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stiegen. — DerVolkSunterricht ward durch die ?(nlegung von Elementarschulen, inwelchen der wechselseitige Unterricht eingesührt werden sollte, erweitert. In jederWoiwodschaft besteht einePalatinatschule; außerdem blühen noch 3 Hauptschulen;ferner gibt es 14 Hauptdistrict- und 9 Nebendistricsschulen, auch 2 Volkslehrer-,seminarien, und in Warschau (s. d.) ward 1818 eine Universität errichtet.— Beschrankende Maßregeln wurden gegen die Juden, die ein Zwölftheil derVolksmenge ausmachen und das Bürgerrecht nicht haben, angewendet; insbe-,sondere um sie an Ackerbau und Handwerke zu gewöhnen und um ihren Zu-sammenfluß in Warschau zu verhindern. Der Kaiser hob 1822 die jüdischenGemeinvorstände auf, die der Bildung ihrer Glaubensgenossen am »»eisten hin-derlich waren und Bedrückungen sich erlaubten. In der Hauptstadt selbst muß-ten sie nach dem Decrete vom 4. Dec. 1823 die Hauptstraßen verlassen und sichin die entferntesten Gegenden der Stadt zurückziehen. Für die Bekehrung der-selben zu Christen ist die von dem Kaiser Alexander beschützte Missionsgesellschaftin London (seit 1809) durch Verbreitung des Neuen Testaments in hebr. Spra-che und durch Absendung von Glaubensboten nach Polen thätig. Sie hat Hülfs-gesellschaften und Stationen in Warschau, Posen, Wilna, Krakau u. a. a. L).Allein es bedarf noch des Fortschritts von mehr als einer Generation, ehe der pol-nische Jude zum Bürger reisen kann. Vgl. des poln. Generals Grafen Krasinski,,/iper^u 5ur le! stuik, clv l'nlogme" (Paris 1818). Den über alle Begriffeelenden Zustand desselben in geistig sittlicher Hinsicht schildert Jul. Niemcewicz inseinen Briefen polnischer Juden: „Levi und Sara; ein Sittengemälde" (übers.Berlin 1825).
Das jetzige russische Königreich Polen, welches vor den Abtretungen zuAndrussow (1667) 18 Mill. E. hatte, zählt jetzt auf 2271 j^M. in 482 Städ-ten (nämlich 211 Jmmediat- und 271 Mediatstädte) und 22,694 Dörfern3,852,000 E. (1818 zählte man 2,734,000 E.), worunter 212,944 Juden.Es wurde 1816 in 8 Woiwodschaften: Masovien mit Warschau , Kalisch,Krakau mit der Hauptstadt Miechow, Sandomir mit Radom, Lublin , Pod-lachien mit Siedlce, Plock, und Augustow mit Suwalki , getheilt. Der Staatwird nach der vom Kaiser Alexander gegebenen und von ihm in Warschau am27. Nov. 1815 unterzeichneten Verfassung regiert. Der König hat die vollzie-hende Gewalt, deren Ausübung einem Sraatsrathe, dem Statthalter (Namiest-nik) und 5 Ministern übertragen ist. Der Reichstag , den der König alle 2 Jahreberuft, und dessen Sitzung 30 Tage dauert, besteht 1) aus der Kammer desSenats (30 Mitglieder, als: 10 Bischöfe, 10 Woiwoden und 10 Kastellane);2) aus der Landbotenkammer, in welcher 77 von den Adelöversammlungen der77 Districte ernannte Landboten und 51 Gemeindeabgeordnete (8 Gemeindever-sammlungen für die Hauptstadt Warschau und 43 für das übrige Gebiet), sowiedie Mitgl. des Staatsrakhs, Sitz und Stimme haben. In dieser dürfen aberbloß die 5 Minister und die Mitgl. der 3 Commissionen, welche die Kammer fürdie Finanz-, Civil- und Criminalgesetze (jede von 5 Mitgl.) ernennt, spreche»; dieandern Landboten entscheiden nur nach geheimer Abstimmung. Der Reichstag prüft die im Staatsrathe abgefaßten Gesetzvorschläge. Alle christliche Gemeindenhaben gleiche kirchliche und politische Rechte; die Prcßfreiheit ist anerkannt, undalle öffentliche Beanite, die Mitglieder des Staatsraths, Die Minister rc., sind ver-antwortlich. Primas des Königreichs ist der Erzbischof von Warschau . Der pol-nische Reichstag versammelte sich seil 23 Jahren das erste Mal 1818, das 2. Mal1820, und das 3. Mal 1825. Die polnische Nalionalaimiee, deren Bildung derGroßfürst Konstantin, ihr jetziger Generalissimus, geleitet hat, ist 50,000 M. stark,darunter 20,000 M. Reiterei. Ein eignes diplomatisches Corps hat Polen nichterhalten. Kaiser Nicolaus ließ sich und s. Gemahlin am 28. Mai 1829 als König