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Achter Band. O bis Q.
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Polizei, geheime

gegründet auf die Ägyptische, enlhielt vortreffliche polizeiliche Vorschriften; muster-haft war die Polizeigesetzgebung der alten Griechen; sowol bei diesen als bei denjene nachahmenden Römern, war die Polizei ein eigner Zweig derStaatSverwal-rung. Nächst diesen finden sich in den Eapitularien der fränkischen Könige Spurenvon Polizeiverordnungen, und in Deutschland selbst gaben sich zuerst die Reichs-und Handelsstädte Polizeiverfassungen; 1502 kam in Nürnberg sogar dieBücher-eensur zur Sprache, und 1548 und 1574 erhielt das deutsche Reich RetchSpolizei-ordnungen. Hier bildeten sich nach und nach vi rerlei Sphären der Polizeigewalt:1) Reichspolizcigesetze, 2) Kreispolizeigesetze, 3) Polizeigesetze jedes Reichsstandesin seinem Lande, und 4) Polizeigesetze besonderer Drtschafien. Außer Deutschland zeichnen Frankreich, England, Rußland, Schweden und Dänemark durch vortreff-liche Polizeianstalten, wenigstens in vielen einzelnen Zweigen, sich aus; früheregute Einrichtungen in Italien sind in Verfall gerathen. Manche Länder haben auchzu viel Polizei, und man ist wol nicht ohne Grund der Meinung: besser sei keinePolizei als eine schlechte und theure. Die öffentliche Meinung, wo sie frei sich a„S-sprechen darf, ist für die Polizei der beste Maßstab, sowie der Gemeingeist der Bür-ger (welcher ebenfalls mit der freien Verfassung entsteht und untergeht) der bestePolizeidiener ist. Die Polizeiwissenschast haben bearbeitet- Iusti, Lotz, Henriei,Jakob, v.Berg, Grafv. Soden, v. Eonnenfels, Höck u. A.—Aeller's „Systemat.Lehrb. der Polizeiwiss. nach preuß Gesetzen" (Quedlinb. 1829, 2 Th.); Appert's„Ovurn. ele» pris»m>, I>»spwc!>, üaoles nriuiuirc:;, ölablissein. cke 1>>> uiliiiduiicvew." (Paris 1825 fg.). (Vgl. Politi k.)

P o l i z e i, g e h e i m e. In dem gesunden Zustande der Staaten bedarf diePolizei des Geheimnisses nicht mehr als andre Theile der Regierung. Ihre Zweckefind so öffentlich wie die Mittel, welche sie anwendet, und die Beamten, durch welchedies geschieht. Wenn aber irgend ein Theil des Volks von einem allgememern Ver-derben ergriffen ist, wenn die Verbrechen so überhandnehmen, daß die regelmäßigeVerwaltung der Gerechtigkeit zu Entdeckung und Bestrafung der Thäter nicht mehrhinreicht, wenn zwischen Regierung und Unterthanen eine solche Feindschaft entsteht,daß die Sicherheit des StaatS selbst bedroht ist (es sei nun, daß die Regierung eineusurpirte oder eine rechtmäßige sei), so wird die Aufgabe der Polizei allerdings eineschwierige, und sie findet ihr öffentl. Wirken nicht zulänglich. Sie fängt an, dasLeben der Bürger in gehcini zu beobachten, um die spuren begangener Verbrechenmit große,m Erfolg zu verfolgen, um die innern Feinte der Regierung zu erspähenund polit. Umtriebe wo möglich in ihren. Entstehen zu vernichten. Der Schöpferdieser geheimen Polizei in der neuern Zeit war der Marguis d'Argenson, welcherunter Ludwig XIV. , als der Glanz dieser Regierung t ie unglücklichen Folgen seinerKriege, s. Verschwendung und s. Üppigkeit nicht mehr verschleiern konnte, von 1697—1718 die Stelle eines Polizeiverwcsers zu Paris (I.ieuteuaul ^enürnl ,lo In po-lier) verwaltete, die 1667 zuerst als abgesondertes Amt errichtet worden war. Erdrang mit sicherm Blick in die verborgensten Werkstätten des Lasters, und verfolgtemit gleicher unerbittlicherStrenge dieVerbrechen, welche dieArmulh, wie diejenigen,welche der übermuth der Vornehmen hervorgebracht halte. Rhadamanth nanntenschon s.Zeitgenossen den furchtbaren Richter, gegen welchen weder dieDunkelheitnoch ein vornehmer Name schützen konnte. UnterLudwigS XV. Regierung erneuertesich aus gleichen Ursachen, durch tie moralische Verdorbenheit, welche von oben heraballe Stände durchdrang, und durch das Elend des Volks, ein gleiches Bedürfniß,und 12 Jahre lang (von 1762—74) verwaltete Sartines mit gleicher Thätig-keit und Geschicklichkeit, aber nicht mit gleicher Redlichkeit, das Amt des Polizei-verwesers von Pai i« (mit Ministergewalt, aber nicht Ministersrang). Er brachtedie geheime Polizei auf die höchste Stufe der Kunst, aber nicht der Lichtung, wied'Argenson. Er nahm einen Theil von der Hefe des Volks in s. «Lold, um den an-dern damit zu beobachten, und haue s. Aufpasser und Agenten in allen curop. Län-