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Prain
Pragschatz
Prägschah, s. Schlag schätz.
Präjudiz (pr-i,ü»)ie'ii>„>), eine vorgefaßte Meinung, Vorurtheil; in denReckten eine nach heilige Folge, welche einer Partei daraus erwächst, daß sie einergesetzlichen Vorschrift oder richterlichen Verordnung nichtGenüge leistet; daher auchoft Nachtheil einer Handlung überhaupt; präjudicirlich, nachiheilig, undpräj „ diciren, benachlheilig, n.
Praktisch. In der allgemeinen Bedeutung wird Praktisch dem Theoreti-schen entgegengesetzt, wie das Handeln, worauf sich der Ausdruck Praktisch bezieht,dem Erkennen. Die Erkenntnisse werden aber selbst auch praktisch genannt, inso-fern sie das Handeln zum Gegenstände haben. Ein prakt.Gesetz heißt ein Gesetz fürdas Handeln, wodurch also bestimmt wird, was geschehen soll oder darf; es ist alsoals Freiheitsgesetz von dem Naturgesetz im engern Sinne unterschieden, und dashöchste ursprüngliche Gesetz für das Handeln geht von der Vernunft aus, weshalbauch diese selbst in dieser Hinsicht praktische, gesetzgebende Vernunft genannt wird.^)n einer andern Bedeutung heißt praktisch Dasjenige, was das Handeln zumZwecke hat, oder die 'Anwendung des Erkannten >m Handeln befördert. EineTheorieder Lehre heißt dann praktisch, insofern sie anwendbar ist oder in un-mittelbarerBeziehung auf das Handeln vorgetragen wird. Ein Vertrag ist prak-r i sch, insofern er Anleitung zur richtigen Anwendung gewisser Gesetze (z. B. derPhvfik) gibt.
P r ä I a t e n, diejenigen Beamten der kathol. Kirche, welche eine Iurisdic-ticn in eignem -Namen auszuüben haben. Dies sind ursprünglich nur die Bischöfe,Erzbifchöfe, die Patriarchen und der Papst, Auch die Cartinäle und Legaten, dieÄbte und Vorsteher der Klöster, haben durch Privilegium und Herkommen eine ge-wisse Iurisdieiion erhallen; ihnen sind dann auch die Hähern Stellen in den Dom-captieln beigezählt worden. In Deutschland gab es sonst viele hohe Geistliche,welche, frei von der Landeshoheit, unmittelbar unter dem Reiche standen. Sie hat-ten selbst weltliche Regierungsrechte, zum Theil die fürstl. Wurde und Sitz undStimme auf den Reichstagen. Dies ging schon durch die allgemeine Säcularisa-tion von 1803 verloren. In England, Schweden und Dänemark hat sich diePrälatur anck nach der Reformation erhalten, in Deutschland blieb nur der Namein den Domsiiftern und in den landschaftlichen Verfassungen, wo der Prälatenstandzuweilen durch die Universitäten repräsentier wurde. 31.
Präl iminarien, Bestimmungen, welche vorläufig festgesetzt werden,um einem zu schließenden Vertrage zur Grundlage zu dienen, Einieiiungspunkte.(Vgl. Friedensschluß.)
P r ä l u d i u »i, s. Vorspiel.
P r a m (Ehristen Henriksen), ein geachteter norwegischer Dichter, Statisti-ker und Schriftsteller, Etatsrath und Danebrogsritter, geb. den 4. Sept. 1156 aufLesia in Guldbrandsdal auf der Südseite des Dovreftelds, wo sein Vater, eben-falls ein NorMann. Kaplan war. Er ward von seinem Vater, der seil 1165 alsPrediger auf dem Lande in Leeland lebte gut erzogen. Seine akademischenIahresielen in die Zeit der Morgenröthe für die dän. Dichtkunst, wo er mit Ewald, Wes-sel u. A. vi l umging. S.it 1181 —1815 bekleidete er mehre Stellen im kopen-hsgeiier Dkonomie- und Commerzcollegium. Als wissenschaftlicher Staalsöko-nom bereiste er die Insel Bornholm und Norwegen , wovon er in der von ihm ge-loteten , Handelszeitung ' (1811—18) schätzbare Nachrichten bekanntmachte. Doneiner Gesellschaft in Ehristiania erhielt er den Preis für seine Abhandlung über dieStiftung einer Hochschule in Norwegen 1196. Seine Heroide: „Pbilippa a»Erich" (1119), womit er den von der Gesellsch. für die schönen Wissenschaften aus-gesetzten Preis gewann, sein „Starkodder", ein nordisches Heldengedicht in 15 Ge-st,ngoi, dessen Erfindung, Plan, Charaktere, Gemälde und Erzählungen, dessen