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Achter Band. O bis Q.
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Polize Polizei, Polizeiwissenschaft

Mensel. Sie betreffen vorzüglich Philosophie, insbesondere Erziehungswissenschaftund Ästhetik, (beschichte, Siaatswissenschafl und deutsche Sprache. Als Histori-ker und staatswissenschaftlicher Schriftsteller behauptet P., muten in dem Kampfeder alten und neuen Systeme, Meinungen und Partei,n, eine neutrale Stellung,indem er die Gegenwart wie eine längst vergangene Zeit ernst bet achtet uno, nacheigner Prüfung selbständig urtheilend, den Blick fest aus die Sache der Menschheit,dc » Rechts und der gesetzlich geordneten Freiheit richtet. Seine wissenschaftliche»Werke haben das Verdient? zweckmäßiger Anordnung und klar>r, leichter Darstel-lung, sodaß Inhalt und Form, auch in stylistischer Hinsicht, den Federungen dergeistigen Bildung unserer Zeit und dem gegenwärtigen Standpunkte der Wissen,schasten entsprechen. Viele habe» dah-r mehre Anst. erleb:, m denen sich jedesmaldas ausmei ksame Auge des nie sich s lbst genügenden Vfs. bewährt. So ist seineauch ins Holländ. übers. „Weltgeschichte für gebildete Leser und Sludirende", seit1865 bereits in der 6. rechtmäßigen Aast. (1836, 4 Bde., m. Kps.), und s. „KleineWeltgeschichte" seit 1868 in der 8. Allst. 1826 erschiene». Auch hat er „DieStaatensysteme Europas und Amerikas seit 1183" geschichtlich-polnisch dargestellt(3 Thle., Lpz. 1827). In den lesenswerthen Vorreden spricht sich ganz der erfahreneMeister der Didaktik und der Mann der Wissenschaft aus, w Icher s. Zeii genaukennt und ruhig überblickt. Auch für die Specialgeschlchte Deutschlands hat ergründliche, »ach einem wohldurchdachten Plan entworfene Werke geliefert, z. B.s. „Geschichte des Königreichs Sachsen", 1817, s. ,.Geschichte des östrench. Kaiser-staatS", 1817, und s. „Geschichte der preußischen Monarchie", 1818, in welchen erden pragmatischen Zusammenhang der Begebenheiten aus der Wechselwirkung desinnern und des äußern Lebens des Volks und des StaatS gegen emanier ableitet.Ein Hauptwerk dieses Gelehrten: „Die Staaiswiffenschaften im Lichte unsererZeit" (Lpz. 1824, 5 Thle., n. A. 1827 fg., auch als akademisches Lehrbuch bearbei-tet 1825), stellt das ganze Gebiet der Politik nach einem w uen Plane und m einerdem Vf. eigenthümlichen Ansicht dar. Den wissenschaftlichen Anbau der deutschenSprache hat P. seit 36 Jahre» thätig gefördert; wir nennen nur s. öfter aufgelegte„Theorie der Interpunktion", s. akademisches Lehrbuch, die „Sprache der Deut-schen pbilosophisch und geschichtlich dargestellt", (Lpz. 1820); das ausführl. Werk:„Das Gesammigebiet der teutschen spräche nach Prosa, Poesie und Beredlsam-keil", lheoret. und prakt. dargepellt (Lpz. 1825, 4 Bde.) und s. Lehrbücher 1) derdeutschen prosaische» und rednerischen, 2) der deutschen dichterischen Schreibart(Halle 1827), sowie s. „Prakt. Handb. zur statar. u. cursor. Erklär, der deutschenClassiker" (2. A., Lpz. 1828. 4 LH-). Seit 1828 gibt er in monatl. Heften „Jahr-bücher der Geschichte und Staatskunst" heraus. 'Auch hat er für die Hilscher'schehistor.Talchenbibliothek werthvolleDarstellungen, die „Gesch.deöKbnigr.Sachsen"(1828, 2 Bdchn.), die „Gesch. der Staaten des Ernestinischen Hauses Sachsen"(1827) und die „Gesch. Preußen«" (1827, 4 Bdchn.), beigetragen. 26.

Polize, ein in bei Handlung vorkommendes Wort, welches bald einenZet-tcl, bald eine Instruction, welche Jemandem gegeben wird, bald einen WechselcurS-zettel w. bedeutet. Hauptsächlich bezeichnet es bei Assecuranzen die Versicherungs-urkunde Dessen, der die Assecuranz übernimmt.

Polizei, P o l i z e i w i sse n s ch a ft, ist ein Theil der innern Politik.In den 3 Richtungen: sittlicher Erziehung des Volkes zur Selbstbeherrschung (in-nere Freiheil), Aufrechthaltung der äußern rechtlichen -Ordnung (Rechtssicherheit,äußere oder rechtliche Freiheit) und Beherrschung der Natur, wird Alles enchöpft,was als nothwendiges Streben der Menschen eine Verbindung derselben erfodcrtund die wesentlichen Zwecke des Staats ausmacht. Die Anstalten, welche derStaat zu diesen Zwecken in seine Mine aufnebmen oder stiften .nutz, und welchezum Wesen desselben gehören, sind, um voin Niedrige» anzufangen. Polizei, Ge-richt und Kirche. Hiernach wird die Polizei als das vereinte streben kerMen-