desStatthalters vom 6. Dec. 1821 alle aeheune Verbindungen, namentlich diederFrei-tiiaurer, sowie der Eintritt in auswärtige verbotene Gesellschaften, bei Verlust derÄmter und andern Strafen untersagt. Auch ließ der Kaiser in Polen die päpstlicheBulle vom 24. Juni 1822, gegen die geh. ime Verbindung der Carbonari , durch dieCommission des Cultus und der öffentliche» Aufklärung bekanntmachen. Die Po-lizei war hierin um so strenger, da der Kaiser mehrmals, und noch 1822 durch dasIlmlaufschreiben des Ministers des (Innern (s. „Allg. Ztg.", 1822, Ni. 142), zuerkennen gegeben hatte, daß die We hühak einerNaftonalverfassiing ihren Zweck ver-seblen wurde, wenn die Polen durch geheime Umtriebe revolutionnaire Absichten be-günstigten. E? dürfen daher, nach dem Decretevom 9. April 1822, keinePolen ohnebesondere Erlaubnis! des Kaisers auf ausländischen Universitäten studiren, oder eineLehranstalt im 'Auslande besuchen. Der ständische Woiwodschaftsraih von Kalischward im Juli 1822 ausgelöst, weil er eigenmächtig zu keiner Ergäinuna Personenin seine Mitte berufen hatte, deren Wahl vom Senate für ungültig erklai t wordenwar. Endlich verbot imAugust teffclben Jahres ein ausdrücklicherBesebl des Groß-fürsten den Edelleuten in Podolien und der Ukraine, ins'.Ausland, wozu auch Krakau gerechnet wird, zu reisen; doch konnten sie bei dem Großfürsten um die Erlaubniß zusolchen Reisen nachsuchen. So ward die Ruhe erhalten, *) und desto thätige! an denEntwürfen zu einer neuen Gesetzgebung gearbeitet. Ebe jedoch der 3.Reichstag 1825berufen wurde, hob der Kaiser (Erlaß vom 15. Febr.) durch einen Zusatzartikelder Const-tution die Öffentlichkeit der Reich siagsverhontlungen auf, sodaß nur dieEröff»ungs-und Schlußsitzung, sowie die, wo die kcnigl. Sanction der Gesetze pro-mulgirt wird, öffentlich gehalten wei den. Auf dem Reichstage (vom 13. Mai bisjum 13. Zuni) wurden mehre Sirafgestze geändert, das neue Civilgefttzbuch theils
*) Das „Ivui-n-il cler ützbsi-" bemerkt, daß in keinem consritutioiinelleu deutschenStaate und ebenso wemq in Polen ein Plusstand sieb gezeigt habe. Es setzt hinzu „daßder revolutionnaire Giftstoff vor der constitutionneUen Negierungssorm entweiche, wiedas Blatterngist vor den .ffnhvecten". So weiß n an aus den IN 27 bekanntgemaa tenBerichten der llnterstichungsconuntssion über die Verschwörung in Polen , daß die zuEnde l 8 t i in Polen vorhandene geheime Gesellschaft „der erbten Polen " sich iditi v n< selbst ausgelöst bat; auch du spater», d. N. „Ralümalireinianrerei" entstandene gebetn eVerbindung wurde I82<> von den Mitglieder» aufgehoben. Der geheime Ausschuß bil-dete zwar 18d l einen „pamiotuchen Raiioualvcrein", deren Zweck die Wiederherstellungdes alten Polens war, und 1822 entstand ein zweiter Verein, der der „Leinpelber en",dessen Zweck nicht polilft'ch, am wenigsten revolntivni.air n ar: allein beide machn n teuiegroßen gortschrilte, beide zahlten keine Männer von Bedeutung zu ihren Mitgliedern,und wurde» unterdrückt, che sie etwas auszuführen vermcchle.i.